Freistellung Mehrarbeit nach dem Schwerbehinderten Recht
Hallo zusammen
folgende Situation
Ich habe eine Schwerbehinderung von Mindesten 50% sowie einem Buchstaben.
Ich bin für ein Tochterunternehmen eines Verkehrsbetriebes (Linienverkehr) im Öffentlichen Personennahverkehr als Busfahrer in Hamburg tätig. In dem Mutterkonzern werde ich Offiziell als Schwerbehinderter Mitarbeiter (Schriftlich erhalten) geführt.
Im Arbeitsvertrag wurde eine Monatstunden Zahl von 169,5 Stunden, sowie eine Wöchentliche Arbeitsstunden Zahl von 39 Stunden pro Woche festgelegt.
Da wir verschiedene Dienstpläne haben die kürzer aber auch länger als 8 Stunden sind, würde ich nun gerne aufgrund meiner Schwerbehinderung einen Antrag auf Befreiung von Mehrarbeit stellen.
Gerechnet wird bei uns 7,48 Stunden bezahlt + 0,30 Stunden unbezhalte Pause, so das ich bei einer exakt genauen Arbeitszeit täglich von 8.18 Stunden, keine Minder oder Mehrleistung arbeite.
Mein Arbeitsrythmus ist 5-2 sprich 5 Tage arbeiten 2 Tage frei, sowie habe ich alle gesetzlichen Feiertage frei.
Meine Frage lautet wie folgt:
Wie hoch sind meine Chancen, das genau das berücksichtig wird, das ich nicht mehr als wie 8.18 Stunden pro Tag arbeite?
Was muss ich beachten? Muss ich die Stunden die ich weniger gearbeitet habe (Minus Leistung) nach arbeiten an freien Wochenend Tagen oder gesetzlichen Feiertagen?
Besitzt dieser Antrag eine befristung oder ist der auf unbestimmte Zeit bis auf Widerruf zu sehen?
Vielen Lieben Dank
Mit freundlichen Gruß
Community-Antworten (1)
29.10.2018 um 09:59 Uhr
Hi, schau mal hier ( Nur lesen, da das Forum eigentlich nur für Schwerbehindertenvertreter ist ) https://www.komsem.de/a-z/mehrarbeit-von-schwerbehinderten-menschen{
Es geht eher nach Wochen gesamt Stunden.
Deine Willensäusserung keine Mehrarbeit zu leisten gilt dann bis du sie widerrufst.
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