Hallo Zusammen,

hier meine Frage:

Ein Kollege musste - zwecks einer OP- zwei Stunden beim Arzt für OP-Vorbereitungen verbringen (Blutabnahme, EKG usw.) Dies wurde vom behandelnden Arzt auch attestiert.
Nach Vorlage beim Arbeitgeber, will er diese Zeit nicht bezahlen.

In unserem MTV ist folgendes geregelt:

.....bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arztbesuch anlässlich einer notwendigen Spezialuntersuchung, sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden muss.
(Unter Spezialuntersuchung ist eine Untersuchung zu verstehen, die einen besonderen technischen Aufwang sowie besondere medizinische Fachkenntnisse und/oder eine besondere Vorbereitung des Patienten erfordert. Nur Untersuchungen zur Feststellung der Diagnose, nicht aber zum Zwecke der Heilung oder Linderung fallen nicht unter diesen Begriff.

Meiner Ansicht nach, fällt diese Untersuchung unter diese Rubrik.
Wie sehr ihr das?

Danke und Gruß
Zwolly