Mehrarbeit
Hallo Forenmitglieder ich bitte um eure fachkundige Hilfe bei meiner Frage/meinem Problem.
Problembeschreibung: Ein Kollege informiert mich darüber, das er sich wundert, das eine Kollegin, welche eine halben Stelle hat zu allen Schulferienzeiten frei hat. Normalerweise dürfte die Kollegin nur 18 Tage Urlaub haben. Er berichtet weiter, das die Kollegin Mehrarbeit als Grundlage hernimmt um ihren Urlaub zu verlängern. Der Kollege meint weiter, das von dieser Mehrarbeit ein großer Teil tatsächlich nicht geleistet worden ist.
Wie sollte man darauf reagieren?
Viele Grüße
Alischaa
Community-Antworten (5)
08.07.2011 um 13:00 Uhr
Hallo Alischaa, habt Ihr einen BR? Überstunden sind Zustimmungspflichtig. Erst mal Kontrollieren ob dies auch alles Zutrifft. Dann Lösung suchen. z.B. Alleinerziehend Arbeitszeit verkürzen mehr arbeiten die dann abgefeiert werden. Mit der Person sprechen warum, wieso. Dann könnt Ihr auch Reagieren. Gruß Tulpe
08.07.2011 um 13:07 Uhr
Also, ich glaube nicht, dass es einen AG gibt der das Abfeiern von Mehrabeit erlaubt, also bezahlt (denn für diese Zeit gibt es ja Lohn) welche nicht besteht.
Das andere ist das alte Thema, dass fast alle in den Schulferien Urlaub wollen. Ein grundsätzliches Anrecht darauf besteht nicht. Auch nicht für Eltern mit schulpflichtigen Kundern. Was auch nicht geht, denn dann müsste man viele Betriebe in dieser Zeit ganz schließen weil zu viel AN schulpflichtige Kinder haben. Auch müssen AN ohne Kinder nicht stets ausschließlich dei anderen Zeiten nutzen.
Beim Thema Urlaub sollte man daher eine Regelung finden mit der alle zufrieden sind.
08.07.2011 um 13:19 Uhr
Alischaa, was ist im Arbeitsvertrag geregelt?
08.07.2011 um 14:15 Uhr
Der Kollege meint weiter, das von dieser Mehrarbeit ein großer Teil tatsächlich nicht geleistet worden ist.
Schön das der Kollege das MEINT....
Fakt ist aber doch, dass der AG jedem freien Tag der ANin zustimmen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, das der AG der ANin hier irgendwelche nicht geleistete Mehrarbeit "schenkt". Insofern stelle ich dies Aussage sehr in Zweifel.
Wo ihr als BR tatsächlich einhaken solltet:
Die TZ-ANin darf nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden! Wenn also diese ANin in ungewöhlicher Weise gegenüber anderen AN behandelt wird (z.B. sie darf abfeiern, andere nicht), dann solltet ihr mal mit Eurem AG über Gleichbehandlung reden. Nicht als Ungleichbehandlung zählt übrigens wenn diese ANin aufgrund ihrer kürzeren AZ regelmäßig und in größerem Umfang Mehrarbeit leistet als andere AN. Aber trotzdem unterliegt diese Mehrarbeit Eurer MB und deshalb solltet ihr diese Situation (so sie denn existiert) hinterfragen.
08.07.2011 um 14:47 Uhr
Vielen Dank euch allen. Schließen wir bitte diesen Tread. Ich werde mich im genannten Fall intern einmal schlauermachen. Vielen Dank für eure Beitrage.
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende
Alischaa
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