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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

notwendiger Arztbesuch soll nicht vergütet werden

Z
Zwolly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

hier meine Frage:

Ein Kollege musste - zwecks einer OP- zwei Stunden beim Arzt für OP-Vorbereitungen verbringen (Blutabnahme, EKG usw.) Dies wurde vom behandelnden Arzt auch attestiert. Nach Vorlage beim Arbeitgeber, will er diese Zeit nicht bezahlen.

In unserem MTV ist folgendes geregelt:

.....bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arztbesuch anlässlich einer notwendigen Spezialuntersuchung, sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. (Unter Spezialuntersuchung ist eine Untersuchung zu verstehen, die einen besonderen technischen Aufwang sowie besondere medizinische Fachkenntnisse und/oder eine besondere Vorbereitung des Patienten erfordert. Nur Untersuchungen zur Feststellung der Diagnose, nicht aber zum Zwecke der Heilung oder Linderung fallen nicht unter diesen Begriff.

Meiner Ansicht nach, fällt diese Untersuchung unter diese Rubrik. Wie sehr ihr das?

Danke und Gruß Zwolly

4.92203

Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 16:24 Uhr

die lohnfortzahlungspflicht ergibt sich aus § 616 BGB, falls der im AV oder TV nicht "abbedungen" (sprich:ausgeschlossen) wurde

D
DerAlteHeini

19.06.2009 um 00:40 Uhr

kriegsrat Aha, man kann also per TV von der Inanspruchnahme einer gesetzlichen Regelung ausgeschlossen werden ?

K
Kölner

19.06.2009 um 00:49 Uhr

@Heini Was verstehst Du denn nicht, wie kann man Dir das erklären? Willst Du erst einmal ein Urteil lesen? Z.B. BAG 2007, die Sache mit dem Opernsänger? Oder glaubst Du das direkt?

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