Versetzung eines BRM ohne triftigen Grund
Kann man ein BRM einfachversetzen auch wenn es der Abteilung schaden würde? Folgender Sachverhalt besteht. Das BRM ist als Lagerist eingestellt im Jahr 2000 . Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM eine Abteilung in der Logistik für Erneuerbare Energien. Dies ist vertraglich nicht festgehalten aber es wurde z.B. auch die passende Lohngruppe 4 dazu gezahlt. Dieser Job beinhaltet zwingend eine Arbeitsazeit von 7- 16 Uhr da diese Abteilung sehr Vertriebsgebunden arbeiten muß zwecks Liefertermine ect. Jetzt ist es so das der Logistikleiter zu einem Gespräch bat wo dem BRM vorgeworfen wurde gegen den Betrieb Stimmung zu machen da das BRM einige Kollegen daraufhin aufmerksam gemacht hat das sie nicht soviele Überstunden machen dürfen. Es ging dabei speziell um einen Tag als einige Mitarbeiter über 12 Stunden auf der Arbeit verbrachten. Überstunden werden täglich gemacht und so ist es das auf ca 300 MA etwa 16000 Überstunden kommen. Dies wird leider gedultet weil viele dies auch freiwillig tun. Arbeitszeit- und Ruhezeitverstö ße sind die Regel. Lange Rede kurzer Sinn , als der Vorgesetzte merkte das sich das BRM nicht einschüchtern ließ und sich gegen diese Argumente wehrte und daraufhin wies das es die Pflicht ist des BR auf soetwas zu achten kam zurück das er es nicht dulden könnte das soviele Internas aus der Logistik an den Vertrieb weitergegeben werden . Darum wird das BRM versetzt in eine Dauerspätschicht. Nachdem ihm gesagt wurde das die Arbeitsweise mit dem Vertrieb schon immer so war und wesentlicher Bestandteil ist hieß es " Dann gibt es eine Versetzung weil er jemanden braucht der häufiger am Arbeitsplatz ist . Das BRM war dieses wie auch letztes Jahr jeweils 12 Wochen ausgefallen weil beide Achillessehnen gerissen waren. Letztlich ist es aber wohl eher eine Behinderung der BR Arbeit das Ziel weil das BRM unbequem für den Vorgesetzten ist und immer wieder auf Mißstände hinweist. Kann das BRM einfach versetzt werden? Und wie soll es sich verhalten?
Community-Antworten (5)
14.12.2018 um 08:31 Uhr
Eine Versetzung bedeutet doch immer nur mit Zustimmung des BR Gremiums. Einfach werweigern. Argumente werdet ihr genug finden.
14.12.2018 um 09:04 Uhr
Hallo Sohmon,
ganz wichtig ist, wie ihr als Betriebsrat Euch in dieser Situation stellt. Wie ickerdicke schon schreibt handelt es sich um eine Versetzung, bei der sich der BR in der Mitbestimmung befindet. Wenn der BR gem. §99 Abs. 2 die Zustimmung verweigert, dann muss der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Und in diesem Fall dürfte es auch dem Arbeitsgericht klar sein, was da passiert. Aber Vorsicht: Vor Gericht und auf hoher See...... Meine Empfehlung für den Kollegen ist auf jeden Fall sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Ich kann mittlerweile auch nur jedem Empfehlen, sich rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen oder Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden dann hat man zumindest kein finanzielles Risiko.
Ich selber bin vor einigen Wochen auch versetzt worden, aber mein Betriebsrat hat das nicht mal bemerkt. Ich sitze nur gerade in einem völlig anderen Büro in einem völlig anderen Geschäftsbereich mit völlig neuen Aufgaben, wer könnte denn da auf die Idee kommen, dass das womöglich eine Versetzung war oder dass da gar der Betriebsrat in der Mitbestimmung wäre? Auch solche Betriebsräte gibt es. Und in diesem Fall bleibt Dir dann gar nichts anderes übrig als die Weisungen des Arbeitgebers über dich ergehen zu lassen während parallel Deine Klage beim Arbeitsgericht läuft ... und das kann dauern! Ich brauche wohl nicht zu erwähnen welche Belastung das für jemanden darstellen kann.
Drum meine Bitte an alle Betriebsräte: Bitte stärkt in einer solchen Situation den Kollegen den Rücken. Es wird in vielen Fällen zwar nicht gelingen den Arbeitsplatz zu erhalten, aber es verkürzt unter Umständen die Leidenszeit des Kollgegen enorm.
14.12.2018 um 10:41 Uhr
Wenn hier der Betriebsrat schon bei den Überstunden selig schläft wird er bei Versetzungen wahrscheinlich auch weiter ruhen!
14.12.2018 um 16:48 Uhr
Betriebsratsmitglied - Versetzung - HENSCHE Arbeitsrecht https://www.hensche.de › Handbuch Arbeitsrecht › Arbeitsrecht - B
Lesen Sie hier, wie Sie als Betriebsratsmitglied Ihren Schutz vor Versetzungen gemäß § 103 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz effektiv wahren.
15.12.2018 um 14:43 Uhr
Zitat Sohmon : Darum wird das BRM versetzt in eine Dauerspätschicht
Der Wechsel von Früh- auf Spätschicht ist keine Versetzung i.S. des §99 BetrVG. Was sagt denn der Arbeitsvertrag ? Ist dort Schichtarbeit vereinbart ? Wenn nicht, bedarf es eventuell einer Änderungskündigung.
Im übrigen aber gilt folgendes :
§ 87:Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
1......
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Zitat Sohmon : Seit gut 10 Jahren aber leitet das BRM eine Abteilung in der Logistik für Erneuerbare Energien. Dies ist vertraglich nicht festgehalten aber es wurde z.B. auch die passende Lohngruppe 4 dazu gezahlt.
Wurde dem BRM denn die Leitungsfuntion entzogen ? Übt er eine andere Tätigkeit aus ? Wenn ja, dann wäre der BR nach §99 BetrVG zu beteiligen
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