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Jugend- und Auszubildendenvertretung

Musterbrief
Wahlvorschlag für die JAV-Wahl (einköpfig)

Vorschlagsberechtigt sind alle zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer:innen) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (§§ 61 Abs. 1 i.V.m. 60 Abs. 1 BetrVG). Maßgebend ist das Lebensalter am (letzten) Wahltag. Auch die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 14 Abs. 3 BetrVG).

Als Bewerber:innen für die JAV können alle Arbeitnehmer:innen vorgeschlagen werden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder – unabhängig von ihrem Lebensalter – zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 61 Abs. 2 S. 1 BetrVG). Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden (§ 61 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Ferner ist nicht wählbar, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 61 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Arbeitnehmer:innen eines anderen Arbeitgebers, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Arbeitsleistung überlassen worden sind, sind auch nicht wählbar (§ 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG).

Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber:innen aufweisen, wie Mitglieder für die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen sind (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 2 WO). In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen bedarf es keiner Unterzeichnung von Wahlvorschlägen (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 4 S. 1 BetrVG). Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein (§§ 63 Abs. 2 S. 2 i.V.m. 14 Abs. 5 BetrVG). 

Die Unterschrift einer/eines Wahlberechtigten zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Hat ein/e Wahlberechtigte:r mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, hat sie/er auf Aufforderung des Wahlvorstandes binnen einer ihr/ihm gesetzten Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift sie/er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, wird ihr/sein Name auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den übrigen Wahlvorschlägen gestrichen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 5 WO). 

Jedem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung des/der Vorgeschlagenen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag beizufügen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6 Abs. 3 WO). 

Wenn kein/e andere/r Unterzeichner:in des Wahlvorschlags ausdrücklich als Listenvertreter:in bezeichnet ist, wird die oder der an erster Stelle Unterzeichnete, als Listenvertreter:in angesehen. Diese Person ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstands entgegenzunehmen (§§ 40 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 36 Abs. 5, 6

 

Wahlvorschlag

für die Wahl der aus einer Person bestehenden 
Jugend- und Auszubildendenvertretung

im Betrieb […] 

Kennwort (sofern vorhanden): .......................................................

Listenvertreter:in: .......................................................                                      
                          (Ansprechpartner/-in bei Rückfragen)

Lfd. Nr. 

Familienname, Vorname
(bitte in Druckbuchstaben

Geb.-datum

Art der Beschäftigung im Betrieb/
Ausbildungsberuf

Geschlecht

Schriftliche
Zustimmung der Bewerber:innen zur
Aufnahme in die Liste

1.     
2.     
3.     
4.     
5.     
6.     
7.     
8.     
9.     
10.     

Musterbrief

Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste

Musterbrief

Antrag eines Wahlberechtigten auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Musterbrief

Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Musterbrief

Bekanntmachung des Nichtstattfindes der JAV-Wahl

Musterbrief

Bekanntmachung neuer Termin zur Stimmauszählung (bei nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe)

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Benachrichtigung der gewählten JAV-Mitglieder

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Benachrichtigung des AG und Gewerkschaft über das Wahlergebnis

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Eingangsbestätigung Wahlvorschlag

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Einladung zur BR-Sitzung zur Wahl eines Wahlvorstands

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Einladung zur ersten Sitzung des Wahlvorstands

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