JAV-Wahl: Der Wahlvorschlag
Ohne gültigen Wahlvorschlag kannst du bei der JAV-Wahl nicht kandidieren. Deine Liste braucht die richtige Anzahl an Bewerbern, ein Kennwort, einen Listenvertreter und je nach Betriebsgröße Stützunterschriften. Wer wählbar ist, wer den Vorschlag einreichen darf und welche Fristen gelten, entscheidet am Ende, ob deine Kandidatur überhaupt zählt.

Was ist ein Wahlvorschlag?
Eine Liste mit den Kandidaten, die zur Wahl stehen.
Wer ist zur JAV wählbar?
Wählbar ist, wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wer unabhängig vom Alter zu seiner Berufsausbildung beschäftigt ist. Ausgeschlossen sind Betriebsratsmitglieder und Leiharbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers.
Wer darf einen Wahlvorschlag einreichen?
Vorschlagsberechtigt sind alle zur JAV wahlberechtigten Arbeitnehmer. Dies sind alle Arbeitnehmer, die das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht haben (maßgebend ist das Lebensalter am (letzten) Wahltag) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen.
Wenn ich einen Kandidaten vorschlage, muss der zustimmen?
Ja, die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
Was ist „Die Liste“?
Ein Wahlvorschlag ist die gesamte Liste, nicht nur eine einzelne Kandidatur. Sie soll mindestens doppelt so viele Bewerber, wie Sitze zu vergeben sind, dazu ein Kennwort für die Liste. Jede Liste hat nur einen Listenvertreter. Der Listenvertreter ist die Kontaktperson der Liste gegenüber dem Wahlvorstand, zum Beispiel bei Rückfragen oder Nachbesserungen.
Warum braucht ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer Stützunterschriften?
Ein Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss grundsätzlich von einer bestimmten Anzahl an Stützunterschriften getragen sein, um gültig zu sein. Hierdurch sollen völlig aussichtslose Wahlvorschläge vermieden werden. Dieses Ziel ist umso wichtiger je größer der Betrieb ist.
Wie viele (Stütz-)Unterschriften braucht eine Liste (Wahlvorschlag)?
Das hängt von der Betriebsgröße ab. Unter 20 Wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb benötigt man keine Stützunterschriften. Bei 21 bis 100 benötigt es 2 Stützunterschriften. Ab 100 Wahlberechtigten braucht ihr ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten. In jedem Fall genügen 50 Unterschriften, egal wie groß der Betrieb ist.
Bis wann muss der Wahlvorschlag eingereicht sein?
Im normalen Wahlverfahren habt ihr dafür 2 Wochen ab dem Erlass des Wahlausschreibens Zeit. Im vereinfachten Wahlverfahren ist die Frist kürzer: spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung.
Was muss auf der Liste stehen?
- Ein Kennwort für die Liste
- Der Name des Listenvertreters
- Von jedem Kandidaten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und die Art der Beschäftigung oder der Ausbildungsberuf.
- Die schriftliche Zustimmung jedes Bewerbers
Alles in muss in Druckbuchstaben, auf einer zusammenhängenden Liste mit fest verbundenen Seiten aufgelistet sein.
Du willst selbst kandidieren: Was brauchst du?
Dein Name muss auf einem gültigen Wahlvorschlag stehen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Eigene Liste
Du reichst einen eigenen Wahlvorschlag ein. Auf dieser Liste kannst du allein oder gemeinsam mit weiteren Kandidaten stehen. - Gemeinsame Liste
Du lässt dich zusammen mit anderen Kandidaten auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag aufstellen.
Werden mehrere gültige Listen eingereicht, findet eine Listenwahl statt. Gibt es nur einen gültigen Wahlvorschlag, werden die einzelnen Kandidaten direkt gewählt. Das nennt man Personenwahl.
Was passiert, wenn ein Wahlberechtigter auf mehreren Vorschlagslisten unterschreibt?
Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung der Wahlvorstands in einer ihm gesetzten angemessenen Frist, jedoch spätestens vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Wenn keine fristgerechte Erklärung kommt, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen. Sollten mehrere Vorschlagslisten, die vom selben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden sein, entscheidet das Los darüber, auf welcher Liste die Unterschrift zählt.
Was passiert, wenn ein Bewerber auf mehreren Listen vorgeschlagen wird?
Ein Bewerber kann nur auf einer Liste vorgeschlagen werden. Ist der Name einer Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstage zu erklären, welche Bewerbung sie aufrecht erhalten möchte. Wenn keine fristgerechte Erklärung kommt, muss der Bewerber auf allen Listen gestrichen werden.
Wie du gezielte Wahlwerbung machst, erfährst du in der nächsten Newsletterausgabe.









