Mindestens zwei Wochen Urlaub pro Jahr

ArbG Koblenz 7 Ca 1140/20 vom 14. Okt. 2020

Der Fall: 

Nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz muss ein Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr 12 Werktage oder 2 Wochen Urlaub am S࿌k haben. Das entspricht 10 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Die Arbeitnehmerin des Falles hatte nun ihren Urlaub so um einen Feiertag gelegt, dass sie zwar 2 Wochen am S࿌k im Betrieb fehlte, aber rechnerisch auf weniger Urlaubstage kam. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Arbeitnehmerin eine Urlaubsabgeltung, weil ihr zweiwöchiger Urlaubsanspruch nicht erfüllt gewesen wäre.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Das Arbeitsgericht war auf Seite der Arbeitgeberin. Die Arbeitnehmerin konnte die Zeit vom 30.10. bis 11.11. durchgängig zur Erholung nutzen. Ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 Bundesurlaubsgesetz lag damit nicht vor.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: 

In der Praxis wird häufig vergessen, dass Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen am Stück in jedem Kalenderjahr Urlaub haben müssen. Es handelt sich um eine wichtige gesetzliche Regelung, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich wirklich einmal erholen können. Der Betriebsrat sollte darauf achten, dass die Regelung eingehalten wird.