Checkliste
JAV-Wahlvorstand bestellen
1. Voraussetzungen prüfen
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Zählen Sie alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob sie eine Ausbildung machen oder nicht, spielt keine Rolle (§ 60 Abs. 1 BetrVG). | ❏ |
| Zählen Sie alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unabhängig vom Alter. | ❏ |
| Addieren Sie beide Zahlen. Ab fünf Personen wird eine JAV gewählt. Maßgeblich ist der Regelbestand im Betrieb, nicht eine Momentaufnahme am Stichtag. | ❏ |
| Prüfen Sie, ob für Ihren Betrieb das BetrVG gilt. Im öffentlichen Dienst greift das Personalvertretungsrecht mit eigenen Fristen und Zuständigkeiten. | ❏ |
| Stellen Sie fest, wann die Amtszeit der bisherigen JAV endet. Sie endet spätestens am 30. November des Wahljahres (§ 64 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Gab es bisher keine JAV: Notieren Sie den regelmäßigen Wahlzeitraum vom 1. Oktober bis 30. November als Zielkorridor (§ 64 Abs. 1 BetrVG). Eine Acht-Wochen-Frist gibt es dann nicht, weil keine Amtszeit abläuft. Sie leiten die Wahl von sich aus ein. | ❏ |
2. Wahlverfahren bestimmen und Fristen rückwärts rechnen
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Ordnen Sie Ihre Summe aus Schritt 1 zu: 5 bis 100 bedeutet vereinfachtes Wahlverfahren, und zwar zwingend (§ 63 Abs. 4 Satz 1 BetrVG). Über 100 gilt das normale Verfahren. | ❏ |
| Bei 101 bis 200 haben Sie eine Option: Wahlvorstand und Arbeitgeber können das vereinfachte Verfahren vereinbaren (§ 63 Abs. 5 BetrVG in Verbindung mit § 14a Abs. 5 BetrVG). Diese Vereinbarung schließt der Wahlvorstand, nicht der Betriebsrat. | ❏ |
| Rechnen Sie den Stichtag für die Bestellung zurück: acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit im normalen Verfahren, vier Wochen im vereinfachten (§ 63 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Bei 101 bis 200 bleibt es bei acht Wochen. | ❏ |
| Setzen Sie die BR-Sitzung mindestens zwei Wochen vor Ihren Stichtag. Der Puffer fängt Absagen, Krankheit und Ablehnungen auf. | ❏ |
| Tragen Sie alle drei Termine in den Sitzungskalender ein und benennen Sie ein Mitglied, das sie im Blick behält. | ❏ |
3. Den Wahlvorstand besetzen
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Legen Sie die Größe fest. Eine bestimmte Mitgliederzahl schreibt das Gesetz für den JAV-Wahlvorstand nicht vor. In der Praxis bietet sich häufig eine ungerade Zahl an, zum Beispiel drei oder fünf Mitglieder. | ❏ |
| Besetzen Sie ungerade. Das sichert klare Mehrheiten bei den Beschlüssen des Wahlvorstands. | ❏ |
| Stellen Sie sicher, dass mindestens ein Mitglied zum Betriebsrat wählbar ist: volljährig und seit sechs Monaten im Betrieb (§ 38 Satz 2 Wahlordnung in Verbindung mit § 8 BetrVG). | ❏ |
| Achten Sie auf die Geschlechter. Beschäftigt Ihr Betrieb Frauen und Männer, sollen beide auch im Wahlvorstand sitzen (§ 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG über § 63 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Nehmen Sie möglichst viele junge Beschäftigte in den Wahlvorstand auf. Sie erreichen die Wahlberechtigten besser, und die Wahl wird zu ihrer Sache. | ❏ |
| Bestimmen Sie, wer den Vorsitz übernimmt. Der Betriebsrat legt das im selben Beschluss fest (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BetrVG). | ❏ |
| Benennen Sie Ersatzmitglieder und legen Sie die Reihenfolge des Nachrückens fest (§ 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG). Das erspart Ihnen eine zweite Sitzung bei Krankheit oder Kündigung. | ❏ |
| Sprechen Sie die Kandidaten vorher persönlich an. Erklären Sie Ihren Kollegen: Die Zeit im Wahlvorstand ist bezahlte Arbeitszeit und die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 BetrVG über § 63 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Informieren Sie die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Jede kann einen Beauftragten ohne Stimmrecht entsenden, sofern ihr nicht schon ein stimmberechtigtes Mitglied angehört (§ 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG). | ❏ |
4. Zur Sitzung einladen
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Setzen Sie einen eigenen Tagesordnungspunkt an: "Bestellung des Wahlvorstands für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung". | ❏ |
| Der Vorsitzende lädt rechtzeitig ein und teilt die Tagesordnung mit (§ 29 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Laden Sie die amtierende JAV mit ein. Zu diesem Punkt hat die gesamte JAV ein Teilnahmerecht, weil er die jungen Beschäftigten betrifft (§ 67 Abs. 1 BetrVG). | ❏ |
5. Den Beschluss fassen und protokollieren
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Stellen Sie die Beschlussfähigkeit fest: Mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder nimmt an der Beschlussfassung teil (§ 33 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Formulieren Sie den Beschluss konkret. Hinein gehören die Namen aller Mitglieder, der Name des Vorsitzenden und die Ersatzmitglieder mit Reihenfolge des Nachrückens. | ❏ |
| Stimmen Sie ab. Die Stimmen der JAV-Vertreter zählen mit, weil der Beschluss überwiegend die jungen Beschäftigten betrifft (§ 33 Abs. 3 BetrVG, § 67 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
| Nehmen Sie die Niederschrift auf: Wortlaut des Beschlusses und Stimmenmehrheit, mit der er gefasst wurde (§ 34 Abs. 1 BetrVG). | ❏ |
| Legen Sie die Anwesenheitsliste bei, in die sich jeder Teilnehmer selbst einträgt (§ 34 Abs. 1 BetrVG). | ❏ |
| Lassen Sie die Niederschrift vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied unterschreiben (§ 34 Abs. 1 BetrVG). | ❏ |
| Nehmen Sie die Niederschrift zu den Unterlagen. Sie ist Ihr Nachweis, falls jemand die Wahl anficht. Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 19 BetrVG über § 63 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
6. Nach dem Beschluss: informieren und übergeben
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Informieren Sie die Bestellten schriftlich darüber, wer dem Wahlvorstand angehört, wer den Vorsitz übernimmt und wann die Arbeit beginnt. | ❏ |
| Weisen Sie darauf hin, dass sie das Amt ablehnen können, und setzen Sie eine kurze Rückmeldefrist. | ❏ |
| Lehnt jemand ab, setzen Sie zeitnah einen Nachbesetzungsbeschluss an. Deshalb der Puffer aus Schritt 2. | ❏ |
| Informieren Sie den Arbeitgeber darüber, wann die Amtszeit der JAV endet, wen Sie in den Wahlvorstand bestellt haben und dass der Wahlvorstand die erforderlichen Angaben für die Wählerliste bei ihm anfordern wird. | ❏ |
| Übergeben Sie dem Wahlvorstand, was Sie haben: die Zahl der Wahlberechtigten, die Ansprechpartner im Betrieb und die Unterlagen der letzten Wahl. | ❏ |
| Weisen Sie auf die Schulung hin. Eine Schulung, die der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl braucht, gehört zu den Wahlkosten. Den Beschluss dafür fasst der Wahlvorstand selbst. | ❏ |
| Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten: Geben Sie dem Wahlvorstand den Auftrag mit, früh mit dem Arbeitgeber über das vereinfachte Wahlverfahren zu sprechen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. | ❏ |
| Halten Sie fest: Ab hier führt der Wahlvorstand die Wahl. Wählerliste, Wahlausschreiben, Stimmabgabe und Auszählung liegen nicht mehr bei Ihnen. | ❏ |
7. Nach der Wahl
| Was ist zu tun? | Erledigt |
| Übernehmen Sie die Wahlunterlagen, sobald die zweiwöchige Anfechtungsfrist abgelaufen ist. Eine gesetzliche Frist für die Übergabe gibt es nicht. | ❏ |
| Laden Sie die JAV-Vertreter ab jetzt zu allen Sitzungen, an denen sie teilnehmen dürfen (§ 29 Abs. 2 BetrVG). | ❏ |
Ihre Termine
| Amtszeit der bisherigen JAV endet am | |
| Jugendliche unter 18 Jahren im Betrieb | |
| Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte | |
| Summe | |
| Wahlverfahren | ❏ vereinfacht (5 bis 100) ❏ vereinfacht vereinbart (101 bis 200) ❏ normal (mehr als 100) |
| Bestellung des Wahlvorstands spätestens am | |
| BR-Sitzung für den Beschluss am |