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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arztbesuch während der Arbeitszeit

W
WOKU
Jan 2018 bearbeitet

Muss der AG die Zeit wo ein MA beim Arzt ist gutschreiben?? Oder zählt nur die tatsächliche Zeit wo sich ein MA beim Arzt befindet. Das heißt die Wegezeit zur lasten des MA reine Arztzeit wird ersetzt! Richtig so?? Oder wie sieht es das Forum??

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Community-Antworten (2)

E
egni

29.04.2005 um 13:34 Uhr

Bei flexibler AZ mußt Du die Arzttermine ausserhalb der AZ legen. Ausser Du fällst während der AZ um oder bekommst einen Anfall o.ä. und Du mußt dringend zum Arzt, dann geht es auf die AZ

O
otto

01.05.2005 um 21:16 Uhr

Ein Besuch beim Arzt zählt - nach den gesetzlichen Regelungen - überhaupt nicht zur Arbeitszeit, weder die Fahrtzeiten noch die Behandlungszeit. Manchen Tarifverträge regeln das anders.

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