Hallo
Unser AG lässt uns seit Anfang 2005 pro Woche 3 St. Mehrarbeit ohne Lohnausgleich, mit der Begründung, "Dass es dem Berieb ja so schlecht ginge", leisten.
Dies hat er mit unserem ehemaligen Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung beschlossen.
Weiterhin wurde das Weihnachtsgel mit Höhe und Auszahlungsdatum in einer BV beschlossen. Diese BV hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten auf Jahresende. An die Freiwilligkeitsklausel hat er sich aber auch jährlich gehalten.

Jetzt will unser AG an der Höhe des Weihnachtsgeldes drehen8natürlich nach unten).

Miene Fragen sind:

Ist die BV über Arbeitszeitverlängerun ohne Lohnausgleich überhaupt rechtens und
kann der AG die Höhe des Wiehnachtsgeldes troz bestehender BV einfach verändern?