Firmentarifvertrag

Aufgaben Was ist zu tun? Erledigt
Grundlage
  • Der Arbeitgeber ist kein Mitglied eines Arbeitgeberverbands und es ist kein aktuell gültiger Firmentarifvertrag bzgl. zu regelnder Angelegenheit vorhanden
  • oder
  • Der Arbeitgeber ist Mitglied in einem Arbeitgeberverband
    • Und der Verbandstarifvertrag ist noch gültig, wird jedoch nicht über einen Tarifvertrag geregelt
    • oder
    • und der Verbandstarifvertrag gilt nur noch per Nachwirkung (z.B. nach Kündigung)
Betriebliche Tarifkommission
  • Als nächstes ist eine betriebliche Tarifkommission zu bilden, z.B. in einer Sitzung/Versammlung der Gewerkschaftsmitglieder aus dem Betrieb, wobei Mitglieder des Betriebsrats auch in Erwägung kommen
Forderungen
  • Erstellung eines Forderungskatalogs durch Kommission zusammen mit der Gewerkschaft (Beratung und Diskussion)
  • Beschluss fassen über Forderungen und an den Arbeitgeber weiterleiten unter Aufforderung zu Verhandlungen
Verhandlung
  • Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, steht dem Abschluss eines Firmentarifvertrags nichts mehr im weg
  • Gibt es keine Einigung zwischen Ihnen und ihrem Arbeitgeber, führen Sie die Verhandlungen weiter, indem Sie Druck auf ihn ausüben
  • Stellt sich Ihr Arbeitgeber immer noch „quer“ dann fassen Sie einen Beschluss über das Scheitern der Verhandlungen und einen über die Durchführung einer Urabstimmung
  • Antrag auf Zustimmung des Gewerkschaftsvorstands (sofern es die Satzung der Gewerkschaft vorsieht)
  • Urabstimmung durchführen, Antrag an Vorstand der Gewerkschaft: Streikbeginn
  • Arbeitskampf durchführen
  • Am Ende des Arbeitskampfs
    • Firmentarifvertrag wird abgeschlossen (nach Urabstimmung der Gewerkschaftsmitglieder)
    • Arbeitgeber tritt in den Arbeitgeberverband ein (geltend ist der Verbandstarifvertrag)