Hitzebedingter Kreislaufkollaps bei der Arbeit

LSG für das Saarland Az. L 7 U 8/17 vom 22. Juni 2018

Der Fall: 

Gesundheitsprobleme bekam ein Gemeindemitarbeiter im Saarland. Er erledigte Mäharbeiten auf Grünflächen. Die Sonne schien, nach und nach wurde er immer durstiger. Seine Wasserflasche hatte er an diesem Sommertag zu Hause vergessen. Als er seinen Pullover ausziehen wollte, wurde er bewusstlos und stürzte. Er sah darin einen Arbeitsunfall, die Gemeinde hingegen nicht: So seien die Temperaturen am betreffenden Tag mit etwa 20 Grad nicht besonders hoch gewesen.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Das Landessozialgericht für das Saarland entschied auf einen Arbeitsunfall. Erst die körperlich anstrengende Arbeit habe zum Flüssigkeitsverlust und letztlich der Bewusstlosigkeit geführt. Dass der Mitarbeiter sein Getränk zu Hause selbst vergessen habe, ändere daran nichts.

Das bedeutet die Entscheidung: 

Bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt als Arbeitsunfall bewertet werden kann, spielen die Begleitumstände natürlich eine Rolle. Nicht relevant ist allerdings ein etwaiges Mitverschulden des Arbeitnehmers, solange sich der Unfall während der Arbeit ereignet.