Erstellt am 26.08.2015 um 08:34 Uhr von blondy
Hallo Caebr,
ich fand deine Frage sehr interessant, darum habe ich auch im BetrVG nachgelesen, aber auch nichts gefunden. Bei uns steht in jeder Einladung:
Behandelt werden sollen folgende Tagesordnungspunkte:
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit § 33 Abs.2 BetrVG
3. Genehmigung des Protokolls der Betriebsratssitzung vom ......
Am Anfang jeder Sitzung wird dies abgefragt und ggf. eine Änderung der TO beantragt. Glg.
Erstellt am 26.08.2015 um 08:58 Uhr von Pjöööng
Obwohl ein TOP "Genehmigung der Tagesordnung" genau genommen ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz ist, ist es dennoch üblich, diesen in der Tagesordnung zu haben.
Erstellt am 26.08.2015 um 09:09 Uhr von gironimo
Die Genehmigung der Tagesordnung kommt aus dem heimischen Vereinsgeschehen (Kaninchenzüchter usw.) .
Sie hat in der BR-Sitzung nichts zu suchen. Lediglich dann, wenn die Tagesordnung erweitert werden soll, wird darüber abgestimmt.
Im § 29 BetrVG heißt es: (...) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung (...)
Erstellt am 26.08.2015 um 10:12 Uhr von Ebsenzähler
@ceabr
Es gibt nur etwas von Änderung der Betriebsratssitzung:
http://www.hensche.de/Aenderung_Tagesordnung_Betriebsratssitzung_Tagesordnung_Betriebsrat_BAG_7AS6-13.html
Erstellt am 26.08.2015 um 11:49 Uhr von martinez
siehe gironimos Aussage da ist alles gesagt
Erstellt am 26.08.2015 um 20:32 Uhr von etugruber
Wir haben immer auf Top 4 : Änderung des Sitzungsprotokolls.
Hier beschließen wir zusätzliche Aufgaben oder Änderungen...
Erstellt am 26.08.2015 um 20:39 Uhr von nicoline
etugruber
Und was hat das mit der " Abstimmung der Tagesordnung" zu tun?
Erstellt am 27.08.2015 um 09:50 Uhr von betriebsratten
@etugruber
WAS macht Ihr? Das Protokoll ist eine Urkunde nach dem BGB-wenn das Ding unterschrieben ist wird da gar nichts mehr geändert. Vielmehr hat jedes BR Mitglied das Recht etwas zu formulieren, was dann dem Protokoll beigegeben wird.