Erstellt am 14.02.2009 um 17:56 Uhr von DonJohnson
Vorsicht mit den jungen Pferden
Das alleine ist kein Mobbing! und ganz ehrlich warum liegen diene Nerven deshalb blank? kann ich nicht verstehen... Bitte mehr Infos!
Erstellt am 14.02.2009 um 18:33 Uhr von nicoline
@Mein Micha06
http://www.palverlag.de/Mobbing-Test.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing
http://www.rechtspraxis.de/arbeit/mobbingliste.html
Erstellt am 14.02.2009 um 20:31 Uhr von Immie
@MeinMicha06
Darf ich mal fragen warum du abgemahnt wurdest? War das begründet oder frei erfunden?
Ich meine was sagen denn deine BR Kollegen dazu? Ein BRM auf den Schoss vom Chef zu setzn...cool
Erstellt am 14.02.2009 um 20:37 Uhr von Kölner
@Immi
Man kann ein BRM abmahnen und immer wieder abmahnen. Vielleicht sollte der 'MeinMicha06' mal anfangen milde zu lächeln und § 78 i.V. mit 23 BetrVG zu zücken. Vielleicht würde ich auch - nachdem ich meine Nerven in den Griff bekommen habe - eine Klage führen! Ist doch ein tolles Beispiel...
Erstellt am 14.02.2009 um 20:39 Uhr von Lotte
Mein Micha,
ist das ein Scherz?
DJ,
würdest Du gerne bei Deinem Vorgesetzten auf dem Schoss sitzen?
Erstellt am 14.02.2009 um 20:49 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich kannte mal einen Callcenter-Mitarbeiter, den hat man zwar nicht auf den Schoß der GF gesetzt, aber isoliert an einem grossen Fenster zur Einkaufsstrasse in einer Grossstadt.
Alle vorbeikommenden Fussgänger konnten ihm jede Minute seines Seins als Callcenter-Mitarbeiter sprichwörtlich von aussen von den Lippen ablesen!
Erstellt am 14.02.2009 um 21:01 Uhr von Lotte
Kölner,
so einen Arbeitsplatz kenne ich auch. Jedes Mal, wenn ich da mit der Strassenbahn vorbei fahre und den Mann am PC im Schaufenster des Küchenmöbelhauses sitzen sehe, frage ich mich, was er wohl verbrochen hat oder ob er da freiwillig sitzt...
Aber wenn man weiß, dass in Berlin ein GL einen AN mit den Besen in die Kniekehlen schlägt und hinterher behauptet, der AN sei ihm in den "Besen gesprungen" und der AG dann noch die Dreistigkeit besitzt, den AN wegen Verleumdung fristlos zu kündigen (ArbG hat die Kündigung am 17.06.08 abgewiesen), dann hält man Vieles für Möglich...
Erstellt am 14.02.2009 um 21:45 Uhr von Immie
@Kölner
Ach...BRM können also nicht abgemahnt werden?
Erstellt am 14.02.2009 um 21:46 Uhr von Kölner
@Immi
Doch das geht schon - die Frage ist nur (gerade hier), ob die Abmahnungen noch Sinn machen.