Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Firma werden im 2 - 3 Wochentakt die Arbeitszeiten per Betriebsvereinbarung mit dem BR ausgehandelt.

Auszug Betriebsvereinbarung:

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Geschäftsführung und der Betriebsrat unseres Unternehmens habens hinsichtlich der Auslastung für KW X bis Y folgende Festlegung getroffen

Arbeitszeit
KW 1
KW 2
KW 3

Wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist, wird nach vorheriger Absprache die Arbeitszeit angepasst.

Bei einer Störung des Produktionsablaufs, kann nach vorheriger Absprache eine geänderte Arbeitszeit vereinbart werden.

Problem:

Kann sich ein Mitarbeiter auf die Arbeitszeiten berufen ? Oder muss man die Ausnahmeklauseln hinnehmen ?

Kann ja nicht einmal Planen ob ich meinen Sohn vom Kindergarten abholen kann.

Gruß Juergen