Erstellt am 24.07.2023 um 23:50 Uhr von celestro
Wenn es wie Du sagst "nicht in der BV steht", dann nicht. Man könnte es rein schreiben ... dann ja.
Erstellt am 25.07.2023 um 08:08 Uhr von nicht brauchen
Wann kann der AG eigentlich dies anordnen? Wenn es am gleichen Tag ist, dann ist es für die Mitarbeiter nicht gut.
Beispiel: Am Montag sagt der AG heute eine halbe Stunde länger.
Nächsten Montag ist man krank und bekommt die halbe Stunde nicht, obwohl alle anderen länger arbeiten.
Wird noch schlimmer wenn die Überzeit im Verhältnis zunimmt. Beispiel: 3h Regelarbeit und 5h eventuell...
Solchen BVs sollte man nicht zustimmen.
Erstellt am 25.07.2023 um 08:31 Uhr von moreno
Auch so eine BV wofür der BR einen dicken Tritt in den Allerwertesten verdient hat!
Das Arbeitsende sollte grundsätzlich feststehen, für Überstunden gibt es Ankündigungsfristen!
Erstellt am 25.07.2023 um 09:25 Uhr von nicht brauchen
Wenn übrigens nicht explizit drinsteht, dass hier der BR nicht mehr zustimmen muss so ist der BR wie immer dabei!