Erstellt am 26.07.2008 um 21:05 Uhr von carrie
@pan
Wenn in deinem Vertrag z.B. steht, dass du verpflichtet bist, Überstunden zu leisten, schließt das noch lange nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Überstunden aus. So auch in deinem Beispiel!
§ 99 BetrVG regelt sowas und § 103 BetrVG ist zuständig, wenn die Versetzung zu einem Verlust deiner Wählbarkeit oder deines Amtes führen würde. Hört sich fast so an!?
Hattet ihr denn deine Versetzung nicht auf dem Tisch?