Dos und Don'ts bei der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
Öffentlichkeitsarbeit ist für Sie als Betriebsrat unverzichtbar, um Transparenz zu schaffen und Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken. In diesem Artikel erfahren Sie, was Öffentlichkeitsarbeit ist, wer im Betriebsrat dafür zuständig ist und wie sie im Alltag effektiv umgesetzt wird. Wir geben Ihnen konkrete Tipps, wie die Öffentlichkeitsarbeit in eigener Sache gelingt. So können Sie Ihre Kommunikation professionell und zielgerichtet gestalten.
Was ist Öffentlichkeitsarbeit?
Öffentlichkeitsarbeit ist das Bemühen einer Institution oder Organisation, die eigenen Leistungen einer Öffentlichkeit gegenüber in einem möglichst vorteilhaften Licht darzustellen.
Aus der Erklärung ergibt sich im Kontext der Betriebsratsarbeit zunächst die Frage, wer hier die Öffentlichkeit ist.
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiter. Seine Tätigkeit konzentriert sich stets auf Fragen des Wohlergehens der Belegschaft. Der Gesetzgeber hat sogar verpflichtende vierteljährliche Betriebsversammlungen festgelegt, auf denen der Betriebsrat über die Fortschritte seiner Tätigkeit informiert. Daher sind es auch die Mitarbeiter, für die es wichtig ist, was ihre Interessenvertretung für sie tut. Die Zielgruppe der BR-Öffentlichkeitsarbeit sind also die Mitarbeiter.
In bestimmten Fällen können auch die allgemeine Öffentlichkeit, der Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Journalisten informiert werden.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ist es auch, die Kommunikation zwischen Betriebsrat, Arbeitgebern und Belegschaft zu verbessern und damit das Betriebsklima zu verbessern.
Unter Öffentlichkeitsarbeit fallen aber nicht nur die Betriebsversammlungen. Jede kommunikative Maßnahme, die der Betriebsrat durchführt, um seine Arbeit den Mitarbeitern bekannt zu machen, zählt hier mit rein. Dazu gehören auch
- Newsletter
- Aushänge am schwarzen Brett,
- Mitteilungen im Intranet,
- Mailings oder Plakate,
- kleine Umfragen oder Informationsveranstaltungen,
- Betriebszeitungen,
- und im weiteren Sinne auch Ansprachen des Betriebsratsvorsitzenden bei Betriebsfesten oder anderen Anlässen.
Dabei geht es eben nicht nur um möglichst transparente Rechenschaftslegung gegenüber der Belegschaft. Für den Betriebsrat geht es bei der Öffentlichkeitsarbeit vielmehr darum, seine Arbeitsziele und die Fortschritte auf dem Weg zu ihrem Erreichen darzustellen.
Hier ist es vorteilhaft, sich eine Strategie zu überlegen. Man sollte wissen, wann welche Information reif ist, veröffentlicht zu werden. Außerdem ist es für die Wirksamkeit der Kommunikation das Feedback der Mitarbeiter wichtig, auf welchem Weg sie ihre Informationen empfangen haben. Dann ist für die Zukunft klar, welche Kanäle gut funktionieren und in welche Bereiche der Kommunikation keine oder nur wenig Zeit investiert werden muss.
Wer ist dafür zuständig?
Der Betriebsrat ist ein Gremium, das sich selbst organisiert und verwaltet. Daher ist er auch selbst für seine Kommunikation zuständig. Die Öffentlichkeitsarbeit fällt in die Zuständigkeit des Betriebsratsvorsitzenden oder des Betriebsausschusses. Dort fallen die Entscheidungen über die Inhalte, die Kanäle und die Adressaten. Solange er dabei die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit beachtet, hat der Betriebsrat einen Ermessensspielraum.
Ein extra Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit ist hingegen nicht vorgesehen. Ein Fachausschuss kann zwar für spezifische, inhaltlich festgelegte Aufgaben gebildet werden, aber die Öffentlichkeitsarbeit gehört nicht zu diesen Themen.
Wie funktioniert das im Alltag?
Wie bei allen anderen Aufgaben ist es auch beim Thema Öffentlichkeitsarbeit empfehlenswert, strukturiert vorzugehen. Das bedeutet konkret, Sie führen eine Liste mit Ihren Themen. Diese unterteilen Sie bei größeren Projekten in kleinere Einzelschritte, über die Sie berichten wollen.
In dieser Liste halten Sie auch fest, auf welche Art und Weise, über welchen Kanal und zu welchem Zeitpunkt Sie die Information an die Mitarbeiter gegeben haben. Dabei ist es sinnvoll, die gleiche Information immer über mehrere Kanäle und auch mehrere Male zu verbreiten, um sicher zu gehen, dass alle Mitarbeiter tatsächlich davon Kenntnis nehmen konnten.
Nehmen Sie sich die Zeit und verfolgen nach, ob und wie Ihre Informationen ankommen. Beispielsweise in den Sprechstunden oder auch in anderen Gesprächen können Sie von den Kollegen erfragen, wie gut sie sich informiert fühlen und auch, welche Kanäle sie bevorzugen.
Um die Öffentlichkeitsarbeit interessant zu gestalten, lohnt es sich auch, immer mal neue Informationskanäle auszuprobieren. Haben Sie bei sich im Gremium einen technikaffinen Kollegen? Dann können Sie beispielsweise einen Betriebsrat-Podcast starten! Der hat den Vorteil, dass man ihn zum Beispiel auch gut auf dem Arbeitsweg hören kann und er nicht wie bei vielen anderen Alternativen über die Augen aufgenommen werden muss. Veröffentlichen Sie diesen am besten über Ihr Intranet oder eine passwortgeschützte Plattform. Schließlich soll nicht die ganze Welt zuhören.
Achten Sie nicht zuletzt darauf, sich einfach, klar und verständlich auszudrücken. Kurze Sätze, einfache Wörter und gut gegliederte Texte mit ausreichend Absätzen helfen Ihren Lesern, die Informationen leichter zu verarbeiten. Je öfter Sie für die Öffentlichkeit formulieren, desto geschliffener werden Ihre Texte und umso leichter wird es Ihnen fallen. Vor der Veröffentlichung ist es immer eine gute Idee, das Vier-Augen-Prinzip anzuwenden und die Texte von einem anderen Betriebsratsmitglied gegenlesen zu lassen.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, laden Sie sich einfach das Poster mit den wichtigsten Dos & Don'ts herunter. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!