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18 Schritte zur JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren

19 Minuten Lesezeit
25.06.2026

Die JAV-Wahl kommt immer näher und langsam geht es in die heiße Phase der Vorbereitung. Damit du mit den Abläufen der Wahl vertraut wirst, weißt, worauf du achten musst, und die perfekten Arbeitshilfen zur Hand hast, gibt es in den nächsten JAV-Newsletter-Ausgaben alle Schritte zur Wahl einzeln und sorgfältig für dein Wahlverfahren aufbereitet. Hier findest du die ersten zwölf Schritte:

Schritt 1: Bestellung des Wahlvorstands

Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

Der erste Schritt liegt beim Betriebsrat: Er muss den Wahlvorstand bestellen. Dafür braucht der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss. Dabei sollte er nicht nur die Mitglieder des Wahlvorstands benennen, sondern auch den Vorsitz festlegen. Die bisherige JAV hat bei der Bestellung des Wahlvorstandes ein Stimmrecht im Betriebsrat.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Wahlvorstand?
Die Größe des Wahlvorstands ist nicht abschließend geregelt. Er muss jedoch aus einer ungeraden Zahl an Personen bestehen und ihm muss mindestens eine Person angehören, die für den Betriebsrat wählbar ist – also volljährig und seit 6 Monaten im Betrieb sein. Ein Mitglied des Wahlvorstandes hat den Vorsitz und vertritt den Wahlvorstand nach außen. In der Praxis sollte der Betriebsrat zusätzlich Ersatzmitglieder bestellen, damit der Wahlvorstand auch bei dem Ausfall einzelner Mitglieder handlungsfähig bleibt.

Nice to know: In der Praxis besteht der Wahlvorstand meist – wie auch bei der BR-Wahl – aus 3 Personen.

Der Wahlvorstand übernimmt anschließend die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Er sorgt also dafür, dass Fristen eingehalten, die Wählerliste erstellt, das Wahlausschreiben vorbereitet und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Deshalb ist es wichtig, dass der Wahlvorstand früh genug arbeitsfähig ist.

Wird der Betriebsrat nicht rechtzeitig tätig, können auch der Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat oder das Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstands übernehmen. Für dich als JAV heißt das: Behalte die Frist im Blick und sprich den Betriebsrat frühzeitig an, wenn noch kein Wahlvorstand bestellt wurde.

Tipp: Lass dir vom Betriebsrat bestätigen, wann der Wahlvorstand bestellt wurde und wer den Vorsitz übernimmt. Sinnvoll ist auch, dass der Arbeitgeber direkt über die Bestellung informiert wird. So kann der Wahlvorstand die nötige Zeit und Unterstützung für seine Aufgaben einplanen.

Beachte: Die vier Wochen werden vom Ende der Amtszeit zurückgerechnet. Wird die Bestellung zu spät vorgenommen, kann das den Zeitplan der gesamten Wahl unter Druck setzen. Deshalb sollte der Betriebsrat nicht bis zur letzten Woche warten.

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  • Wichtige Vorschriften: Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren: § 63 Abs. 4 BetrVG
    Stimmrecht der JAV: § 67 Abs. 2 BetrVG
    Wahlvorschriften für die JAV-Wahl in der Wahlordnung: §§ 38 ff. WO
  • Wählbarkeit: § 8 BetrVG
  • Schulungsanspruch des Wahlvorstands: § 63 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG
Ratgeber
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In diesem Ratgeber erfahrt ihr, worauf ihr als JAV-Mitglieder achten solltet und welche Möglichkeiten ihr in eurem Amt habt. Jedes JAV-Mitglied erhält hier wertvolle Tipps für den Arbeitsalltag!

Ratgeber Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Schritt 2: Vorbereitung der Wahl

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands

  1. Jetzt legt der Wahlvorstand die wichtigsten Grundlagen für die Wahl fest. Zuerst bestimmt er den Wahltermin mit Ort, Tag und Uhrzeit. Der Termin muss so gewählt werden, dass alle weiteren Fristen eingehalten werden können.
    Tipp: Wahltermin, Wählerliste, benötigte Unterstützung, Sprachhinweise und Mindestsitze sollten in einer Sitzung festgelegt werden und Beschlüsse müssen sauber dokumentiert werden. So bleibt nachvollziehbar, wie der Wahlvorstand die Wahl vorbereitet hat.
  2. Danach erstellt der Wahlvorstand die Wählerliste. Dafür braucht er vollständige und aktuelle Angaben vom Arbeitgeber. In die Wählerliste gehören alle Personen, die bei der Wahl der JAV wahlberechtigt sind. Diese Wählerliste enthält Geburtsdaten sowie Vor- und Nachnamen, alphabetisch geordnet und nach Geschlechtern getrennt. Hier müssen die Daten – Alter, Ausbildungsstatus, Betriebszugehörigkeit und mögliche Änderungen bis zum Wahltag – sorgfältig geprüft werden.
  3. Aus § 62 Abs. 1 BetrVG ergibt sich, ob eine einköpfige oder mehrköpfige JAV gewählt wird. Besteht die JAV aus mindestens drei Mitgliedern, muss der Wahlvorstand außerdem die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit berechnen. Grundlage dafür ist das zahlenmäßige Verhältnis der wahlberechtigten jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb.
  4. Der Wahlvorstand kann außerdem unterstützende Personen für die Durchführung der Wahl bestellen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn viele Wahlberechtigte teilnehmen, mehrere Wahlorte geplant sind oder am Wahltag organisatorisch viel zu tun ist. Ein Wahlhelfer kann zum Beispiel bei der Ausgabe der Stimmzettel, der Kontrolle der Wahlberechtigung, der Beaufsichtigung der Wahlurne oder bei organisatorischen Abläufen am Wahltag helfen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bleibt aber immer beim Wahlvorstand.

Beachte: Auch ausländische Wahlberechtigte müssen so informiert werden, dass sie die Wahl und ihre Rechte verstehen können. Wenn Sprachbarrieren bestehen, sollte der Wahlvorstand geeignete Hinweise, Erklärungen oder Übersetzungen vorbereiten. Zudem kann eine unvollständige oder veraltete Wählerliste die Wahl angreifbar machen. Deshalb sollte der Wahlvorstand den Arbeitgeber ausdrücklich bitten, Änderungen bis zum Wahltag sofort mitzuteilen.

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Schritt 3: Erlass des Wahlausschreibens

Unverzüglich nach Erstellung der Wählerliste

Sobald die Wählerliste erstellt ist, erlässt der Wahlvorstand das Wahlausschreiben. Damit wird die JAV-Wahl offiziell eingeleitet. In dem Wahlausschreiben steht:

  • an welchem Ort die JAV-Wahl stattfindet,
  • das Datum und die Uhrzeit der Wahl,
  • wie eine Briefwahl möglich ist,
  • an welchem Ort die Wählerliste und die Wahlordnung ausgehängt werden,
  • wo die Wahlvorschläge einsehbar sind,
  • bis wann Kandidatenvorschläge eingereicht werden können und
  • die Betriebsadresse des Wahlvorstandes.

Das Wahlausschreiben muss für alle Wahlberechtigten gut sichtbar ausgehängt werden. Gleichzeitig müssen auch die Wählerliste und die Wahlordnung zur Einsicht ausliegen oder ausgehängt werden. So können alle prüfen, ob sie richtig in der Wählerliste stehen und welche Regeln für die Wahl gelten.

Tipp: Kontrolliere vor dem Aushang noch einmal alle Daten, Fristen und Orte. Ein falsches Datum oder eine unklare Frist könnte den weiteren Ablauf erheblich stören.

Beachte: Ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen, zum Beispiel für Einsprüche gegen die Wählerliste und für die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Typische Stolperfalle: Wählerliste, Wahlordnung und Wahlausschreiben müssen zusammen zugänglich gemacht werden. Fehlt eines davon, können Wahlberechtigte ihre Rechte nicht sicher prüfen.

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Schritt 4: Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

Innerhalb von 3 Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens

Wenn die Wählerliste falsch oder unvollständig ist, muss der Einspruch innerhalb der Frist schriftlich beim Wahlvorstand eingehen. Danach ist ein Einspruch grundsätzlich zu spät. Ein Einspruch ist zum Beispiel sinnvoll, wenn:

  • Eine wahlberechtigte Person fehlt,
  • eine nicht wahlberechtigte Person in der Liste steht oder
  • Angaben falsch sind.

Für die JAV-Wahl ist das besonders wichtig, weil nur wählen und gewählt werden kann, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Der Wahlvorstand muss fristgerechte Einsprüche unverzüglich prüfen und darüber entscheiden. Ist der Einspruch berechtigt, wird die Wählerliste korrigiert. Die Entscheidung muss der Person, die den Einspruch eingelegt hat, schriftlich mitgeteilt werden und spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zugehen.

Tipp: Trage den Fristablauf sofort in den Wahlkalender ein. Im vereinfachten Wahlverfahren sind drei Tage schnell vorbei. Notiere auch, wann der Einspruch eingegangen ist, wann der Wahlvorstand entschieden hat und wann die schriftliche Mitteilung verschickt wurde.

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Schritt 5: Einreichung von Wahlvorschlägen

Bis spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Die Wahlvorschläge müssen jetzt innerhalb der Frist schriftlich beim Wahlvorstand eingehen. Diese sollten daher so früh wie möglich eingereicht werden. Kurz vor Fristende bleibt kaum noch Zeit, um Fehler zu korrigieren.

Ein Wahlvorschlag muss klar erkennen lassen, wer kandidiert. Bei der JAV-Wahl gehören neben Name, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Art der Beschäftigung oder der Ausbildungsberuf der Bewerber dazu. Außerdem muss die schriftliche Zustimmung jedes Bewerbers beigefügt sein. Fehlt diese Zustimmung, darf die Person nicht auf dem Wahlvorschlag bleiben.

Der Wahlvorstand prüft jeden Wahlvorschlag unverzüglich nach Eingang. Wichtige Fragen sind:

  • Ist der Wahlvorschlag fristgerecht eingegangen?
  • Sind die Bewerber wählbar?
  • Liegen die erforderlichen Stützunterschriften vor?
  • Gibt es Doppelbewerbungen oder doppelte Stützunterschriften?

Achtung: Bei Ungültigkeit oder Beanstandung der Wahlvorschläge unverzüglich, spätestens 1 Woche vor der Versammlung zur Wahl der JAV, schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe

Ist ein Wahlvorschlag ungültig oder gibt es Beanstandungen, muss der Wahlvorstand den Wahlberechtigten, der den Wahlvorschlag eingereicht hat, unverzüglich schriftlich informieren. Die Gründe müssen klar genannt werden. Nur so kann ein heilbarer Mangel rechtzeitig behoben werden.

Tipp: Bestätige den Eingang jedes Wahlvorschlags mit Datum und Uhrzeit. Dokumentiere auch die Prüfung und jede Beanstandung schriftlich in den Wahlunterlagen. Gerade im vereinfachten Wahlverfahren sind die Fristen kurz.

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Schritt 6: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge muss der Wahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge bekannt machen.

Bekannt gemacht werden nur Wahlvorschläge, die der Wahlvorstand geprüft und als gültig anerkannt hat.
Beachte: Die Bekanntmachung erfolgt in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben. Wurde das Wahlausschreiben also im Betrieb ausgehängt, müssen auch die Wahlvorschläge dort ausgehängt werden. Wurde ergänzend digital informiert, sollte auch die Bekanntmachung der Wahlvorschläge entsprechend ergänzt werden.

Die Bekanntmachung muss bis zum Abschluss der Stimmabgabe gut lesbar bleiben. So können alle Wahlberechtigten rechtzeitig sehen, wer kandidiert, und sich vor der Wahlversammlung ein Bild von den Bewerbern machen.

Tipp: Hänge die Wahlvorschläge erst aus, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Achte darauf, dass die Angaben vollständig sind. Bei der JAV-Wahl gehört auch der Ausbildungsberuf der Bewerber dazu.

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Schritt 7: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

Bis zum Tag der Stimmabgabe

Bis zum Tag der Stimmabgabe muss der Wahlvorstand alles vorbereiten, was für eine ordnungsgemäße Wahlversammlung nötig ist. Dazu gehören vor allem:

  • Der Wahlraum – dieser muss so eingerichtet sein, dass geheim gewählt werden kann. Sorge deshalb für eine Wahlkabine oder einen abgeschirmten Bereich.
  • Die Wahlurne – diese muss leer, verschließbar und während der gesamten Stimmabgabe unter Kontrolle des Wahlvorstands sein.
  • Ausreichend Stimmzettel – lieber zu viel als zu wenig.
    Beachte: Bei der JAV-Wahl muss auf dem Stimmzettel auch der Ausbildungsberuf der Bewerber angegeben werden.
  • Checke mögliche Briefwahlunterlagen
  • Kontrolle der Wählerliste kurz vor der Wahlversammlung

Wichtig: Es darf nur wählen, wer wahlberechtigt und in der Wählerliste eingetragen ist. Berücksichtige dabei rechtzeitig entschiedene Einsprüche sowie bekannte Änderungen, etwa wenn Wahlberechtigte ausgeschieden oder neu hinzugekommen sind.

Tipp: Halte Briefwahlunterlagen bereit, wenn Wahlberechtigte nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt haben. Dazu gehören insbesondere Stimmzettel, Wahlumschlag, Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe und Rückumschlag.

Tipp: Erstelle vor dem Wahltag eine kurze Materialliste und hake alles ab. Fehlende Stimmzettel, eine ungeeignete Wahlkabine oder eine nicht aktualisierte Wählerliste verursachen am Wahltag unnötigen Druck.

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Schritt 8: Antrag auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)

Bis spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Wahlberechtigte, die an der Wahlversammlung zur Wahl der JAV nicht teilnehmen können, können nachträgliche schriftliche Stimmabgabe verlangen. Der Antrag muss mündlich oder schriftlich spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung beim Wahlvorstand erfolgen. Kommt der Antrag zu spät, darf der Wahlvorstand ihn nicht mehr berücksichtigen.

Nach Eingang des Antrags stellt der Wahlvorstand die erforderlichen Briefwahlunterlagen zusammen und sorgt dafür, dass sie rechtzeitig bei der wahlberechtigten Person ankommen. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wahlausschreiben,
  • die Vorschlagslisten,
  • der Stimmzettel und der Wahlumschlag,
  • eine vorgedruckte Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe,
  • ein größerer Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift des Wahlberechtigten sowie die Aufschrift "Schriftliche Stimmabgabe" trägt sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Hinweisen.

Wichtig: Im vereinfachten Wahlverfahren findet die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe nachträglich statt. Das bedeutet: Die Wahlversammlung wird durchgeführt, die Wahlurne wird am Ende versiegelt und die öffentliche Stimmauszählung erfolgt erst nach Ablauf der Frist für die Rücksendung der Briefwahlstimmen.

Tipp: Notiere den Eingang jedes Antrags mit Datum und Uhrzeit. Informiere die Wahlberechtigten im Wahlausschreiben klar über die Drei Tage Frist. So vermeidest du, dass Anträge zu spät gestellt werden und Stimmen nicht berücksichtigt werden können.

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Schritt 9: Entscheidung über Einsprüche durch den Wahlvorstand

Unverzüglich, Zugang spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Hat jemand fristgerecht schriftlich Einspruch gegen die Wählerliste eingelegt, muss der Wahlvorstand unverzüglich darüber entscheiden. Er prüft, ob die Wählerliste falsch oder unvollständig ist, und beschließt in einer Sitzung, ob der Einspruch berechtigt ist.

  1. Ist der Einspruch begründet, muss der Wahlvorstand die Wählerliste korrigieren.
  2. Ist er unbegründet, bleibt die Wählerliste unverändert.

Die Entscheidung muss der Person, die den Einspruch eingelegt hat, unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Sie muss spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV zugehen.

Tipp: Dokumentiere die Entscheidung genau. Halte fest, wann der Einspruch eingegangen ist, wann der Wahlvorstand entschieden hat, ob die Wählerliste geändert wurde und wann die schriftliche Mitteilung versendet wurde. Im vereinfachten Wahlverfahren bleibt wenig Zeit. Deshalb sollte der Wahlvorstand Einsprüche sofort prüfen und nicht bis kurz vor der Wahlversammlung warten.

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Schritt 10: Stimmabgabe am Tag der Wahl

Im vereinfachten Wahlverfahren findet die Stimmabgabe in der Wahlversammlung zur Wahl der JAV statt. Gewählt werden kann nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Der Wahlvorstand prüft deshalb vor der Stimmabgabe, ob die wahlberechtigte Person in der Wählerliste steht, und vermerkt anschließend die Stimmabgabe. Die Wahl muss geheim und unmittelbar erfolgen. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet den Stimmzettel unbeobachtet, faltet ihn so, dass die Stimme nicht erkennbar ist, und wirft ihn in die Wahlurne. Auf dem Stimmzettel stehen nur die Bewerber aus den gültigen Wahlvorschlägen. Bei der JAV Wahl muss zusätzlich der Ausbildungsberuf der Bewerber angegeben sein.

Im vereinfachten Wahlverfahren wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Das bedeutet: Es werden einzelne Bewerber gewählt, keine Listen. Es dürfen höchstens so viele Bewerber angekreuzt werden, wie JAV Mitglieder zu wählen sind. Werden zu viele Namen angekreuzt oder ist der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar, ist der Stimmzettel ungültig.

Tipp: Erkläre den Ablauf zu Beginn der Wahlversammlung kurz und verständlich.

Wichtig sind vor allem diese Punkte:

  • nur unbeobachtet wählen,
  • Stimmzettel richtig falten,
  • höchstens so viele Kreuze setzen, wie JAV-Mitglieder gewählt werden
  • und den Stimmzettel erst nach Vermerk in der Wählerliste in die Urne werfen.

Beachte: Falls nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde, dürfen die Stimmzettel am Ende der Wahlversammlung nicht sofort ausgezählt werden. Der Wahlvorstand versiegelt die Wahlurne und bewahrt sie sicher auf. Die öffentliche Auszählung erfolgt dann erst nach Ablauf der Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen.

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Schritt 11: Öffentliche Auszählung der Stimmen sowie Feststellung des (vorläufigen) Wahlergebnisses

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl

Nach Abschluss der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen öffentlich aus und stellt das vorläufige Wahlergebnis fest.

Öffentlich bedeutet: Wahlberechtigte dürfen bei der Auszählung zusehen. Sie dürfen die Auszählung aber nicht stören oder beeinflussen.

  1. Der Wahlvorstand prüft, ob die abgegebenen Stimmzettel gültig sind. Ungültig ist ein Stimmzettel zum Beispiel, wenn mehr Bewerber angekreuzt wurden, als JAV Mitglieder zu wählen sind, oder wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist.
  2. Danach werden die gültigen Stimmen ausgezählt und den Bewerbern zugeordnet. Gewählt sind grundsätzlich die Bewerber mit den meisten Stimmen.
  3. Bei einer mehrköpfigen JAV muss der Wahlvorstand zusätzlich prüfen, ob die Vorgaben zum Minderheitengeschlecht eingehalten sind.
  4. Danach steht fest, welche Bewerber gewählt sind. Das Ergebnis ist zunächst vorläufig, weil die gewählten Bewerber die Wahl noch ablehnen können. Lehnt jemand ab, rückt die nächste nicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach.

Tipp: Zähle langsam, transparent und nachvollziehbar. Dokumentiere gültige und ungültige Stimmen, die Stimmenzahlen der einzelnen Bewerber und besondere Vorkommnisse sofort für die Wahlniederschrift. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

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Schritt 12: Anfertigung der Wahlniederschrift

Nach der öffentlichen Auszählung fertigt der Wahlvorstand die Wahlniederschrift an. Sie dokumentiert das Ergebnis der JAV-Wahl und ist ein wichtiger Nachweis dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
In die Wahlniederschrift gehören vor allem:

  • die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen,
  • die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen,
  • die Stimmenzahlen der einzelnen Bewerber,
  • die Namen der gewählten JAV Mitglieder
  • und besondere Vorkommnisse während der Wahl.
  • Gab es nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, sollte auch dokumentiert werden, wie mit den eingegangenen Briefwahlstimmen verfahren wurde.

Die Wahlniederschrift muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden. Erst wenn sie vollständig und unterschrieben ist, sollte der Wahlvorstand mit den nächsten Schritten weitermachen, also insbesondere mit der Benachrichtigung der gewählten Bewerber.

Tipp: Trage die Zahlen direkt nach der Auszählung ein und prüfe sie zweimal. Die Summe aus gültigen und ungültigen Stimmen muss zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen passen.

Wichtig: Halte auch besondere Situationen fest, zum Beispiel ungültige Stimmzettel, Stimmengleichheit oder einen Losentscheid.

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Schritt 13: Versiegelung der Wahlurne

Wurde nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt, darf der Wahlvorstand die Stimmen am Ende der Wahlversammlung nicht sofort auszählen. Stattdessen muss er die Wahlurne versiegeln und sicher aufbewahren. So wird verhindert, dass bereits abgegebene Stimmen verändert, entfernt oder vorzeitig eingesehen werden.

Die öffentliche Auszählung der Stimmen erfolgt erst unmittelbar nach Ablauf der Frist für den Eingang der Briefwahlstimmen.

  1. Zu Beginn dieses Termins prüft der Wahlvorstand die eingegangenen Briefwahlunterlagen.
  2. Ist die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird die Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt.
  3. Danach werden die Stimmzettel aus den Wahlumschlägen in die bis dahin versiegelte Wahlurne gelegt.
  4. Erst wenn alle ordnungsgemäßen Briefwahlstimmen in der Wahlurne sind, öffnet der Wahlvorstand die Urne und zählt alle Stimmen gemeinsam öffentlich aus.
  5. Das Ergebnis wird anschließend festgestellt und bekannt gegeben.

Tipp: Mache Ort, Tag und Uhrzeit der späteren öffentlichen Stimmauszählung in gleicher Weise bekannt, wie das Wahlausschreiben. Dokumentiere außerdem genau, wann die Urne versiegelt wurde, wo sie aufbewahrt wurde und wer Zugriff hatte.

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Schritt 14: Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

Unverzüglich

Nach der Wahlniederschrift benachrichtigt der Wahlvorstand die gewählten JAV-Mitglieder unverzüglich schriftlich über ihre Wahl. In der Benachrichtigung muss stehen, dass die Person als JAV-Mitglied gewählt wurde. Außerdem muss der Wahlvorstand darauf hinweisen, dass die Wahl als angenommen gilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand abgelehnt wird.

Lehnt ein gewähltes JAV-Mitglied die Wahl ab, rückt die nächste nicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenanzahl nach.
Beachte: Bei einer mehrköpfigen JAV muss der Wahlvorstand zusätzlich prüfen, ob die Vorgaben zum Geschlecht in der Minderheit weiterhin eingehalten werden.

Tipp: Stelle die Benachrichtigung nachweisbar zu und notiere den Zugang. Erst an diesem Zeitpunkt läuft die Frist von drei Arbeitstagen zur Ablehnung der Wahl. Bewahre eine Kopie der Benachrichtigung und den Nachweis über den Zugang in den Wahlunterlagen auf.

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Schritt 15: Bekanntmachung der gewählten JAV-Mitglieder

Sobald die Namen endgültig feststehen

Sobald endgültig feststeht, wer gewählt ist, macht der Wahlvorstand die gewählten JAV-Mitglieder öffentlich bekannt.

Beachte: Die Namen stehen erst endgültig fest, wenn die gewählten Bewerber die Wahl angenommen haben oder die Frist zur Ablehnung abgelaufen ist.

Die Bekanntmachung erfolgt durch einen zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben. Wurde das Wahlausschreiben zusätzlich digital bekannt gemacht, sollte auch das endgültige Wahlergebnis entsprechend veröffentlicht werden.

Wichtig: Alle Wahlberechtigten sollten die Bekanntmachung zuverlässig zur Kenntnis nehmen können. Gleichzeitig übersendet der Wahlvorstand je eine Abschrift der Wahlniederschrift an den Arbeitgeber und an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Damit werden die zentralen Beteiligten offiziell über das Ergebnis der JAV-Wahl informiert.

Tipp: Hänge das Ergebnis erst aus, wenn wirklich feststeht, wer die Wahl angenommen hat. Prüfe vorher die Annahmefrist, mögliche Ablehnungen und das Nachrücken. Dokumentiere außerdem, wann die Bekanntmachung ausgehängt wurde und wann die Wahlniederschrift versendet wurde.

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In der nächsten Ausgabe des JAV Newsletters geht es mit den letzten drei Schritten weiter. Also, bleib dran, damit die JAV-Wahl bei dir im Betrieb ein voller Erfolg wird.

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