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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

J
JuergenWAF
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Firma werden im 2 - 3 Wochentakt die Arbeitszeiten per Betriebsvereinbarung mit dem BR ausgehandelt.

Auszug Betriebsvereinbarung:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Geschäftsführung und der Betriebsrat unseres Unternehmens habens hinsichtlich der Auslastung für KW X bis Y folgende Festlegung getroffen

Arbeitszeit KW 1 KW 2 KW 3

Wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist, wird nach vorheriger Absprache die Arbeitszeit angepasst.

Bei einer Störung des Produktionsablaufs, kann nach vorheriger Absprache eine geänderte Arbeitszeit vereinbart werden.

Problem:

Kann sich ein Mitarbeiter auf die Arbeitszeiten berufen ? Oder muss man die Ausnahmeklauseln hinnehmen ?

Kann ja nicht einmal Planen ob ich meinen Sohn vom Kindergarten abholen kann.

Gruß Juergen

1.27405

Community-Antworten (5)

C
charlot

22.08.2011 um 21:13 Uhr

Erst einmal: Jeder hat den BR den er verdient weil gewählt.

Die Arbeitszeit ergibt sich erst einmal aus dem ArbV. Hat man dort aber große Öffnungsklauseln so kann der BR hier mit dem Ag Regelungen vereinbaren. Es sein wiederum es gibt einen TV der zu beachten ist, weil es hier Aussagen gibt.

Aber AG und BR müssen das billige Ermessen beachten. Es muss also ein Familienleben möglich sein.

Weiter ist das ArbZG zwingend zu beachten.

lese auch mal hier: Regelung der Arbeitszeit http://www.bewerbungsmappen.de/links/arbeitsrechtXXVII/arbeitsrecht321/arbeitsrecht321.html

Erklärt dem BR, dass ihr mit seinem Handceln nicht einverstanden seid und dass so eine Wiederwahl nicht zu erwarten ist.

K
Kölner

22.08.2011 um 21:16 Uhr

@charlot Das ist aber auch an Allgemeinplätzen nicht zu überbieten, was Du da alles schreibst!

C
charlot

22.08.2011 um 22:18 Uhr

Kölner...Das ist aber auch an Allgemeinplätzen nicht zu überbieten, was Du da alles schreibst!

Muss ich dass nun verstehen??

Ach so hatte ja vergessen.

...Bei einer Störung des Produktionsablaufs, kann nach vorheriger Absprache eine geänderte Arbeitszeit vereinbart werden. Das ist Betriebsrisiko BGB § 615. Also Pech für den AG

J
JuergenWAF

22.08.2011 um 22:42 Uhr

Hallo,

und wie schaut es aus, wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist ?

I
Immie

22.08.2011 um 22:57 Uhr

Ich nenne das Annahmeverzug, den der Arbeitgeber hier geschickt mithilfe des BR umgeht.

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