3-Stufen-Prüfung
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Negative Gesundheitsprognose d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen durch bisherige und noch zu erwartende Fehlzeiten d.h. Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Beeinträchtigung
Interessenabwägung d.h. führen erhebliche Beeinträchtigungen zu nicht mehr zumutbarer Belastung des Arbeitgebers Zu berücksichtigen sind insbesondere:
Sozialdaten des Arbeitnehmers
Betriebliche Ursachen für Erkrankung
Chronische Erkrankungen
Kenntnis des Arbeitgebers von Erkrankungen bei Einstellung
Vorhalten von Personalreserven
Konkrete betriebliche Situation (z.B. Betriebsgröße)
Bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses
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Besonderheiten bei Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
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Negative Gesundheitsprognose: Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit d.h. vermutlich auch in Zukunft erhebliche Fehlzeiten
Wiederholte kurze Fehlzeiten in der Vergangenheit: Umfang der Fehlzeiten: mind. 6 Wochen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (laut BAG)
Prognose weiterer Kurzerkrankungen aber Berücksichtigung der Art der Erkrankung (einmalige Krankheitsursache, Arbeitsunfall) und Frage, ob Krankheit ausgeheilt
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
Störungen im Betriebsablauf (z.B. kein kurzfristiger Ersatz für Arbeitnehmer möglich, Verlust von Aufträgen)
Wirtschaftliche Beeinträchtigung (z.B. außergewöhnlich hohe LohnFortzahlungskosten, Vorhaltekosten für Personalreserve)
InteressenabwägungZugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen:
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Besonderheiten bei Kündigung wegen lang andauernder Erkrankungen
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Negative Gesundheitsprognose:
Langandauernde Erkrankung (mind. 6 Wochen) aber entscheidend z.B. auch Dauer des Arbeitsverhältnisses
Andauern der Erkrankung bei Kündigungszugang
Prognose: Besserung des Gesundheitszustands oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss
Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
Störungen im Betriebsablauf (z.B. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen)
Wirtschaftliche Beeinträchtigung
Nicht Höhe der LohnFortzahlungskosten, da Begrenzung der LohnFortzahlungspflicht auf 6 Wochen.
Interessenabwägung
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Besonderheiten bei Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
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