Guten Tag lieben Kollegen und Kolleginnen,

wir, der BR einer Wohnungsgenossenschaft hat 2009 ein BV zur gleitenden Arbeitszeit mit dem Vorstand vereinbart. Ich möchte es einmal, hoffentlich, verständlich zusammen fassen und dann im Anschluss meine Frage stellen.

Lt. Tarifvertrag ist eine 37-Stunden-Woche geregelt, diese wird auch angewendet. Unsere Geschäfts- und Arbeitszeiten verteilen sich wie folgt: Montags, Dienstags und Donnerstags von 07:30 - 17:00 Uhr, Mittwochs con 07:30 - 13:00 Uhr und freitags von 07:30 - 12:00 Uhr. Mo, Di, Do Pause von 12:30 bis 13:00 Uhr.
Jetzt ist in unserer BV vereinbart, dass die tägliche Sollzeit nach dem Durschnittsprinzip ermittelt wird, also in unserem Fall 37 Std. / 5 Tage = 7,4 Std/Tag. Es bedeutet also, das bei unseren Arbeitszeiten diese von den Sollzeiten abweichen, was ja über die Woche verteilt kein Problem darstellt. Problematisch wird es für einen Mitarbeiter allerdings, bei einem einzelnen Abwesenheitstag als Beispiel nehme ich mal einen Kranktag. Also angenommen der AN erkrankt an einem Montag, die eigentliche Arbeitszeit vom AN wären 9 Std.Jetzt ist es aber so, dass dem AN lediglich 7,4 Std. "gutgeschrieben" werden. Dem AN enstehen hier also 1,6 Minusstunden. Umgekehrt also zu Gunsten des AN verhält es sich z.b., wenn der AN an einem Freitag erkrankt. Die eigentliche Arbeitszeit wären 4,5 Stunden "gutgeschrieben" werden im 7,4 Stunden also ein Plus von 2,9 Stunden.

Wie verhält es sich hier? Ist es zulässig, dass dem AN nur die 7,4 Stunden gutgeschrieben werden bei Abwesenheit oder besteht hier Handlungsbedarf? Diese Regelung wird auch so bei Feiertagen und Urlaubstagen angewendet.

Vielen dank.