Hallo,

in unserem Unternehmen besteht eine gültige Betriebsvereinbarung, die unter dem Punkt Mehrarbeit über folgendes verfügt:

"Vom Vorgesetzten nach vorheriger Zustimmung der Geschäftsleitung kann die Ableistung besonderer Arbeitsstunden – auch außerhalb der als Gleitzeit definierten Zeiträume oder an arbeitsfreien Tagen – angeordnet werden. Diese Mehrarbeit ist vorher schriftlich zu beantragen und der Personalabteilung anzuzeigen. Für die angeordnete und geleistete Mehrarbeit erhält der Mitarbeiter einen Mehrarbeitszuschlag von 50%."

Da es sich hierbei um eine mit dem BR vereinbarte BV handelt: sind wir als BR immer noch berechtigt respektive verpflichtet, den Überstunden bzw. der Zusatzarbeit an Wochenenden zuzustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Andre