Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Aufgaben, Rechte und Übernahme
Du startest in der JAV und fragst dich, was dieses Amt eigentlich bedeutet? Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist deine Stimme im Betrieb, wenn es um Azubis und junge Beschäftigte geht. Du sorgst dafür, dass ihre Interessen gehört werden, von der Ausbildungsqualität bis zur Übernahme.
Dieser Überblick zeigt dir, welche Aufgaben und Rechte du als JAV hast, wer wählen darf, wie ihr mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet und welchen Schutz dir das Gesetz gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die JAV vertritt die Azubis und die Beschäftigten unter 18 Jahren gegenüber dem Arbeitgeber, immer zusammen mit dem Betriebsrat.
- Sie muss gewählt werden, sobald ein Betriebsrat besteht und mindestens fünf wahlberechtigte junge Beschäftigte im Betrieb arbeiten (§ 60 BetrVG).
- Wahlberechtigt sind alle unter 18 Jahren sowie alle Azubis unter 25 Jahren. Wählbar sind alle Beschäftigten unter 25 Jahren.
- Die JAV hat kein eigenes Mitbestimmungsrecht, sie wirkt über den Betriebsrat (Antrags-, Anregungs- und Teilnahmerecht).
- JAV-Mitglieder haben Kündigungsschutz, Anspruch auf Freistellung und Schulung und unter Umständen einen Übernahmeanspruch nach der Ausbildung.
Was ist die JAV?
Die JAV ist die gewählte Interessenvertretung der jungen Beschäftigten und Auszubildenden im Betrieb. Umgangssprachlich wird sie auch Jugendvertretung genannt. Sie ergänzt den Betriebsrat und bringt dort die Sicht der Azubis ein. Anders als der Betriebsrat trifft die JAV keine eigenen Beschlüsse mit dem Arbeitgeber, sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen und bringt die Anliegen der Jugend in dessen Arbeit ein.
Als Jugendvertretung neben dem Betriebsrat begleitet dich die JAV durch deine Ausbildung und sorgt dafür, dass die besonderen Belange junger Beschäftigter nicht untergehen. Sie ist damit fest in der betrieblichen Mitbestimmung verankert.
Geregelt ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung in den §§ 60 bis 73b des Betriebsverfassungsgesetzes. Wenn du die rechtlichen Grundlagen vertiefen willst, findest du sie im Betriebsverfassungsgesetz.
Deine Rolle ist konkret: Du achtest darauf, dass die Ausbildung gut läuft, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden und dass die jungen Kollegen eine Anlaufstelle haben. Damit ist die JAV der direkte Draht zwischen Azubis und betrieblicher Mitbestimmung.
Wann ist eine JAV Pflicht?
Eine JAV muss gewählt werden, sobald zwei Bedingungen zusammenkommen: Es gibt einen Betriebsrat, und im Betrieb arbeiten mindestens fünf wahlberechtigte junge Beschäftigte (§ 60 BetrVG).
Ohne Betriebsrat gibt es keine JAV, denn die JAV wirkt über den Betriebsrat. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die Wahl keine freiwillige Option, sondern gesetzlich vorgesehen. Den genauen Ablauf und die Fristen findest du im Überblick zur Wahl der JAV.
Praxisbeispiel: In einem Betrieb mit Betriebsrat arbeiten acht Azubis und zwei Beschäftigte unter 18 Jahren. Damit sind zehn wahlberechtigte junge Beschäftigte vorhanden, deutlich mehr als die geforderten fünf. Eine JAV muss also gewählt werden.
Wer darf die JAV wählen und wer ist wählbar?
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren (§ 60 BetrVG). Entscheidend ist also entweder das Alter unter 18 oder der Status als Azubi unter 25.
Wählbar sind alle Beschäftigten des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 61 BetrVG). Du musst also nicht selbst Azubi sein, um in die JAV gewählt zu werden, du musst nur unter 25 sein. Eine Ausnahme gilt für Mitglieder des Betriebsrats: Sie können nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.
Praxisbeispiel: Eine 23-jährige Beschäftigte, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen hat, darf gewählt werden, weil sie unter 25 ist. Wählen darf sie aber nur, wenn sie selbst noch unter 18 oder Azubi ist.
Wie viele Mitglieder hat eine JAV?
Wie groß die JAV ist, hängt von der Zahl der wahlberechtigten jungen Beschäftigten ab (§ 62 BetrVG). Die Staffelung sieht so aus:
| Wahlberechtigte junge Beschäftigte | Anzahl JAV-Mitglieder |
|---|---|
| 5 bis 20 | 1 |
| 21 bis 50 | 3 |
| 51 bis 150 | 5 |
| 151 bis 300 | 7 |
| 301 bis 500 | 9 |
| 501 bis 700 | 11 |
| 701 bis 1.000 | 13 |
| mehr als 1.000 | 15 |
Die JAV soll dabei möglichst die verschiedenen Ausbildungsberufe und Beschäftigungsarten abbilden. So ist sichergestellt, dass nicht nur eine Gruppe vertreten ist, sondern die ganze Bandbreite der jungen Belegschaft.
Die Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre und ist damit kürzer als die vier Jahre des Betriebsrats. Die regelmäßigen Wahlen finden alle zwei Jahre zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November statt, die nächste also im Herbst 2026. Was am Ende der Amtszeit passiert und wann vorzeitig neu gewählt wird, liest du im Überblick zur Amtszeit der JAV.
Aufgaben der JAV
Die Aufgaben der JAV sind in § 70 BetrVG geregelt. Kurz gesagt: Du achtest darauf, dass die Rechte der jungen Beschäftigten eingehalten werden, und bringst ihre Anliegen in die Betriebsratsarbeit ein.
Zu den zentralen Aufgaben der JAV gehören:
Überwachen, ob Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der jungen Beschäftigten eingehalten werden.
Anregungen und Beschwerden der Azubis aufnehmen und an den Betriebsrat weitergeben.
Maßnahmen beim Betriebsrat beantragen, die den jungen Beschäftigten nutzen, etwa zur Ausbildungsqualität oder zur Übernahme.
Die Integration ausländischer junger Beschäftigter fördern.
Diese Aufgaben der JAV erfüllst du nicht allein, sondern immer im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat, der die Anliegen dann mit dem Arbeitgeber verhandelt.
Praxisbeispiel: Mehrere Azubis berichten dir, dass sie regelmäßig ausbildungsfremde Arbeiten erledigen müssen, etwa den Pausenraum putzen. Du sammelst die Fälle, sprichst mit den Betroffenen und bringst das Thema als Antrag in den Betriebsrat ein. Der Betriebsrat greift es gegenüber dem Arbeitgeber auf. So wird aus einzelnen Beschwerden eine gemeinsame Lösung.
Welche Rechte hat die JAV?
Die JAV hat klar umrissene Rechte, aber kein eigenes Mitbestimmungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre Stärke liegt darin, über den Betriebsrat zu wirken. Diese Rechte stehen dir zu:
| Recht | Was es bedeutet | Grundlage |
|---|---|---|
| Informationsrecht | Der Betriebsrat informiert dich über alle Themen, die junge Beschäftigte betreffen. | § 70 BetrVG |
| Antragsrecht | Du kannst beim Betriebsrat Maßnahmen für die Azubis beantragen. | § 70 BetrVG |
| Anregungsrecht | Du bringst Vorschläge und Beschwerden der jungen Kollegen ein. | § 70 BetrVG |
| Teilnahmerecht | Du nimmst an den Sitzungen des Betriebsrats teil. | § 67 BetrVG |
| Stimmrecht | Bei Beschlüssen, die überwiegend junge Beschäftigte betreffen, stimmt die JAV mit ab. | § 67 BetrVG |
Dazu kommt ein besonderes Recht: Hält die JAV einen Beschluss des Betriebsrats für eine erhebliche Benachteiligung der jungen Beschäftigten, kann sie seine Aussetzung für eine Woche verlangen (§ 66 BetrVG). In dieser Zeit lässt sich eine Einigung suchen. Außerdem hat die JAV das Recht, an Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat teilzunehmen, wenn dort Themen der jungen Beschäftigten behandelt werden (§ 68 BetrVG).
JAV und Betriebsrat: Der Unterschied
JAV und Betriebsrat arbeiten zusammen, haben aber unterschiedliche Rollen. Der Betriebsrat verhandelt mit dem Arbeitgeber und hat echte Mitbestimmungsrechte. Die JAV vertritt speziell die jungen Beschäftigten und wirkt über den Betriebsrat. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
| Merkmal | JAV | Betriebsrat |
|---|---|---|
| Vertritt | Azubis und Beschäftigte unter 18 | gesamte Belegschaft |
| Mitbestimmung | kein eigenes Mitbestimmungsrecht, wirkt über den Betriebsrat | eigene Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber |
| Wählbar bis | unter 25 Jahren | ab 18 Jahren, ohne Altersgrenze nach oben |
| Amtszeit | 2 Jahre | 4 Jahre |
Welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat genau hat, liest du im Detail unter Aufgaben des Betriebsrats. So siehst du, wo die JAV andockt und an welchen Stellen ihr als Team zusammenwirkt.
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Die JAV ist nur so stark wie ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Du bringst die Perspektive der Azubis ein, der Betriebsrat bringt Erfahrung und Verhandlungsmacht mit. Zusammen seid ihr ein starkes Team. Wie diese Abstimmung im Alltag konkret gelingt, vertieft das Seminar zur Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat.
Praxistipp: Gerade wenn du noch neu im Amt bist, hilft dir ein Pate aus dem Betriebsrat. Ein erfahrenes Mitglied begleitet dich in den ersten Wochen, erklärt Abläufe und stellt dich im Gremium vor. Wie du die ersten Schritte meisterst, zeigt dir der Leitfaden für alle, die neu in der JAV sind.
Damit die jungen Beschäftigten regelmäßig zu Wort kommen, kann die JAV Jugend- und Auszubildendenversammlungen einberufen (§ 71 BetrVG). Bis zu zwei dieser Versammlungen pro Jahr finden während der Arbeitszeit statt. Sie funktionieren ähnlich wie die Betriebsversammlung, richten sich aber gezielt an die Azubis und jungen Kollegen. Dort informierst du über deine Arbeit als Jugendvertretung und holst dir Themen direkt aus der Belegschaft.
Praxisbeispiel: Vor der nächsten Tarifrunde lädst du die Azubis zu einer Jugend- und Auszubildendenversammlung ein. Du sammelst, was ihnen wichtig ist, etwa eine bessere Übernahmequote. Diese Punkte gibst du gebündelt an den Betriebsrat weiter, der sie in die Gespräche mitnimmt.
Freistellung und Schulungsanspruch
Für deine JAV-Arbeit wirst du von der regulären Arbeit freigestellt, soweit es nötig ist (§ 65 BetrVG in Verbindung mit § 37 BetrVG). Sitzungen, Sprechstunden und Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, ohne dass dir dadurch Nachteile entstehen.
Du hast außerdem Anspruch auf Schulungen, die dir das nötige Wissen für deine Aufgaben vermitteln. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Gerade am Anfang lohnt sich ein Grundlagenseminar für die JAV, weil du dort die rechtlichen und praktischen Werkzeuge für dein Amt bekommst.
Praxisbeispiel: Du bist frisch gewählt und kennst die §§ rund um die JAV noch nicht. Du beschließt mit deinem Gremium die Teilnahme an einem Grundlagen-Seminar und meldest das dem Betriebsrat. Der Arbeitgeber muss dich für die Schulung freistellen und die Kosten übernehmen. Du startest also gut vorbereitet in deine Ausbildung als JAV-Mitglied.
Kündigungsschutz für JAV-Mitglieder
Als JAV-Mitglied genießt du einen besonderen Kündigungsschutz (§ 15 KSchG). Während deiner Amtszeit und ein Jahr danach kann dir nicht ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich.
Dieser Schutz soll sicherstellen, dass du dein Amt frei ausüben kannst, ohne Angst vor Nachteilen. Du sollst dich für die Azubis einsetzen können, auch wenn das dem Arbeitgeber einmal nicht gefällt.
Übernahmeanspruch nach der Ausbildung
Auszubildende in der JAV haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 78a BetrVG). Dafür musst du innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende deiner Ausbildung schriftlich beim Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangen. Für dieses Schreiben kannst du den fertigen Musterbrief Weiterbeschäftigungsverlangen der JAV nutzen.
Bestehst du danach deine Abschlussprüfung, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Der Arbeitgeber kann nur in Ausnahmefällen beim Arbeitsgericht beantragen, dass dieser Anspruch nicht entsteht. Mehr zu den Möglichkeiten nach der Ausbildung findest du unter Ausbildungsgarantie.
Was darf die JAV nicht?
So wichtig deine Rolle ist, die JAV hat klare Grenzen. Sie verhandelt nicht selbst mit dem Arbeitgeber und schließt keine Betriebsvereinbarungen ab. Das bleibt Sache des Betriebsrats.
Auch eigene Beschlüsse mit Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber kann die JAV nicht fassen. Sie kann den Betriebsrat nicht überstimmen, sondern nur die Aussetzung eines Beschlusses für eine Woche verlangen (§ 66 BetrVG). Die JAV ist also kein zweiter Betriebsrat, sondern die spezialisierte Stimme der jungen Beschäftigten innerhalb der betrieblichen Mitbestimmung.
Kosten der JAV
Die Kosten der JAV trägt vollständig der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG). Dazu gehören die Sachmittel für deine Arbeit, also Räume, Mobiliar, IT-Ausstattung und die nötigen Gesetzestexte. Auch die Kosten für Schulungen und Seminare fallen darunter.
Du musst dich also nicht an den Kosten beteiligen. Wenn dir für deine JAV-Arbeit Material oder ein Seminar fehlt, ist das ein berechtigter Anspruch, den du über den Betriebsrat geltend machen kannst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrat und JAV?
Der Betriebsrat vertritt die gesamte Belegschaft und hat eigene Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber. Die JAV vertritt speziell die Azubis und Beschäftigten unter 18 und wirkt über den Betriebsrat. Sie hat kein eigenes Mitbestimmungsrecht, bringt aber die Anliegen der jungen Beschäftigten ein und kann beim Betriebsrat Maßnahmen beantragen.
Ist eine JAV Pflicht?
Ja, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss ein Betriebsrat bestehen, und im Betrieb müssen mindestens fünf wahlberechtigte junge Beschäftigte arbeiten (§ 60 BetrVG). Dann ist die Wahl der JAV gesetzlich vorgesehen und nicht freiwillig.
Wer zählt zur JAV und wie alt darf man sein?
Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren und alle Azubis unter 25 Jahren. Wählbar in die JAV sind alle Beschäftigten unter 25 Jahren, unabhängig davon, ob sie selbst Azubi sind. Mitglieder des Betriebsrats können nicht gleichzeitig in die JAV gewählt werden.
Wie viele Mitglieder muss eine JAV haben?
Das richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten jungen Beschäftigten (§ 62 BetrVG). Bei 5 bis 20 ist es eine Person, bei 21 bis 50 sind es drei, bei 51 bis 150 fünf Mitglieder. Die Zahl steigt weiter bis zu 15 Mitgliedern bei mehr als 1.000 wahlberechtigten jungen Beschäftigten.
Welche Vorteile hast du als JAV-Mitglied?
Du gestaltest die Ausbildungsbedingungen aktiv mit und setzt dich für deine Kollegen ein. Dazu kommen konkrete Rechte: Freistellung für deine Arbeit, Anspruch auf Schulungen, besonderer Kündigungsschutz und unter Umständen ein Übernahmeanspruch nach der Ausbildung. Du sammelst außerdem früh Erfahrung in Mitbestimmung und Verhandlung.
Wirst du als JAV-Mitglied übernommen?
Als Azubi in der JAV hast du einen Übernahmeanspruch, wenn du innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangst und deine Prüfung bestehst (§ 78a BetrVG). Dann gilt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als begründet. Der Arbeitgeber kann den Anspruch nur in Ausnahmefällen gerichtlich abwenden.
Was darf die JAV nicht?
Die JAV verhandelt nicht selbst mit dem Arbeitgeber und schließt keine Betriebsvereinbarungen ab. Sie fasst keine eigenen Beschlüsse mit Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber und kann den Betriebsrat nicht überstimmen. Sie kann nur die Aussetzung eines Beschlusses für eine Woche verlangen.
Hat die JAV ein Mitbestimmungsrecht?
Nein, die JAV hat kein eigenes Mitbestimmungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses Recht liegt beim Betriebsrat. Die JAV wirkt über ihn: Sie informiert, beantragt Maßnahmen und stimmt bei Beschlüssen mit, die überwiegend junge Beschäftigte betreffen. Über das Antrags- und Anregungsrecht nimmt sie so spürbar Einfluss.
Was ist ein JAV-Seminar?
Ein JAV-Seminar vermittelt dir das rechtliche und praktische Wissen für dein Amt, etwa zu Aufgaben, Rechten und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Als JAV-Mitglied hast du Anspruch auf solche Schulungen, die Kosten trägt der Arbeitgeber. Gerade am Anfang deiner Amtszeit lohnt sich ein Grundlagen-Seminar.
In welchem Gesetz ist die JAV geregelt?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt, in den §§ 60 bis 73b BetrVG. Dort stehen die Wahl, die Aufgaben, die Rechte und der Schutz der JAV-Mitglieder.
Neu in der JAV?
Du bist neu in die JAV gewählt worden? Informiere dich jetzt, über alles Wichtige, was du gerade zu Beginn wissen musst, um richtig loslegen zu können: