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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

A
ABPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns gibt es seit 10 Jahren eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit, die zur Einführung der Gleitzeit und elektronischen Zeiterfassung abgeschlossen wurde. Nun will die Geschäftsführung langsam einen neuen Kurs einschlagen und auf Vertrauensarbeitszeit umstellen, nicht für alle MA sondern vorerst nur für Bereichs- und Teamleiter. Dieses soll auf freiwilliger Basis und mit einem Gehaltszuschlag erfolgen. Meine Frage: Kann der AG so einfach Mitarbeiter aus einer Betriebsvereinbarung herauslösen und wenn ja, ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig? Die Betriebsvereinbarung soll nicht gekündigt werden, da Sie vom Großteil der Belegschaft akzeptiert wird und Vorteile hat wie Gleittage und Langzeitkonto. Für Eure Antworten bedanke ich mich im voraus. VG Peter

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.05.2015 um 20:23 Uhr

Das kann, wenn der br das nicht will, nicht so einfach allein entscheiden. Die MBR und die BV sind ja einschlägig. Also: Verhandlungen aufnehmen...

G
gironimo

20.05.2015 um 22:33 Uhr

Dann lese doch bitte einmal den § 77 BetrVG. Dort steht im Abs.3 " Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen."

Und Vertrauensarbeitszeit solltet Ihr auf keinen Fall mitmachen. Sie ist ohnehin nur möglich, wenn der BR damit einverstanden ist. Ist er es nicht, kann die sogenannte Vertrauensarbeitszeit auch nicht durchgesetzt werden.

Siehe auch BAG vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02

Denkt aber auch an die Öffentlichkeitsarbeit: Viele AN fühlen sich vom Vertrauen des AG geschmeichelt und erkennen nicht, worauf es hinaus läuft!!! Mehrarbeit ohne Ende - da nirgends registriert und geschweige denn vergütet.

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