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Jugend- und Auszubildendenvertretung

18 Schritte zur JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren

9 Minuten Lesezeit
22.07.2026

Die JAV-Wahl kommt immer näher und langsam geht es in die heiße Phase der Vorbereitung. Damit du mit den Abläufen der Wahl vertraut wirst, weißt, worauf du achten musst, und die perfekten Arbeitshilfen zur Hand hast, gibt es in den nächsten JAV-Newsletter-Ausgaben alle Schritte zur Wahl einzeln und sorgfältig für dein Wahlverfahren aufbereitet. Hier findest du die ersten sechs Schritte:

Schritt 1: Bestellung des Wahlvorstands

Spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit

Der erste Schritt liegt beim Betriebsrat: Er muss den Wahlvorstand bestellen. Dafür braucht der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss. Dabei sollte er nicht nur die Mitglieder des Wahlvorstands benennen, sondern auch den Vorsitz festlegen. Die bisherige JAV hat bei der Bestellung des Wahlvorstandes ein Stimmrecht im Betriebsrat.

Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Wahlvorstand?
Die Größe des Wahlvorstands ist nicht abschließend geregelt. Er muss jedoch aus einer ungeraden Zahl an Personen bestehen und ihm muss mindestens eine Person angehören, die für den Betriebsrat wählbar ist – also volljährig und seit 6 Monaten im Betrieb sein. Ein Mitglied des Wahlvorstandes hat den Vorsitz und vertritt den Wahlvorstand nach außen. In der Praxis sollte der Betriebsrat zusätzlich Ersatzmitglieder bestellen, damit der Wahlvorstand auch bei dem Ausfall einzelner Mitglieder handlungsfähig bleibt.

Nice to know: In der Praxis besteht der Wahlvorstand meist – wie auch bei der BR-Wahl – aus 3 Personen.

Der Wahlvorstand übernimmt anschließend die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Er sorgt also dafür, dass Fristen eingehalten, die Wählerliste erstellt, das Wahlausschreiben vorbereitet und die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Deshalb ist es wichtig, dass der Wahlvorstand früh genug arbeitsfähig ist.

Wird der Betriebsrat nicht rechtzeitig tätig, können auch der Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat oder das Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstands übernehmen. Für dich als JAV heißt das: Behalte die Frist im Blick und sprich den Betriebsrat frühzeitig an, wenn noch kein Wahlvorstand bestellt wurde.

Tipp: Lass dir vom Betriebsrat bestätigen, wann der Wahlvorstand bestellt wurde und wer den Vorsitz übernimmt. Sinnvoll ist auch, dass der Arbeitgeber direkt über die Bestellung informiert wird. So kann der Wahlvorstand die nötige Zeit und Unterstützung für seine Aufgaben einplanen.

Beachte: Die vier Wochen werden vom Ende der Amtszeit zurückgerechnet. Wird die Bestellung zu spät vorgenommen, kann das den Zeitplan der gesamten Wahl unter Druck setzen. Deshalb sollte der Betriebsrat nicht bis zur letzten Woche warten.

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  • Wichtige Vorschriften: Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren: § 63 Abs. 4 BetrVG
    Stimmrecht der JAV: § 67 Abs. 2 BetrVG
    Wahlvorschriften für die JAV-Wahl in der Wahlordnung: §§ 38 ff. WO
  • Wählbarkeit: § 8 BetrVG
  • Schulungsanspruch des Wahlvorstands: § 63 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 3 BetrVG
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Schritt 2: Vorbereitung der Wahl

Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstands

  1. Jetzt legt der Wahlvorstand die wichtigsten Grundlagen für die Wahl fest. Zuerst bestimmt er den Wahltermin mit Ort, Tag und Uhrzeit. Der Termin muss so gewählt werden, dass alle weiteren Fristen eingehalten werden können.
    Tipp: Wahltermin, Wählerliste, benötigte Unterstützung, Sprachhinweise und Mindestsitze sollten in einer Sitzung festgelegt werden und Beschlüsse müssen sauber dokumentiert werden. So bleibt nachvollziehbar, wie der Wahlvorstand die Wahl vorbereitet hat.
  2. Danach erstellt der Wahlvorstand die Wählerliste. Dafür braucht er vollständige und aktuelle Angaben vom Arbeitgeber. In die Wählerliste gehören alle Personen, die bei der Wahl der JAV wahlberechtigt sind. Diese Wählerliste enthält Geburtsdaten sowie Vor- und Nachnamen, alphabetisch geordnet und nach Geschlechtern getrennt. Hier müssen die Daten – Alter, Ausbildungsstatus, Betriebszugehörigkeit und mögliche Änderungen bis zum Wahltag – sorgfältig geprüft werden.
  3. Aus § 62 Abs. 1 BetrVG ergibt sich, ob eine einköpfige oder mehrköpfige JAV gewählt wird. Besteht die JAV aus mindestens drei Mitgliedern, muss der Wahlvorstand außerdem die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit berechnen. Grundlage dafür ist das zahlenmäßige Verhältnis der wahlberechtigten jungen Arbeitnehmer und Auszubildenden im Betrieb.
  4. Der Wahlvorstand kann außerdem unterstützende Personen für die Durchführung der Wahl bestellen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn viele Wahlberechtigte teilnehmen, mehrere Wahlorte geplant sind oder am Wahltag organisatorisch viel zu tun ist. Ein Wahlhelfer kann zum Beispiel bei der Ausgabe der Stimmzettel, der Kontrolle der Wahlberechtigung, der Beaufsichtigung der Wahlurne oder bei organisatorischen Abläufen am Wahltag helfen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bleibt aber immer beim Wahlvorstand.

Beachte: Auch ausländische Wahlberechtigte müssen so informiert werden, dass sie die Wahl und ihre Rechte verstehen können. Wenn Sprachbarrieren bestehen, sollte der Wahlvorstand geeignete Hinweise, Erklärungen oder Übersetzungen vorbereiten. Zudem kann eine unvollständige oder veraltete Wählerliste die Wahl angreifbar machen. Deshalb sollte der Wahlvorstand den Arbeitgeber ausdrücklich bitten, Änderungen bis zum Wahltag sofort mitzuteilen.

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Schritt 3: Erlass des Wahlausschreibens

Unverzüglich nach Erstellung der Wählerliste

Sobald die Wählerliste erstellt ist, erlässt der Wahlvorstand das Wahlausschreiben. Damit wird die JAV-Wahl offiziell eingeleitet. In dem Wahlausschreiben steht:

  • an welchem Ort die JAV-Wahl stattfindet,
  • das Datum und die Uhrzeit der Wahl,
  • wie eine Briefwahl möglich ist,
  • an welchem Ort die Wählerliste und die Wahlordnung ausgehängt werden,
  • wo die Wahlvorschläge einsehbar sind,
  • bis wann Kandidatenvorschläge eingereicht werden können und
  • die Betriebsadresse des Wahlvorstandes.

Das Wahlausschreiben muss für alle Wahlberechtigten gut sichtbar ausgehängt werden. Gleichzeitig müssen auch die Wählerliste und die Wahlordnung zur Einsicht ausliegen oder ausgehängt werden. So können alle prüfen, ob sie richtig in der Wählerliste stehen und welche Regeln für die Wahl gelten.

Tipp: Kontrolliere vor dem Aushang noch einmal alle Daten, Fristen und Orte. Ein falsches Datum oder eine unklare Frist könnte den weiteren Ablauf erheblich stören.

Beachte: Ab diesem Zeitpunkt laufen wichtige Fristen, zum Beispiel für Einsprüche gegen die Wählerliste und für die Einreichung von Wahlvorschlägen.

Typische Stolperfalle: Wählerliste, Wahlordnung und Wahlausschreiben müssen zusammen zugänglich gemacht werden. Fehlt eines davon, können Wahlberechtigte ihre Rechte nicht sicher prüfen.

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Schritt 4: Einsprüche gegen Richtigkeit der Wählerliste

Innerhalb von 3 Tagen seit Erlass des Wahlausschreibens

Wenn die Wählerliste falsch oder unvollständig ist, muss der Einspruch innerhalb der Frist schriftlich beim Wahlvorstand eingehen. Danach ist ein Einspruch grundsätzlich zu spät. Ein Einspruch ist zum Beispiel sinnvoll, wenn:

  • Eine wahlberechtigte Person fehlt,
  • eine nicht wahlberechtigte Person in der Liste steht oder
  • Angaben falsch sind.

Für die JAV-Wahl ist das besonders wichtig, weil nur wählen und gewählt werden kann, wer in die Wählerliste eingetragen ist. Der Wahlvorstand muss fristgerechte Einsprüche unverzüglich prüfen und darüber entscheiden. Ist der Einspruch berechtigt, wird die Wählerliste korrigiert. Die Entscheidung muss der Person, die den Einspruch eingelegt hat, schriftlich mitgeteilt werden und spätestens am Tag vor der Wahlversammlung zugehen.

Tipp: Trage den Fristablauf sofort in den Wahlkalender ein. Im vereinfachten Wahlverfahren sind drei Tage schnell vorbei. Notiere auch, wann der Einspruch eingegangen ist, wann der Wahlvorstand entschieden hat und wann die schriftliche Mitteilung verschickt wurde.

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Schritt 5: Einreichung von Wahlvorschlägen

Bis spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Die Wahlvorschläge müssen jetzt innerhalb der Frist schriftlich beim Wahlvorstand eingehen. Diese sollten daher so früh wie möglich eingereicht werden. Kurz vor Fristende bleibt kaum noch Zeit, um Fehler zu korrigieren.

Ein Wahlvorschlag muss klar erkennen lassen, wer kandidiert. Bei der JAV-Wahl gehören neben Name, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Art der Beschäftigung oder der Ausbildungsberuf der Bewerber dazu. Außerdem muss die schriftliche Zustimmung jedes Bewerbers beigefügt sein. Fehlt diese Zustimmung, darf die Person nicht auf dem Wahlvorschlag bleiben.

Der Wahlvorstand prüft jeden Wahlvorschlag unverzüglich nach Eingang. Wichtige Fragen sind:

  • Ist der Wahlvorschlag fristgerecht eingegangen?
  • Sind die Bewerber wählbar?
  • Liegen die erforderlichen Stützunterschriften vor?
  • Gibt es Doppelbewerbungen oder doppelte Stützunterschriften?

Achtung: Bei Ungültigkeit oder Beanstandung der Wahlvorschläge unverzüglich, spätestens 1 Woche vor der Versammlung zur Wahl der JAV, schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe

Ist ein Wahlvorschlag ungültig oder gibt es Beanstandungen, muss der Wahlvorstand den Wahlberechtigten, der den Wahlvorschlag eingereicht hat, unverzüglich schriftlich informieren. Die Gründe müssen klar genannt werden. Nur so kann ein heilbarer Mangel rechtzeitig behoben werden.

Tipp: Bestätige den Eingang jedes Wahlvorschlags mit Datum und Uhrzeit. Dokumentiere auch die Prüfung und jede Beanstandung schriftlich in den Wahlunterlagen. Gerade im vereinfachten Wahlverfahren sind die Fristen kurz.

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Schritt 6: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Spätestens 1 Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl der JAV

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge muss der Wahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge bekannt machen.

Bekannt gemacht werden nur Wahlvorschläge, die der Wahlvorstand geprüft und als gültig anerkannt hat.
Beachte: Die Bekanntmachung erfolgt in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben. Wurde das Wahlausschreiben also im Betrieb ausgehängt, müssen auch die Wahlvorschläge dort ausgehängt werden. Wurde ergänzend digital informiert, sollte auch die Bekanntmachung der Wahlvorschläge entsprechend ergänzt werden.

Die Bekanntmachung muss bis zum Abschluss der Stimmabgabe gut lesbar bleiben. So können alle Wahlberechtigten rechtzeitig sehen, wer kandidiert, und sich vor der Wahlversammlung ein Bild von den Bewerbern machen.

Tipp: Hänge die Wahlvorschläge erst aus, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Achte darauf, dass die Angaben vollständig sind. Bei der JAV-Wahl gehört auch der Ausbildungsberuf der Bewerber dazu.

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In der nächsten Ausgabe des JAV Newsletters geht es mit den nächsten drei Schritten weiter. Also, bleib dran, damit du bei der JAV-Wahl Schritt für Schritt den Überblick behältst.

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