in unserer Firma werden im 2 - 3 Wochentakt die Arbeitszeiten per Betriebsvereinbarung mit dem BR ausgehandelt.
Auszug Betriebsvereinbarung:
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Geschäftsführung und der Betriebsrat unseres Unternehmens habens hinsichtlich der Auslastung für KW X bis Y folgende Festlegung getroffen
Arbeitszeit
KW 1
KW 2
KW 3
Wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist, wird nach vorheriger Absprache die Arbeitszeit angepasst.
Bei einer Störung des Produktionsablaufs, kann nach vorheriger Absprache eine geänderte Arbeitszeit vereinbart werden.
Problem:
Kann sich ein Mitarbeiter auf die Arbeitszeiten berufen ? Oder muss man die Ausnahmeklauseln hinnehmen ?
Kann ja nicht einmal Planen ob ich meinen Sohn vom Kindergarten abholen kann.
Gruß Juergen
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Arbeitsrecht