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Versetzung BRM

K
Kullerauge
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält es sich mit einer Versetzung eines BRM, wenn dies an einen anderen Standort versetzt wird. Der BR muss dem ja zustimmen aber wenn er - BR und oder MA - verweigert was passiert dann? Bleibt er im Unternehmen und wenn der AG sagt ich habe keine Arbeit für das BRM?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

21.04.2017 um 09:53 Uhr

Dann bleibt er zunächst da wo er ist. Der AG kann das Arbeitsgericht anrufen und sich dort das o.k. holen. Aber bis zur Klärung der Lage, findet die Versetzung nicht statt.

A
anwatec

21.04.2017 um 19:26 Uhr

Kann er durch die Versetzung BRM bleiben? Oder ist der andere Standort ein eigener Betrieb?

Wenn es nur eine Versetzung ist kann der AG den Weg des § 100 BetrVG gehen und es kann sehr schnell gehen. Mein AG macht das grundsätzlich so. Er bekommt so Druck auf den Kessel. Nicht schön für den AN. In einigen Fällen kam direkt danach das Angebot für einen Aufhebungsvertrag und die meisten haben dann zugeschlagen

A
AlterMann

21.04.2017 um 22:14 Uhr

Nanu? Da gibt es aber doch eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Versetzung eines BRM zu verhindern. Und wenn das bei Euch schon öfter so gelaufen ist, müsste man das Arbeitsgericht doch überzeugen können, dem Wunsch des AG nicht statt zu geben. Außerdem käme noch ein Strafverfahren in Betracht wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit.

E
Ernsthaft

22.04.2017 um 13:22 Uhr

„Wenn es nur eine Versetzung ist kann der AG den Weg des § 100 BetrVG gehen“ Sorry, aber ein BR, der dergleichen in Zusammenhang mit der Versetzung eines BRM zum Besten gibt, hat mit Sicherheit einige Seminare verpasst.

Ein Seminar, das die Anwendung der §§ 99 – 103 BetrVG zum Inhalt hat, wäre hier vielleicht hilfreich.

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