Erstellt am 21.04.2017 um 07:53 Uhr von gironimo
Dann bleibt er zunächst da wo er ist. Der AG kann das Arbeitsgericht anrufen und sich dort das o.k. holen. Aber bis zur Klärung der Lage, findet die Versetzung nicht statt.
Erstellt am 21.04.2017 um 17:26 Uhr von anwatec
Kann er durch die Versetzung BRM bleiben? Oder ist der andere Standort ein eigener Betrieb?
Wenn es nur eine Versetzung ist kann der AG den Weg des § 100 BetrVG gehen und es kann sehr schnell gehen. Mein AG macht das grundsätzlich so. Er bekommt so Druck auf den Kessel. Nicht schön für den AN. In einigen Fällen kam direkt danach das Angebot für einen Aufhebungsvertrag und die meisten haben dann zugeschlagen
Erstellt am 21.04.2017 um 20:14 Uhr von alterMann
Nanu? Da gibt es aber doch eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Versetzung eines BRM zu verhindern. Und wenn das bei Euch schon öfter so gelaufen ist, müsste man das Arbeitsgericht doch überzeugen können, dem Wunsch des AG nicht statt zu geben. Außerdem käme noch ein Strafverfahren in Betracht wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 22.04.2017 um 11:22 Uhr von Ernsthaft
„Wenn es nur eine Versetzung ist kann der AG den Weg des § 100 BetrVG gehen“
Sorry, aber ein BR, der dergleichen in Zusammenhang mit der Versetzung eines BRM zum Besten gibt, hat mit Sicherheit einige Seminare verpasst.
Ein Seminar, das die Anwendung der §§ 99 – 103 BetrVG zum Inhalt hat, wäre hier vielleicht hilfreich.