so, da wir quasi ein ganz neuer betriebsrat sind, muss ich nochmal ein paar fragen zur arbeitszeit bei arztbesuchen stellen:

also, wir bekommen die stunden bei arztbesuchen angerechnet:

1.kann der arbeitgeber eine bestättigung vom arzt verlangen, dass kein anderer termin möglich war, oder reicht eine anwesenheitsbestättigung mit der uhrzeit von wann bis wann man beim arzt war?

2. was ist mit der zeit von regulärem arbeitsbeginn bis tatsächlicher ankunft in der arbeit nach einem arztbesuch... d.h. man fängt z.b. um 8.00 uhr an, hat aber erst um 8.45 einen termin, ab wann bekommt man die zeit gutgeschrieben

bei uns im betrieb gibt es dazu keine einheitliche regelung, und unsere leitung hat uns als betriebsrat gebeten, uns zu informieren, wie die rechtliche handhabung ist, deshalb frag ich so genau nach!

danke

brb-silvi Wink