Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Möglichkeiten des BR
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- Unterrichtung des Betriebsrats an die Belegschaft über Verstöße
- Die Verstöße des Arbeitgebers gegen den Tarifvertrag können bemängelt werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
- Möglichkeit zur Klage auf Unterlassung vor dem Arbeitsgericht (dies ist nur möglich, wenn auch ein Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht vorliegt)
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Möglichkeiten der Gewerkschaft
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- Unterrichtung der Belegschaft
- Möglichkeit zur Klage auf Unterlassung oder Einhaltung des Tarifvertrags vor dem Arbeitsgericht
- Möglichkeit zur Klage beim Schiedsgericht bzw. Arbeitsgericht auf Auslegung eines Tarifvertrags (§ 9 TVG)
- Möglichkeit zur Klage vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeberverband (Der Verband soll versuchen, den Arbeitgeber zur Einhaltung des Tarifvertrags bringen (Einwirkungsklage))
- Sog. Amtsenthebungsverfahren gegen den Betriebsrat aufgrund tarifwidrigen Handelns (§ 23 Abs. 1 BetrVG)
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Möglichkeiten des Arbeitnehmers
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- Möglichkeit zur Klage vor dem Arbeitsgericht
- Beachtung der tarifvertraglichen Verfallfristen
- Der Beschäftigte muss tarifgebunden sein
- Allgemeinverbindliches Recht aus einem Tarifvertrag
- Bearbeitung von Schlichtungs- oder Gütestelle
- Eine Vorschaltung der o.g. Stellen muss ausdrücklich vorgesehen sein
- Das Recht auf eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist weiterhin gültig
- Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen
- Beachtung der tarifvertraglichen Verfallfristen
- Der Beschäftigte muss tarifgebunden sein
- Allgemeinverbindliches Recht aus einem Tarifvertrag
- Die schriftliche Form ist einzuhalten
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