Betriebsratssitzung: Ablauf, Rechte und Beschlussfassung
Die Betriebsratssitzung ist das zentrale Instrument Ihrer Betriebsratsarbeit. Nur hier fassen Sie als Gremium wirksame Beschlüsse. Doch ein einziger Formfehler bei der Einladung oder Durchführung kann Ihre Beschlüsse unwirksam machen. Das schwächt Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine Betriebsratssitzung ordnungsgemäß einberufen und durchführen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erhalten konkrete Praxistipps für Ihren Sitzungsalltag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Betriebsratssitzung ist die einzige Möglichkeit, wirksame Betriebsratsbeschlüsse zu fassen. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist unzulässig.
- Der Betriebsratsvorsitzende lädt alle Mitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung ein (§ 29 BetrVG). Fehler bei der Einladung machen Beschlüsse unwirksam.
- Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. Neben den BR-Mitgliedern dürfen nur gesetzlich zugelassene Personen teilnehmen (SBV, JAV, Gewerkschaftsvertreter).
- Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt (§ 30 BetrVG). Auch eine Teilnahme per Videokonferenz ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Bei Verhinderung eines BR-Mitglieds muss das zuständige Ersatzmitglied geladen werden. Unterbleibt dies, sind die Beschlüsse unwirksam.
Was ist eine Betriebsratssitzung?
Die Betriebsratssitzung ist die formelle Zusammenkunft des Betriebsrats, bei der alle wichtigen Entscheidungen per Beschluss getroffen werden. Rechtsgrundlage ist § 30 Betriebsverfassungsgesetz. Ohne eine ordnungsgemäß durchgeführte Sitzung können Sie als Betriebsrat keine wirksamen Beschlüsse nach § 33 Betriebsverfassungsgesetz fassen.
Es gibt drei Arten von Betriebsratssitzungen:
| Art | Anlass | Einberufen durch |
|---|---|---|
| Ordentliche Betriebsratssitzung | Regelmäßig (z.B. wöchentlich) | Betriebsratsvorsitzender |
| Außerordentliche Betriebsratssitzung | Eilbedürftige Angelegenheit | Betriebsratsvorsitzender |
| Konstituierende Sitzung | Nach der Betriebsratswahl | Wahlvorstand |
Die ordentliche Betriebsratssitzung findet in regelmäßigen Abständen statt. Wie oft Sie als Betriebsrat tagen, entscheidet Ihr Betriebsratsvorsitzender nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Umfang der anstehenden Aufgaben. Empfehlenswert ist die Festlegung fester Sitzungstermine in der Geschäftsordnung. Das erleichtert die Organisation für alle Beteiligten.
Wer darf an einer Betriebsratssitzung teilnehmen?
Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich (§ 30 Satz 4 Betriebsverfassungsgesetz). Nur bestimmte Personen dürfen teilnehmen:
| Teilnehmer | Rechtsgrundlage | Rolle |
|---|---|---|
| Betriebsratsmitglieder | § 30 BetrVG | Stimmrecht |
| Ersatzmitglieder bei Verhinderung | § 25 Abs. 1 BetrVG | Stimmrecht |
| Schwerbehindertenvertretung | § 32 BetrVG, § 178 Abs. 4 SGB IX | Beratend |
| Jugend- und Auszubildendenvertretung | § 67 Abs. 1 BetrVG | Stimmrecht in JAV-Angelegenheiten (§ 67 Abs. 2 BetrVG) |
| Gewerkschaftsvertreter | § 31 BetrVG | Beratend (auf Antrag eines Viertels der BR-Mitglieder) |
| Auskunftspersonen | § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG | Beratend (bei sachlichem Grund) |
| Sprecherausschuss | § 2 Abs. 2 S. 2 SprAuG | Durch Beschluss zugelassen |
Die Schwerbehindertenvertretung ist rechtzeitig zu laden. Das gilt auch für Monatsgespräche nach § 74 Abs. 1 BetrVG.
Praxisbeispiel: Ihr Betriebsrat berät über neue Schichtmodelle. Da das Thema technisches Spezialwissen erfordert, zieht der Vorsitzende einen Arbeitssicherheitsexperten als Auskunftsperson nach § 80 Abs. 2 S. 3 BetrVG hinzu. Diese darf nur zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend sein und hat kein Stimmrecht.
Wann muss ein Ersatzmitglied geladen werden?
Ist ein reguläres Betriebsratsmitglied verhindert, muss nach § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG das zuständige Ersatzmitglied geladen werden. Tatsächliche Verhinderungsgründe sind z.B. Urlaub, Krankheit, Elternzeit oder Dienstreisen.
Eine berufliche Verhinderung liegt nur in Ausnahmefällen vor. Die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben hat nach § 37 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich Vorrang vor arbeitsvertraglichen Pflichten.
Ein BR-Mitglied ist auch dann verhindert, wenn es von einem Beschluss persönlich und unmittelbar betroffen ist. In diesem Fall darf es weder beraten noch abstimmen.
Praxisbeispiel: BR-Mitglied Schmidt ist in der Woche der Sitzung im Urlaub. Der Betriebsratsvorsitzende muss das nächste nachrückende Ersatzmitglied nach § 25 Abs. 1 BetrVG laden. Versäumt er dies, ist jeder in dieser Sitzung gefasste Beschluss unwirksam.
Wie wird eine Betriebsratssitzung einberufen?
Der Betriebsratsvorsitzende lädt gemäß § 29 Betriebsverfassungsgesetz alle Mitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung ein. „Rechtzeitig" bedeutet: Sie als Mitglied müssen genügend Zeit haben, sich auf die Themen vorzubereiten und Ihre Arbeit zu organisieren (BAG, Urteil vom 28.4.1988, Az. 7 AZR 495/86).
Für die Ladung gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, damit Sie die ordnungsgemäße Ladung im Streitfall nachweisen können. Finden Ihre Sitzungen regelmäßig zu festen Zeiten statt, ist eine gesonderte Ladung nicht erforderlich. Die Mitteilung der Tagesordnung bleibt aber Pflicht.
Der Betriebsratsvorsitzende muss eine Betriebsratssitzung einberufen, wenn:
- Die anstehenden Aufgaben es erfordern
- Die Geschäftsordnung nach § 36 BetrVG regelmäßige Termine vorsieht
- Ein Viertel der BR-Mitglieder dies beantragt (§ 29 Abs. 3 BetrVG)
- Der Arbeitgeber dies beantragt (§ 29 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz)
Die Tagesordnungspunkte sind so konkret wie möglich anzugeben. Pauschale Angaben wie „Verschiedenes" reichen nicht aus. Auch nach der Mitteilung können Tagesordnungspunkte geändert oder ergänzt werden, wenn alle anwesenden Mitglieder einstimmig zustimmen.
Auch Arbeitnehmer können Themen vorschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 Prozent der Belegschaft unterstützt, müssen Sie ihn auf die Tagesordnung setzen (§ 86a BetrVG).
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber?
Vor jeder Sitzung ist der Arbeitgeber über den Zeitpunkt zu informieren (§ 30 Satz 3 BetrVG). So kann er sich auf die Abwesenheit der BR-Mitglieder einstellen. Die Tagesordnung muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Hat der Arbeitgeber die Einberufung beantragt (§ 29 Abs. 4 BetrVG), wird er zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten eingeladen. Er kann sich durch einen sachkundigen Mitarbeiter vertreten lassen. Bei der Abstimmung hat er kein Anwesenheitsrecht.
Praxisbeispiel: Der Arbeitgeber beantragt eine Sitzung zum Thema Kurzarbeit. Der Betriebsratsvorsitzende setzt den Punkt auf die Tagesordnung und lädt den Arbeitgeber dazu ein. Für die restlichen Punkte verlässt der Arbeitgeber den Raum.
Wie läuft eine Betriebsratssitzung ab?
Eine ordnungsgemäße Betriebsratssitzung folgt einem festen Ablauf:
- Der Betriebsratsvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden
- Er stellt die Beschlussfähigkeit fest (Mehrheit der Mitglieder anwesend)
- Die Tagesordnungspunkte werden der Reihe nach aufgerufen und diskutiert
- Zu jedem Punkt erteilt der Sitzungsleiter das Wort und leitet die Abstimmung
- Er stellt das Abstimmungsergebnis fest und lässt es protokollieren
- Nach Abschluss aller Tagesordnungspunkte schließt er die Sitzung
Die Sitzungsleitung obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden. Ist dieser verhindert, übernimmt der Stellvertreter. Sitzungen finden in der Regel während der Arbeitszeit statt (§ 30 Satz 1 BetrVG). Berücksichtigen Sie bei der Terminwahl die betrieblichen Notwendigkeiten (§ 30 Satz 2 BetrVG).
Beschlüsse bei Monatsgesprächen nach § 74 Abs. 1 BetrVG mit dem Arbeitgeber sind unzulässig. Ebenso dürfen Sie als Betriebsrat keine Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen. Besteht Streit über die Wirksamkeit eines Beschlusses, kann darüber im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 80 Arbeitsgerichtsgesetz entschieden werden.
Außerordentliche Betriebsratssitzung
Eine außerordentliche Betriebsratssitzung findet statt, wenn Sie in einer eilbedürftigen Angelegenheit handeln müssen. Typische Anlässe sind:
- Anhörung zu einer fristlosen Kündigung mit gesetzlicher Stellungnahmefrist
- Eilige Stellungnahme zu geplanten Betriebsänderungen
- Reaktion auf einen schweren Arbeitsunfall
Auch bei einer außerordentlichen Betriebsratssitzung gelten die Regeln für Einladung und Tagesordnung. Die Ladungsfristen können kürzer ausfallen, müssen Ihnen aber eine Vorbereitung ermöglichen.
Praxisbeispiel: Am Mittwoch erhält der Vorsitzende die Anhörung zu einer fristlosen Kündigung mit drei Tagen Stellungnahmefrist. Er beruft für Donnerstag eine außerordentliche Betriebsratssitzung ein, damit das Gremium fristgerecht reagieren kann.
Betriebsratssitzung online: Videokonferenz und hybride Formate
Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz 2021 kann die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen (§ 30 Abs. 2 BetrVG). Dafür gelten drei Voraussetzungen:
- Die Geschäftsordnung regelt die Voraussetzungen unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung
- Nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder widerspricht innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten Frist
- Dritte können vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen
Eine Aufzeichnung der Betriebsratssitzung online ist unzulässig. Hybride Formate sind unter diesen Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Mehr zu den Besonderheiten bei der Beschlussfassung per Videokonferenz.
Praxisbeispiel: Ein BR-Mitglied arbeitet an einem anderen Standort und kann nicht rechtzeitig erscheinen. Da die Geschäftsordnung die Teilnahme per Videokonferenz regelt und niemand widersprochen hat, schaltet es sich per Video zu. Die Betriebsratssitzung online durchzuführen ist in diesem Fall rechtlich abgesichert.
5 typische Fehler bei der Betriebsratssitzung
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Ersatzmitglied nicht geladen | Beschluss unwirksam | Urlaubsplanung führen, Verhinderungen frühzeitig melden |
| Tagesordnung zu vage („Verschiedenes") | Beschluss anfechtbar | Jeden Punkt konkret benennen |
| Tagesordnung nicht rechtzeitig mitgeteilt | Beschluss unwirksam | Feste Vorlaufzeiten einhalten |
| Beschluss im Umlaufverfahren | Unwirksam | Immer in ordentlicher Sitzung abstimmen |
| Videokonferenz ohne Geschäftsordnungsregelung | Beschluss unwirksam | Geschäftsordnung anpassen |
Häufige Fragen zur Betriebsratssitzung
Wie läuft eine Betriebsratssitzung ab?
Der Betriebsratsvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und ruft die Tagesordnungspunkte auf. Zu jedem Punkt wird beraten und abgestimmt. Nach Abschluss aller Punkte schließt er die Sitzung.
Wer darf an einer Betriebsratssitzung teilnehmen?
BR-Mitglieder, Ersatzmitglieder bei Verhinderung, die Schwerbehindertenvertretung (beratend, § 32 BetrVG) und die JAV (mit Stimmrecht in JAV-Angelegenheiten, § 67 Abs. 2 BetrVG). Auf Antrag eines Viertels der BR-Mitglieder auch ein Gewerkschaftsvertreter (§ 31 BetrVG).
Wie oft muss eine Betriebsratssitzung stattfinden?
Das Gesetz schreibt keine feste Häufigkeit vor. Ihr Betriebsratsvorsitzender entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. In der Praxis finden ordentliche Betriebsratssitzungen häufig wöchentlich oder alle zwei Wochen statt.
Wer darf eine Betriebsratssitzung einberufen?
Ausschließlich der Betriebsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Ausnahme ist die konstituierende Sitzung nach der Wahl, die vom Wahlvorstand einberufen wird.
Wann muss eine außerordentliche Betriebsratssitzung einberufen werden?
Wenn Sie in einer eilbedürftigen Angelegenheit schnell handeln müssen, z.B. bei einer fristlosen Kündigung. Auch wenn ein Viertel der BR-Mitglieder oder der Arbeitgeber die Einberufung beantragt (§ 29 Abs. 3 BetrVG).
Wie lange darf eine Betriebsratssitzung dauern?
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer. Die Sitzung dauert so lange, wie die Behandlung der Tagesordnungspunkte es erfordert.
Wann muss eine Betriebsratssitzung unterbrochen werden?
Wenn Sie zu einem Tagesordnungspunkt weitere Informationen benötigen, die nicht sofort verfügbar sind. Auch bei Befangenheit eines Mitglieds wird die Beratung unterbrochen, bis das befangene Mitglied den Raum verlassen hat.
Wie viele JAV-Vertreter dürfen an Betriebsratssitzungen teilnehmen?
Die JAV darf einen Vertreter zu allen Sitzungen entsenden (§ 67 Abs. 1 BetrVG). In Angelegenheiten, die Jugendliche und Auszubildende betreffen, hat dieser Stimmrecht (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Darf ein Mietfahrzeug für die Fahrt zur Betriebsratssitzung genutzt werden?
Ja, wenn die Fahrt erforderlich und angemessen ist. Die Kosten trägt der Arbeitgeber als Teil des Sachaufwands, sofern kein günstigeres Transportmittel zur Verfügung steht.
Wer wählt den Protokollführer bei Betriebsratssitzungen?
Sie bestimmen den Schriftführer in der Regel durch Beschluss. Die Festlegung kann auch in der Geschäftsordnung nach § 36 BetrVG erfolgen.
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