Erstellt am 10.01.2019 um 19:09 Uhr von celestro
Also wenn Ihr abstimmt und diese weiteren Überstundenanträge "mit rein nehmt", braucht Ihr über die TO nicht noch einmal abzustimmen. Kann es sein, daß eher ein "entweder / oder" gemeint ist ? Sprich ENTWEDER stimmt man drüber ab, die Sachen noch mit rein zu nehmen, ODER man stimmt über die "erweiterte TO" nochmal ab.
Erstellt am 10.01.2019 um 19:15 Uhr von Krambambuli
Was man nicht alles so in WAF-Seminare hört. .....
Erstellt am 10.01.2019 um 21:06 Uhr von Stevie B.
Hallo celestro, ich sehe es ja genauso wie du. Nur: Wie bringe ich es unserer BRV und unserem Schriftführer bei? Die stellen sich total stur. Als ich heute an der Abstimmung über die TO nicht teilnehmen wollte, sagte die BRV ganz schroff zu mir, sie hätte mit ihrem Anwalt gesprochen und der hätte ihr gesagt, dass eine Nichtteilnahme wie eine Enthaltung zu werten ist. Schließlich wäre es ein Arbeitsrechtsanwalt, der das schon viele Jahre machen würde und alles ganz genau wüsste. Und damit war für sie die Sache erledigt. Manchmal denke ich, ich bin in einem ganz schlechten Film.
Erstellt am 11.01.2019 um 08:02 Uhr von wdliss
Wenn sie deine Stimme als Enthaltung gewertet haben, nach welcher TO sind sie denn dann vorgegangen?
Erstellt am 11.01.2019 um 08:18 Uhr von takkus
So richtig verstehe ich jetzt dein Problem nicht. Die TO ist festgelegt. Nun kommen weitere TOP`s dazu. Zu Beginn der Sitzung eröffnet Euch der BRV diese Anträge des ArbG und fragt, ob alle mit einer Erweiterung der TO einverstanden sind. Meint er wirklich jeden TOP einzeln nochmal abzustimmen, oder drückt er sich einfach nur fasch aus und meinet die Erweiterung der TO?
Erstellt am 11.01.2019 um 08:30 Uhr von rtjum
ich sehe da jetzt auch nicht wirklich ein Problem. Die TO wird erweitert und der BRV fragt ob denn nun alle mit der neuen erweiterten TO einverstanden sind. Was ist da, ausser der Wortwahl, der Unterschied?
Erstellt am 11.01.2019 um 08:39 Uhr von Stevie B.
@ wdliss : Die Sitzung wurde dann nach der neuen erweiterten TO durchgeführt.
@ takkus : Wir stimmen über jeden einzelnen neu hinzugekommenen TOP ab, ob er in die TO aufgenommen werden soll. Anschließend wird noch mal komplett über die neue TO abgestimmt. In der TO sieht das dann so aus:
TOP 2: Beantragung neuer Themen für die Tagesordnung und Genehmigung der Tagesordnung (alle mit Beschlussfassung)
2.1 Neues Thema für die Tagesordnung
2.2. Genehmigung der Tagesordnung
Erstellt am 11.01.2019 um 08:42 Uhr von BRHamburg
Ich halte es durchaus für Sinnvoll über die neuen TOP einzeln abzustimmen. Es kann ja sein das bei drei Anträge es nur bei einem Bedenken gibt, diesen zubehandeln. Und vielleicht lassen sich diese Bedenken durch kurze Erklärungen beseitigen. Eine andere Sache: Wenn jemand Erklärt er wird an einer Abstimmung nicht teilnehmen, dann wird das so gewertet als ob er an der Sitzung nicht nehmen würde und kein Ersatzmitglied gekommen ist.
Erstellt am 11.01.2019 um 09:04 Uhr von takkus
"Wir stimmen über jeden einzelnen neu hinzugekommenen TOP ab, ob er in die TO aufgenommen werden soll." - sehr gut!
"Anschließend wird noch mal komplett über die neue TO abgestimmt."- hmmm- scheint mir überflüssig, muss sich aber nicht unbedingt ausschließen.
Erstellt am 11.01.2019 um 09:18 Uhr von Stevie B.
@takkus: Die alles entscheidende Frage aber ist doch: Wie muss abgestimmt werden?
Einstimmig oder mit einfacher Mehrheit?
Erstellt am 11.01.2019 um 09:43 Uhr von moreno
Ist doch ganz einfach. Ihr stimmt über die bekannte Tagesordnung ab hier reicht die einfache Mehrheit. Dann kommt die Erweiterung Herr B soll versetzt werden und Frau F eingestellt. Wer ist damit einverstanden das Herr B auf die TO kommt wer ist damit einverstanden, dass Frau F auf die TO kommt. Die Abstimmung zu diesen beiden Punkten muss einstimmig erfolgen
Erstellt am 11.01.2019 um 09:56 Uhr von Stevie B.
@moreno: Wir stimmen eben NICHT über die bekannte TO ab, sondern über die neue mit den Erweiterungen!!!
Erstellt am 11.01.2019 um 09:57 Uhr von Pjöööng
Zitat (Stevie B.)
"TOP 2: Beantragung neuer Themen für die Tagesordnung und Genehmigung der Tagesordnung (alle mit Beschlussfassung)
2.1 Neues Thema für die Tagesordnung
2.2. Genehmigung der Tagesordnung "
Damit hätte ich zwei fette Probleme:
1) Eine Erweiterung der Tagesordnung sollte die Ausnahme sein und nicht die Regel! Im Grunde genommen signalisiert der Vorsitzende mit dem TOP " Beantragung neuer Themen für die Tagesordnung" dass er nicht in der Lage ist die TO sorgfältig vorzubereiten.
2) Was macht Ihr denn wenn bei 2.1 ein Thema zusätzlich auf die TO genommen wird, dann aber die gesammte TO nicht genehmigt wird? A la Theresa May so lange abstimmen bis es passt? Far keine Sitzung? Die ursprüngliche TO?
Ich weiß nicht, was auf diesem Seminar tatsächlich gesagt wurde, aber ich hätte dann den Dozenten schon gefragt wie man sich zu verhalten hat wenn dass die heänderte TO nicht angenommen wird. Die usrprügliche kann man dann nicht mehr nehmen, denn sie wurde ja geändert, die geänderte kann man nicht nehmen, denn sie wurde nicht genehmigt?
Ach so... Das kann ja gar nicht vorkommen? W ozu bedarf es dann dieser Abstimmung?
Erstellt am 11.01.2019 um 09:59 Uhr von takkus
So wie moreno schreibt: eine Erweiterung immer einstimmig. Dann nochmal über die komplette TO incl. der Erweiterung abzustimmen , ist Unfug.
Erstellt am 11.01.2019 um 10:06 Uhr von celestro
Da würde ich mir einfach mal den Spass erlauben und die einzelnen Punkte abnicken, die "neue Gesamt-TO" aber nicht. Was macht Ihr denn dann ? Denn Erweiterung der TO muß einstimmig sein. ;-))))
Wer nicht auf soviel Stress steht: Die Erweiterung der TO muß einstimmig sein. Es WÜRDE REICHEN, die neue TO zur Abstimmung zu bringen. Wenn damit alle einverstanden sind, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, könnte man die einzelnen Punkte zur Abstimmung bringen. Dann würde nur aufgenommen, was einstimmig abgenickt wurde.
ABER ... es ist mMn kein Fehler, wenn man erst alle Punkte einzeln macht und dann über die gesamte TO nochmal abstimmt. Wäre mir persönlich zuviel des Guten und ist überflüssig. Aber hey .... da würde ich keine große Diskussion drum machen.
Erstellt am 11.01.2019 um 10:24 Uhr von Stevie B
Auch, wenn es lt. takkus (und auch nach meiner Meinung) Unfug ist, nach der Erweiterung der TO nochmals die komplette TO abstimmen zu lassen - wie wird abgestimmt? Einstimmig oder einfach?
Erstellt am 11.01.2019 um 10:30 Uhr von takkus
Stevie B: "Einstimmig oder einfach?" genau das ist ja der Blödsinn! Erst sind alle Anwesenden für eine Erweiterung, dann plötzlich ist man nicht mehr mit der TO einverstanden: Völliger Humbug!!! Wo also liegt der Sinn??? sie he Pjöööng Pkt: 2)
Erstellt am 11.01.2019 um 10:30 Uhr von Pjöööng
Typisch deutsch: Auch unsinnige Sachen müssen exakt geregelt werden.
Am besten fragst Du Deinen Schriftführer, der ist doch darin geschult!
Erstellt am 11.01.2019 um 10:39 Uhr von Stevie B.
Ich bin ja ganz bei euch, ich empfinde das ja auch als hirnverbrannten Blödsinn. Aber es wird nun mal gemacht, und ich kann die beiden nicht davon überzeugen, dass es Unfug ist... :-(
Erstellt am 11.01.2019 um 10:42 Uhr von Pjöööng
Ich denke die Diskussion hier hat genügend Fragen ergeben die Du mal Eurem Schriftführer stellen könntest.
Erstellt am 11.01.2019 um 12:02 Uhr von Stevie B.
Erstellt am 11.01.2019 um 13:38 Uhr von celestro
"Auch, wenn es lt. takkus (und auch nach meiner Meinung) Unfug ist, nach der Erweiterung der TO nochmals die komplette TO abstimmen zu lassen - wie wird abgestimmt? Einstimmig oder einfach?"
kann es sein, daß Ihr auch ohne Erweiterung über die TO abstimmt ? Also wenn der Sinn ist, nochmal die erweiterte TO abzunicken, so müßte das mMn einstimmig sein. Wenn Ihr aber generell eine TO IMMER beschließt, dann würde mMn nach Einzelabstimmungen über die Punkte die aufgenommen werden (die einstimmig sein müssen), anschließend für die TO selbst einfach reichen.
ABER .... über die braucht man eigentlich (normalerweise / ohne Erweiterung) keinen Beschluss. ;-)))
Erstellt am 11.01.2019 um 14:49 Uhr von Stevie B.
@celestro: Ja, die TO wird immer beschlossen, auch ohne Erweiterung. "ABER .... über die braucht man eigentlich (normalerweise / ohne Erweiterung) keinen Beschluss." MEIN REDEN! Aber es glaubt mir keiner! Ich bin am Verzweifeln!
Erstellt am 11.01.2019 um 14:54 Uhr von celestro
"Ich bin am Verzweifeln!"
Warum ? Laß Sie doch (jedesmal) die TO beschliessen, wenn Sie wollen ... was kratzt es Dich ?
Erstellt am 15.01.2019 um 20:43 Uhr von Linessi
Hallo Stevie B,
nehmt doch einfach den Satz mit dazu bzw....(Genehmigung der Tagesordnung bzw. Abstimmung bei Ergänzungen zur Tagesordnung) da könnt Ihr immer noch etwas unerwartetes dazu abarbeiten. Und da seit Ihr flexiebel.
Erstellt am 15.01.2019 um 20:56 Uhr von celestro
die TO muß noch immer nicht genehmigt werden ... ;-)
Erstellt am 21.01.2019 um 13:25 Uhr von Einalem
Hi, ich misch jetzt mal kurz mit.
Die Einladung mit der Tagesordnung ist die "offizielle" Tagesordnung. Sollten danach noch zusätzliche TOP "eintrudeln" , wird am Tag der Sitzung unter dem TOP "Genehmigung der Tagesordnung" die TOP's aufgeführt, die zusätzlich besprochen werden sollen. Anschließend wird über die "neue" Tagesordnung abgestimmt Die Änderung der Tagesordnung muss immer einstimmig genehmigt werden, enthält sich jemand oder stimmt mit "nein" werden die zusätzlichen TOP's nicht besprochen und die Tagesordnung bleibt so wie sie bei der Einladung versandt wurde.
Mal abgesehen von dem Thema, wird die Einladung bei Euch zu spät versandt. Die Einladung mit den TOP muss drei Werktage vor der Sitzung erfolgen (bei Euch ist Donnerstag die Sitzung, also muss die Einladung mit den TOP am Freitag bei den Mitgliedern sein)
So habe ich es zumindest vor kurzem beim Schriftführer Lehrgang gelernt.