XIII.: Mobilitätsprämie
§ 102:Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.
§ 102:Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.