Betriebsrat gründen: Alles für den perfekten Start!
Sie möchten einen Betriebsrat gründen und fragen sich, wie das funktioniert? Die gute Nachricht: Jeder Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann einen Betriebsrat wählen — und der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Trotzdem wirkt der Weg zur Gründung auf den ersten Blick kompliziert: Wahlvorstand bestellen, Wahlverfahren wählen, Fristen einhalten.
Dieser Artikel zeigt Ihnen den gesamten Ablauf. Von den gesetzlichen Voraussetzungen über die Wahlversammlung bis zur fertigen Checkliste erfahren Sie alles, was Sie für eine erfolgreiche Betriebsratsgründung brauchen. Sie erhalten konkrete Tipps, die Ihnen den Einstieg erleichtern — auch ohne Gewerkschaft im Rücken.
Das Wichtigste in Kürze
- In jedem Privatbetrieb mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gegründet werden (§ 1 BetrVG): jederzeit, nicht nur während der regulären Wahlperiode.
- Der Arbeitgeber darf die Gründung nicht behindern und muss die Wahl organisatorisch und finanziell unterstützen (§ 119 BetrVG).
- Initiatoren, Wahlvorstand und Kandidaten genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 KSchG.
- Der Ablauf folgt klaren Schritten: Voraussetzungen prüfen, Wahlvorstand bestellen, Wahlverfahren festlegen, Wahl durchführen.
- Bereits drei wahlberechtigte Arbeitnehmer reichen aus, um den Gründungsprozess zu starten.
Betriebsrat gründen: Welche Voraussetzungen gelten?
Sie brauchen nicht viel, um einen Betriebsrat zu gründen. Im Grunde müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Es handelt sich um einen Privatbetrieb (keine Behörde, keine Kirche).
- Es gibt noch keinen aktiven Betriebsrat im Betrieb.
- Im Betrieb arbeiten mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei auch wählbar sind.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in §§ 7-20 BetrVG und in der Wahlordnung zum BetrVG (§§ 1-37 WO).
Praxisbeispiel: Ein IT-Unternehmen hat 12 festangestellte Mitarbeiter und zwei Werkstudenten. Die Werkstudenten sind wahlberechtigt, aber nicht wählbar (unter 6 Monate im Betrieb). Da mehr als fünf wahlberechtigte und drei wählbare Arbeitnehmer vorhanden sind, steht einer Betriebsratsgründung nichts im Weg.
Ab wieviel Mitarbeiter kann man einen Betriebsrat gründen?
Die Mindestgrenze liegt bei fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten — nicht die Zahl an einem bestimmten Stichtag. Teilzeitkräfte und befristete Mitarbeiter zählen mit, wenn sie regelmäßig im Betrieb arbeiten.
Praxisbeispiel: In einer Bäckerei mit drei Vollzeitkräften und vier Teilzeitkräften (jeweils 20 Stunden) arbeiten sieben wahlberechtigte Arbeitnehmer. Die Belegschaft kann einen Betriebsrat gründen.
Betriebsrat gründen: So funktioniert der Ablauf
Der Weg zum eigenen Betriebsrat folgt einem klaren Muster. Hier erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Wahlvorstand bestellen
Der Wahlvorstand organisiert die Betriebsratswahl. Wie er bestellt wird, hängt davon ab, ob bereits ein Betriebsrat existiert:
Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt: Mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft laden zur Betriebsversammlung ein. Dort wählen die anwesenden Arbeitnehmer den Wahlvorstand mit einfacher Mehrheit.
Wenn ein alter Betriebsrat existiert: Der bestehende Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand. Bleibt er bis acht Wochen vor der Wahl untätig, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft beim Arbeitsgericht die Bestellung beantragen. Auch der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat darf eingreifen.
Vereinfachtes oder normales Wahlverfahren?
Bevor Sie konkret werden, klären Sie das Wahlverfahren:
| Kriterium | Vereinfachtes Verfahren | Normales Verfahren |
|---|---|---|
| Betriebsgröße | 5 bis 100 Arbeitnehmer | Ab 101 Arbeitnehmer |
| Verfahren | Zweistufig (Wahlversammlung) | Schriftliche Wahl |
| Dauer | Kürzer (eine Wahlversammlung) | Länger (Fristen für Wahlvorschläge) |
| Besonderheit | Wahlvorschläge bis Ende der Versammlung | Formale Einreichungsfristen |
Im vereinfachten Verfahren gelten besondere Regeln nach § 28 WO: Die Einladung muss mindestens 7 Tage vor der Wahlversammlung erfolgen, und Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum Ende der Versammlung abgegeben werden.
Zur Wahlversammlung einladen
Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer laden per öffentlichem Aushang zur Wahlversammlung ein. Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten rechtzeitig informiert werden — eine Frist von zwei Wochen ist in der Regel ausreichend.
Die Wahlversammlung findet während der Arbeitszeit statt. Der Arbeitgeber muss die Teilnahmezeit vergüten und Fahrtkosten erstatten.
So läuft die Wahlversammlung ab:
- Die Einladenden eröffnen die Versammlung.
- Die Anwesenden wählen einen Versammlungsleiter.
- Ein Protokollführer wird bestimmt.
- Die Zahl der anwesenden Arbeitnehmer wird festgestellt.
- Die Anwesenden wählen den Wahlvorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Wahl kann per Handzeichen erfolgen — eine geheime Abstimmung ist nicht erforderlich. Eine Mindest-Teilnehmerzahl gibt es nicht: Es zählt die Mehrheit der Anwesenden, nicht aller Beschäftigten.
Praxisbeispiel: In einem Betrieb mit 45 Mitarbeitern erscheinen 20 zur Wahlversammlung. Die drei vorgeschlagenen Kandidaten für den Wahlvorstand erhalten jeweils 15 Ja-Stimmen. Damit sind sie mit der Mehrheit der Anwesenden gewählt — auch wenn weniger als die Hälfte der Belegschaft teilgenommen hat.
Aufgaben des Wahlvorstands
Nach seiner Bestellung bereitet der Wahlvorstand die eigentliche Betriebsratswahl vor:
- Termin der Wahl festlegen
- Wählerliste erstellen
- Nicht deutschsprechende Arbeitnehmer informieren
- Andere Betriebsteile einbeziehen
- Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder bestimmen
- Ort für Wahlvorschläge bekannt geben
- Tag und Uhrzeit der Wahl veröffentlichen
Betriebsrat gründen: Ab wann ist das möglich?
Sie können jederzeit einen Betriebsrat gründen — nicht nur während der regulären Wahlperiode (alle vier Jahre). Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen der Weg offen. Auch ein außerordentlicher Wahltermin ist möglich.
Wer darf wählen?
Die Wahlberechtigung richtet sich nach dem Alter:
Ab 16 Jahren: Sie dürfen den Betriebsrat wählen (aktives Wahlrecht).
Ab 18 Jahren und mindestens 6 Monate im Betrieb: Sie dürfen auch selbst kandidieren (passives Wahlrecht).
Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind, besitzen ebenfalls das aktive Wahlrecht.
Wie groß wird das Gremium?
Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer:
| Wahlberechtigte Arbeitnehmer | Betriebsratsmitglieder |
|---|---|
| 5 bis 20 | 1 |
| 21 bis 50 | 3 |
| 51 bis 100 | 5 |
| 101 bis 200 | 7 |
| 201 bis 400 | 9 |
| 401 bis 700 | 11 |
| 701 bis 1.000 | 13 |
| 1.001 bis 1.500 | 15 |
| 1.501 bis 2.000 | 17 |
| 2.001 bis 2.500 | 19 |
| 2.501 bis 3.000 | 21 |
| 3.001 bis 3.500 | 23 |
| 3.501 bis 4.000 | 25 |
| 4.001 bis 5.000 | 29 |
| 5.001 bis 6.000 | 31 |
| 6.001 bis 7.000 | 33 |
| 7.001 bis 9.000 | 35 |
Ab 9.000 Arbeitnehmern steigt die Zahl für je weitere 3.000 Beschäftigte um zwei Mitglieder.
Kündigungsschutz bei der Betriebsratsgründung
Manche Arbeitgeber versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Das Gesetz schützt Sie dagegen mit einem besonderen Kündigungsschutz:
- Initiatoren der Wahl: Geschützt ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Wahlversammlung (§ 15 Abs. 3a KSchG). Maximal drei Einladende sind geschützt.
- Wahlvorstandsmitglieder: Geschützt während der gesamten Amtszeit und bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 15 Abs. 3 KSchG).
- Wahlbewerber: Geschützt ab Aufstellung des Wahlvorschlags bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 15 Abs. 3b KSchG).
Darüber hinaus stellt § 119 BetrVG die Behinderung oder Beeinflussung einer Betriebsratswahl unter Strafe.
Praxisbeispiel: Drei Mitarbeiter laden zur Wahlversammlung ein. Der Geschäftsführer spricht daraufhin eine Kündigung gegen einen der Initiatoren aus. Diese Kündigung ist unwirksam — der Sonderkündigungsschutz greift ab dem Moment der Einladung.
Betriebsrat gründen ohne Gewerkschaft
Sie können einen Betriebsrat auch ohne Unterstützung einer Gewerkschaft gründen. Das Betriebsverfassungsgesetz setzt keine Gewerkschaftsmitgliedschaft voraus. Der Ablauf bleibt identisch:
- Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer laden zur Wahlversammlung ein.
- Die Belegschaft wählt den Wahlvorstand.
- Der Wahlvorstand organisiert und führt die Betriebsratswahl durch.
Eine Gewerkschaft kann den Prozess unterstützen — etwa durch Schulungen oder rechtliche Beratung. Zwingend notwendig ist sie nicht.
Praxisbeispiel: In einem mittelständischen Handwerksbetrieb mit 30 Mitarbeitern gibt es keine Gewerkschaftsmitglieder. Drei engagierte Kollegen organisieren die Wahlversammlung eigenständig, der Wahlvorstand wird gewählt und führt die Betriebsratswahl innerhalb von sechs Wochen erfolgreich durch.
Checkliste: Betriebsrat gründen Schritt für Schritt
Diese Checkliste fasst den gesamten Gründungsprozess zusammen:
- Voraussetzungen prüfen: Privatbetrieb, kein bestehender Betriebsrat, mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer
- Wahlverfahren klären: Vereinfachtes (bis 100 AN) oder normales Verfahren (ab 101 AN)
- Mitstreiter finden: Mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer für die Einladung
- Wahlversammlung einladen: Aushang im Betrieb, Frist einhalten (mind. 7 Tage im vereinfachten Verfahren)
- Wahlvorstand wählen: Auf der Wahlversammlung mit einfacher Mehrheit
- Wählerliste erstellen: Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer erfassen
- Gremiumsgröße bestimmen: Anhand der Betriebsgröße (Tabelle oben)
- Wahlausschreiben versenden: Durch den Wahlvorstand
- Betriebsratswahl durchführen: Nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 7-20 BetrVG
- Ergebnis bekannt geben: Und den neuen Betriebsrat konstituieren
Warum überhaupt einen Betriebsrat gründen?
Vor der Gründung sollten Sie sich Gedanken machen, warum es sich lohnt, einen Betriebsrat zu gründen. Es ist wichtig, seine eigene Motivation zu festigen und starke Gründe für eine Kandidatur zum Betriebsrat zu haben, warum man einen Betriebsrat möchte.
Hilfe bei der Betriebsratsgründung
Sie planen eine Betriebsratsgründung und brauchen Unterstützung? Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Beratung:
Telefon: 08158 99720
E-Mail: mail@waf-seminar.de
In einem persönlichen Gespräch klären Sie alle offenen Fragen — von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu möglichen Hindernissen. Erfahrene Berater zeigen Ihnen, wie Sie den Grundstein für einen neuen Betriebsrat legen.
Kostenlose Beratung zur Betriebsratsgründung anfragen
Wenn Ihr neuer Betriebsrat gewählt ist, finden Sie im Bereich Neu im Betriebsrat alles Wichtige für die ersten Schritte. Einen Überblick über die Aufgaben und Rechte des Betriebsrats erhalten Sie ebenfalls auf unserer Wissensplattform.
Häufige Fragen zur Betriebsratsgründung
Wie gründe ich einen Betriebsrat?
Laden Sie zusammen mit mindestens zwei weiteren wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahlversammlung ein, auf der die Belegschaft einen Wahlvorstand wählt. Der Wahlvorstand organisiert anschließend die Betriebsratswahl nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 7-20 BetrVG und der Wahlordnung (§§ 1-37 WO).
Wie viele Mitarbeiter braucht man für einen Betriebsrat?
In Ihrem Betrieb müssen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein, von denen drei auch wählbar sind (§ 1 BetrVG). Teilzeitkräfte und befristete Mitarbeiter zählen mit, solange sie regelmäßig im Betrieb arbeiten.
Wie gründe ich einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft?
Der Ablauf ist identisch: Laden Sie zusammen mit mindestens zwei weiteren wahlberechtigten Beschäftigten zur Wahlversammlung ein. Der Wahlvorstand wird gewählt und führt die Wahl durch. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ist weder für Initiatoren noch für Kandidaten erforderlich.
Ab wann kann man einen Betriebsrat gründen?
Sie können einen Betriebsrat gründen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind — also mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb arbeiten. Eine Gründung ist jederzeit möglich, unabhängig von der regulären Wahlperiode.
Betriebsrat gründen: Ab wann greift der Kündigungsschutz?
Als Initiator genießen Sie Sonderkündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Wahlversammlung (§ 15 Abs. 3a KSchG). Wahlvorstandsmitglieder und Kandidaten sind bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses geschützt.
Was kostet die Betriebsratsgründung?
Für Sie als Beschäftigte fallen keine Kosten an. Der Arbeitgeber trägt die notwendigen Kosten der Wahl — Räume, Material, Arbeitszeit des Wahlvorstands und weitere Sachkosten (§ 20 Abs. 3 BetrVG).
Muss der Arbeitgeber der Gründung zustimmen?
Nein. Als Belegschaft treffen Sie die Entscheidung allein. Der Arbeitgeber hat kein Vetorecht, darf die Wahl nicht behindern und muss sie organisatorisch und finanziell unterstützen.
Wer kann einen Betriebsrat gründen?
Die Initiative können Sie als wahlberechtigter Arbeitnehmer zusammen mit mindestens zwei weiteren Kollegen ergreifen. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat dürfen den Prozess anstoßen.
Was braucht man, um einen Betriebsrat zu gründen?
Sie brauchen einen Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, drei Initiatoren für die Einladung zur Wahlversammlung und einen gewählten Wahlvorstand, der die Wahl vorbereitet und durchführt.
Warum sollte man einen Betriebsrat gründen?
Ein Betriebsrat stärkt Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber. Sie erhalten Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeiten, Einstellungen, Versetzungen und vielen weiteren Themen. Studien zeigen: Die Arbeitsbedingungen in Betrieben mit Betriebsrat sind nachweislich besser.
Wann kann man einen Betriebsrat gründen?
Eine Neugründung ist jederzeit möglich. Reguläre Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt (die nächste reguläre Wahlperiode erstreckt sich von März bis Mai 2026). Aber auch außerhalb dieser Zeit können Sie die Gründung einleiten. Mehr zur Amtszeit des Betriebsrats erfahren Sie in unserem Wissensartikel.