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Versetzung BRM

K
Kullerauge
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma mit 6 Standorten im Umkreis von 25 KM werden div. Abteilungen an einem Standort zusammengelegt, z. B. Buchhaltung und so. Wie ist es jetzt mit den BRM die aus dem Standort heraus versetzt werden. Dürfen die zu den Sitzungen kommen, wenn Sie mit der Versetzung einverstanden sind. Aber was ist wenn sie sich nicht versetzen lassen wollen. Die Leitung sagt, es sei keine Arbeit für den MA am Standort, was kann man tun

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.03.2017 um 19:46 Uhr

Ist es denn noch "ein" Betrieb? Wenn nein, scheiden sie aus dem BR des bisherigen Standort - BR aus.

Ansonsten - keine Arbeit? - immerhin gilt §15 KSchG. Das würde ich doch rechtlich überprüfen lassen.

P
Pjöööng

05.03.2017 um 20:56 Uhr

Hier scheint es an grundlegenden Schulunge zu fehlen! Ihr solltet doch wenigstens wissen welche Standorte zu Eurem Betrieb gehören.

Falls es Versetzungen in einen anderen Betrieb sind: § 103 (3) BetrVG

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