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Arztbesuch - während der Arbeitszeit?

G
Gerdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen eine Arbeitskollegin kam heute zu uns (BR) und hat sich darüber geärgert, weil sie Ihren Zahnarzttermin den sie heutevormittag gehabt hatte nicht als Arbeitszeit ersetzt bekommt. Darauf bekam sie von mir die Antwort, dass dies so richtig ist. Sie habe den Termin auch auf einen anderen Zeitpunkt als ausgerechnet in der Arbeitszeit wahrnehmen können, oder Sie müsse beweisen, dass dies nicht möglich gewesen wäre. Z.B durch ein Schreiben des Arztes, dass dieser Termin unumgänglich war.

Nun komme ich aber ins zweifeln ob meine Antwort richtig war.

Gruß Gerdi

4.927014

Community-Antworten (14)

R2
rolfo 2

18.10.2006 um 18:18 Uhr

Du hast vollkommen Recht Gerdi, nur, wenn der Grund beim Arzt liegt, also er keinen anderen Termin anbieten kann darf Arzutbesuch während der Arbeitszeit sein.

D
Dana

19.10.2006 um 11:10 Uhr

und ist es dann nicht auch so, dass sie die zeit für den arztbesuch - wenn dieser zeitlich nicht anders möglich war - nacharbeiten muss? sonst könnte ich ja zu meinem arzt gehen, und ihm um einen schriebs bitten, dass der termin nur in der zeit stattfinden konnte, in der ich "zufällig" arbeiten muss. so muss ich nicht arbeiten und habe dann mehr freizeit nach dienstschluss..

ich denke außer Schwangerschaftsvorsorgetermine/untersuchungen muss der arbeitnehmer die zeiten für arztbesuche rausarbeiten. oder?

LG dana

T
Tamirasun

19.10.2006 um 12:56 Uhr

Zu Dana...

also es ich weiß jetzt nicht genau wo es steht, aber dem Arbeitnehmer steht ein gewisses Zeitkontingent für solche Fälle zur Verfügung. Wenn der Termin nicht anders zu legen ist, zum Beispiel für eine invasive Untersuchung oder sonstiges, dann steht es Dir zu diesen Termin während der Arbeitszeit wahrzunehmen, ohne es nachzuarbeiten.

Natürlich kannst Du jetzt nicht alle Termine wahllos in die Arbeitszeit legen, aber ist dies nicht zu verhindern, bist Du ( glaube im Monat bis zu 2 Stunden) von der Arbeit unter Lohnfortzahlung freizustellen...

LG

RI
Ramses II

19.10.2006 um 13:05 Uhr

Tamirasun,

solche Zeitkontingente gibt es grundsätzlich nicht. Allenfalls wäre eine tarifvertragliche Regelung denkbar.

Die Frage der Vergütung und Nacharbeit ergibt sich aus der Gestaltung des Arbeitsvertrages.

Grundsätzlich soll der AN z.B. durch den § 616 BGB davor geschützt werden dass ihm dadurch der Verdienst geschmälert wird. Der § 616 BGB kann aber einzel- oder tarifvertraglich abbedungen werden.

Wenn der AG die Möglichkeit der Nacharbeit anbietet entstehen dem AN keine Einbußen, von daher besteht dann für den AG auch keine Notwendigkeit diese Zeit zu vergüten.

K
Kölner

19.10.2006 um 13:43 Uhr

@Tamirasun Ich gehe ja manchmal zum Arzt - zwar seltenst - aber eine invasive Untersuchung ist da eher selten. Selbst wenn ich den Mund aufmache und ein Zahnarzt in meinen "Brotkorb" eindringt.

RI
Ramses II

19.10.2006 um 13:58 Uhr

Kölner,

wart's ab.... Mit 40 kommen die Vorsorge-Untersuchungen ...

K
Kölner

19.10.2006 um 14:12 Uhr

Puh, na dann habe ich ja noch 5 Jahre Zeit...

L
Lotte

19.10.2006 um 14:16 Uhr

Kölner, war es nicht eher so, dass Du schon 40 Jahre drüber weg bist...;-))

K
Kölner

19.10.2006 um 14:19 Uhr

Stimmt ja...83 Jahre. Scheiss Alzheimer - ich vergesse schon mein Alter; zumal ich ja auch jeden Tag neue Leute kennenlerne.

F
Fayence

19.10.2006 um 19:20 Uhr

Kölner, Dein Hausarzt kann sich auch schon nicht mehr an Dich erinnern...

Ramses II, genau genommen beginnen die ersten Vorsorgeuntersuchungen doch schon bei Geburt... U1, U2, U3 usw.

K
Kölner

19.10.2006 um 20:04 Uhr

@Fayence Hat denn "unser" Hausarzt auch Alzheimer? Und ob die U1 und U2 (ggf. auch die U3) Vorsorgeunhtersuchungen nach § 25 SGB V sind wage ich zumindest zu bezweifeln! (Jaja, ich bin ein Klugscheisser...)

F
Fayence

19.10.2006 um 20:29 Uhr

Kölner, habe bei ihm noch keine Anzeichen dafür festgestellt! Er vergisst zwar schon mal etwas, aber sein Erinnerungsvermögen funktioniert sehr gut. ;-))

Und warum hast Du den §26 SGB V nicht zitiert?

RI
Ramses II

20.10.2006 um 01:58 Uhr

Fayence,

die U-Untersuchungen sind doch nicht invasiv!

(Aber das verstehst Du als Frau ja sowieso nicht...)

F
Fayence

20.10.2006 um 02:11 Uhr

Ramses II, ach so, dann ist also jede Vorsorge-U für einen Mann gleich eine invasive Untersuchung...
Ihr seid halt ein bisschen fimschig!

(VBG)

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