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Urteile zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Falsche Vorwürfe des Arbeitgebers im Pflegedienst

LAG Mecklenburg-Vorpommern, AZ. 2 SLA 96/24, vom 14.10.2024

Der Fall:

Eine langjährige Pflegedienstleiterin erhielt mehrfach verhaltensbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber warf ihr Betrug und Urkundenfälschung vor, da sie angeblich Teilnahmezertifikate für Fortbildungen unrechtmäßig ausgestellt hatte. Vor Gericht wehrte sich die Arbeitnehmerin erfolgreich gegen die Kündigungen. Der Arbeitgeber erhob daraufhin neue Vorwürfe und kündigte erneut. Doch auch diese Kündigung wurde angefochten.

Die Entscheidung des Gerichts:

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied zugunsten der Arbeitnehmerin. Es stellte fest, dass der Arbeitgeber die Grenzen berechtigter Interessenwahrnehmung überschritten hatte, indem er sie ohne strafrechtliche Grundlage wiederholt schwerer Vergehen beschuldigte. Aufgrund dieser unhaltbaren Vorwürfe sah das Gericht eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar an und gab dem Auflösungsantrag der Arbeitnehmerin statt.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie:

Ihr Arbeitgeber sollte in Kündigungsschutzprozessen vorsichtig mit Verdächtigungen umgehen. Unbelegte Vorwürfe können nicht nur die Kündigung unwirksam machen, sondern dem Arbeitnehmer sogar eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung ermöglichen. Sie als Betriebsrat sollten Betroffene frühzeitig beraten und auf eine faire Auseinandersetzung achten.