Geschäftsführung des Betriebsrats: Aufgaben im Überblick
Als Betriebsrat haben Sie eine verantwortungsvolle Rolle im Unternehmen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und erfordern eine klare Struktur und Organisation. In diesem Artikel erfahren Sie, welche wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten Sie in der Geschäftsführung des Betriebsrats haben und wie Sie diese effizient bewältigen können.

Einfach. Praxisnah – die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
- Strukturierte Organisation: Eine klare Organisation der Aufgaben ist essenziell für eine effektive Betriebsratsarbeit.
- Kommunikation ist Schlüssel: Regelmäßige und transparente Kommunikation mit allen Beteiligten sichert den Erfolg Ihrer Arbeit.
- Delegation von Aufgaben: Nutzen Sie die Möglichkeit, Aufgaben an Ausschüsse zu delegieren, um effizienter zu arbeiten.
Begriff der Geschäftsführung und laufende Geschäfte
Die Geschäftsführung des Betriebsrats umfasst die internen, verwaltungsmäßigen und organisatorischen Abläufe, die regelmäßig anfallen. Diese laufenden Geschäfte variieren je nach Größe des Betriebs und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, diese Prozesse reibungslos und effektiv zu steuern.
Typische Aufgaben in der Betriebsratsarbeit
Zu den häufigsten Tätigkeiten in der Geschäftsführung des Betriebsrats gehören unter anderem:
Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen: Sie organisieren und bereiten Betriebsratssitzungen vor, inklusive der Einholung notwendiger Auskünfte und Unterlagen.
Kommunikation und Verhandlungen: Regelmäßige Besprechungen mit dem Arbeitgeber gehören zu Ihrem Alltag, um betriebsratsspezifische Angelegenheiten zu klären.
Betriebsvereinbarungen: Die Erstellung von Entwürfen für Betriebsvereinbarungen und deren Umsetzung ist eine Ihrer zentralen Aufgaben.
Anlaufstelle für Arbeitnehmer: Sie nehmen Anträge und Beschwerden von Arbeitnehmern entgegen, prüfen deren Berechtigung und leiten entsprechende Maßnahmen ein.
Veranstaltungen und Versammlungen: Die Vorbereitung von Betriebsversammlungen sowie Teil- und Abteilungsversammlungen fällt ebenso in Ihren Verantwortungsbereich wie der Schriftverkehr.
Diese Aufgabengebiete sind nicht abschließend und können je nach Betrieb individuell angepasst werden.
Delegation von Aufgaben innerhalb des Betriebsrats
Durch einen Mehrheitsbeschluss kann der Betriebsrat bestimmte Aufgaben an Ausschüsse delegieren, die diese selbstständig bearbeiten. Wichtig ist jedoch, dass der Abschluss von Betriebsvereinbarungen ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des gesamten Betriebsrats bleibt.
In Betrieben ohne Betriebsausschuss besteht die Möglichkeit, Aufgaben an einen „Geschäftsführenden Ausschuss“ zu übertragen. Dieser ist jedoch nicht mit dem Betriebsausschuss gemäß § 27 BetrVG vergleichbar und darf keine Aufgaben eigenständig erledigen.
Fazit
Die Geschäftsführung des Betriebsrats ist ein komplexer und vielfältiger Aufgabenbereich, der eine sorgfältige Organisation und klare Kommunikation erfordert. Durch eine effektive Strukturierung der Aufgaben können Sie als Betriebsrat Ihre Pflichten erfolgreich erfüllen und gleichzeitig die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten.