EStG – § 122: Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

XV.: Energiepreispauschale


§ 122:Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.