Gekündigt wegen gelöschter Katzenfotos? Gericht setzt Grenzen für Verdachtskündigungen
ArbG Bocholt, Az. 1 Ca 459/25 , vom 23.07.2025
Der Fall:
Ein Tierheimleiter wurde fristlos entlassen, nachdem Katzen-Dateien auf einem Vereinsrechner verschwunden waren. Der Arbeitgeber vermutete, dass er die Daten gelöscht habe, Beweise gab es jedoch nicht. Zudem waren die Rechner nur durch ein gemeinsames Passwort geschützt, sodass eine Zuordnung zu einzelnen Personen nicht möglich war. Vor der Kündigung wurde der Mitarbeiter nicht angehört.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Arbeitsgericht Bocholt erklärte die Kündigung für unwirksam. Zwar hätte das Löschen wichtiger Daten einen Kündigungsgrund darstellen können, doch der Arbeitgeber konnte den Tatvorwurf nicht substantiiert belegen. Vor allem aber: Bei einer Verdachtskündigung muss der Beschäftigte zuvor zwingend angehört werden. Diese Anhörung hat gefehlt, wodurch die Kündigung rechtswidrig war.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie:
Für Betriebsräte zeigt der Fall deutlich, dass Verdachtskündigungen besonders hohe Anforderungen voraussetzen. Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt gründlich aufklären und den betroffenen Arbeitnehmer anhören. Erst dann darf über eine Kündigung entschieden werden. Ohne diese Anhörung ist die Kündigung unwirksam – selbst, wenn ein dringender Verdacht bestehen könnte.