EStG – § 88: Entstehung des Anspruchs auf Zulage

XI.: Altersvorsorgezulage


§ 88:Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).