Erstellt am 20.05.2015 um 18:23 Uhr von Kölner
Das kann, wenn der br das nicht will, nicht so einfach allein entscheiden. Die MBR und die BV sind ja einschlägig.
Also: Verhandlungen aufnehmen...
Erstellt am 20.05.2015 um 20:33 Uhr von gironimo
Dann lese doch bitte einmal den § 77 BetrVG. Dort steht im Abs.3 " Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen."
Und Vertrauensarbeitszeit solltet Ihr auf keinen Fall mitmachen. Sie ist ohnehin nur möglich, wenn der BR damit einverstanden ist. Ist er es nicht, kann die sogenannte Vertrauensarbeitszeit auch nicht durchgesetzt werden.
Siehe auch BAG vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02
Denkt aber auch an die Öffentlichkeitsarbeit: Viele AN fühlen sich vom Vertrauen des AG geschmeichelt und erkennen nicht, worauf es hinaus läuft!!! Mehrarbeit ohne Ende - da nirgends registriert und geschweige denn vergütet.