Erstellt am 29.04.2005 um 11:34 Uhr von egni
Bei flexibler AZ mußt Du die Arzttermine ausserhalb der AZ legen. Ausser Du fällst während der AZ um oder bekommst einen Anfall o.ä. und Du mußt dringend zum Arzt, dann geht es auf die AZ
Erstellt am 01.05.2005 um 19:16 Uhr von otto
Ein Besuch beim Arzt zählt - nach den gesetzlichen Regelungen - überhaupt nicht zur Arbeitszeit, weder die Fahrtzeiten noch die Behandlungszeit. Manchen Tarifverträge regeln das anders.