Erstellt am 11.03.2019 um 13:48 Uhr von ExBoMa
Soweit ich weis, kann man sowieso nicht sein MBR per BV aushebeln. Der Text schließt Eure MBR aber auch nicht explizit aus.
Ich halte das aber in der Form für nicht ganz glücklich. Mann hätte das Prozedere hinsichtlich des MBR des BR definieren können (wie die Freigabe des BR einzuholen ist).
In wie weit Ihr Zuschläge vereinbaren dürft, ist auch fraglich, da der BR nichts regeln darf, was üblicher weise in Tarifverträgen geregelt wird und ich glaube, Überstundenzuschläge gehören dazu. Das ist auch unabhängig davon, ob Ihr tarifgebunden seid oder nicht. Ganz sicher bin ich mir in dem Punkt jedoch nicht und werde dann bestimmt hier korrigiert.
Im Zweifelsfall kannst ja Kontakt zu einer Gewerkschaft aufnehmen.
Erstellt am 11.03.2019 um 15:11 Uhr von rsddbr
"Diese Mehrarbeit ist vorher schriftlich zu beantragen"
Auf wen bezieht sich dieser Teilsatz? Wer hat bei wem zu beantragen? Und reicht der Antrag, oder muss auch eine Zustimmung vorliegen?
Erstellt am 11.03.2019 um 15:37 Uhr von AndreB
"Auf wen bezieht sich dieser Teilsatz? Wer hat bei wem zu beantragen? Und reicht der Antrag, oder muss auch eine Zustimmung vorliegen? "
Sehr gute Fragen. Die Antwort darauf ist leider nicht ganz so optimal: weitere Ausführungen gibt es dazu nicht. Ursprünglich dürfte der Gedanke gewesen sein, dass der fachlich vorgesetzte eines Mitarbeiters die Mehrarbeit bei der Personalabteilung von den MA zu beantragen hat.
Ob eine Genehmigung erteilt werden muss oder wie es weitergeht, ist nicht festgehalten.
Erstellt am 11.03.2019 um 16:16 Uhr von ExBoMa
Nehmt so schnell wie Möglich Verhandlungen zu dieser BV mit dem AG auf und einigt Euch auf ein für beide Seiten akzeptables Vorgehen hinsichtlich des Beantragen und Genehmigen von Überstunden.
Holt Euch vor Abschluss noch rechtlichen Rat hinzu, um sicher zu gehen, dass nicht wieder "ungünstige" Sachen enthalten sind.
Eure derzeitigen Mitbestimmungsrechte sehe ich aber als durch die aktuelle BV unberührt an. Die BV in sich ist nur suboptimal, ...vorsichtig ausgedrückt.
Erstellt am 11.03.2019 um 17:21 Uhr von Kratzbürste
Diese Formulierung ist ohnehin schon erschreckend. Letztendlich ist schon zweifelhaft, ob der BR damit auch bereits zustimmt. Das kommt wohl auf den übrigen Text der Vereinbarung an.
Erstellt am 12.03.2019 um 08:05 Uhr von rsddbr
"Ursprünglich dürfte der Gedanke gewesen sein, dass der fachlich vorgesetzte eines Mitarbeiters die Mehrarbeit bei der Personalabteilung von den MA zu beantragen hat."
Wenn das niemand mehr so genau weiss (und auch sonst nicht aus dem Rest der BV hervorgeht), dann dreht den Spieß um! Behauptet doch einfach, dass die Formulierung, Mehrarbeit muss beantragt werden, so auszulegen ist, dass Mehrarbeit vom AG beim BR zu beantragen ist, so wie es das MBR laut BetrVG vorsieht. Verhandelt anschließend mit dem AG über eine Korrektur der BV!