Hallo,

einer unserer Mitarbeiter (Hausmeister) hat sich während der Arbeistzeit verletzt und musste deswegen gleich und später wiederholt während der Arbeitszeit zum Arzt. Wir haben eine zeiterfassung. Der Arztbesuch muss doch auf Arbeitszeit gehen (ist also nicht als Freizeitbeschäftigung des Arbeitnehmers zu sehen) , da es zum einen Notfall ist und zweitens ein Arbeitsunfall ist, oder? Und in welchem Gesetz ist dies genau geregelt!