Aufgaben |
Was ist zu tun? |
Erledigt |
Grundlage |
- Der Arbeitgeber ist kein Mitglied eines Arbeitgeberverbands und es ist kein aktuell gültiger Firmentarifvertrag bzgl. zu regelnder Angelegenheit vorhanden
- oder
- Der Arbeitgeber ist Mitglied in einem Arbeitgeberverband
- Und der Verbandstarifvertrag ist noch gültig, wird jedoch nicht über einen Tarifvertrag geregelt
- oder
- und der Verbandstarifvertrag gilt nur noch per Nachwirkung (z.B. nach Kündigung)
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❏ |
Betriebliche Tarifkommission |
- Als nächstes ist eine betriebliche Tarifkommission zu bilden, z.B. in einer Sitzung/Versammlung der Gewerkschaftsmitglieder aus dem Betrieb, wobei Mitglieder des Betriebsrats auch in Erwägung kommen
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Forderungen |
- Erstellung eines Forderungskatalogs durch Kommission zusammen mit der Gewerkschaft (Beratung und Diskussion)
- Beschluss fassen über Forderungen und an den Arbeitgeber weiterleiten unter Aufforderung zu Verhandlungen
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Verhandlung |
- Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, steht dem Abschluss eines Firmentarifvertrags nichts mehr im weg
- Gibt es keine Einigung zwischen Ihnen und ihrem Arbeitgeber, führen Sie die Verhandlungen weiter, indem Sie Druck auf ihn ausüben
- Stellt sich Ihr Arbeitgeber immer noch „quer“ dann fassen Sie einen Beschluss über das Scheitern der Verhandlungen und einen über die Durchführung einer Urabstimmung
- Antrag auf Zustimmung des Gewerkschaftsvorstands (sofern es die Satzung der Gewerkschaft vorsieht)
- Urabstimmung durchführen, Antrag an Vorstand der Gewerkschaft: Streikbeginn
- Arbeitskampf durchführen
- Am Ende des Arbeitskampfs
- Firmentarifvertrag wird abgeschlossen (nach Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder)
- Arbeitgeber tritt in den Arbeitgeberverband ein (geltend ist der Verbandstarifvertrag)
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