Grüßt Euch liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei folgendem Fall benötige ich Euren Rat:

Eine Kollegin nahm aus Sorge um ihre Schicht (sie war unsicher über die personelle Besetzung und wollte die Kollegen nicht im Stich lassen) vor ein paar Tagen trotz starker gesundheitlicher Beschwerden ihre Arbeit auf. Die Schicht war ausreichend besetzt und da die Beschwerden nicht nachließen, beschloss sie sofort ihren Arzt aufzusuchen. Da kein direkter Vorgesetzter zu dieser Zeit in der Firma war (auch nicht die Personalleiterin), meldete sie sich beim Schichtleiter des daneben liegenden Bereichs (räumlich in der selben Halle, ein paar Meter entfernt) ab.

Der Arzt konnte ihre Beschwerden lindern bzw. beseitigen, ein größeres gesundheitliches Problem lag aber glücklicherweise nicht vor. Nach etwa 2 Stunden nahm sie ihre Arbeit wieder auf.

Diesen Besuch beim Arzt möchte sie als Arbeitszeit vergütet bekommen. Wir haben auch eine BV darüber, in der, wenn akute Beschwerden vorliegen, die einen Arztbesuch notwendig machen, vorgesehen ist, dass diese Arzt-Besuche mit AZ vergütet werden.

Nun, da der Arbeitgeber dies verweigert (sie habe sich falsch abgemeldet und eine Notwendigkeit lag auch nicht vor, von gesundheitlichen Beschwerden wisse man nichts), geht es darum ob der Arztbesuch als Arbeitszeit zu vergüten ist.

Wie beurteilt Ihr den Fall? Akuten Beschwerde lagen vor, die wurden auch vom Arzt beseitigt. Allein die sofortige Notwendigkeit des Arztbesuches lag nur aus ihrer Sicht vor. Objektiv medizinisch betrachtet (zumindest physisch) war die Notwendigkeit nicht akut.

Vielen Dank für Eure Hilfe