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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

S
Steinchen66
Jul 2023 bearbeitet

Wir haben bei uns eine BV Arbeitszeit. Diese besagt, dass der AG bei Bedarf eine halbe Stunde nach Dienstende arbeiten lassen kann. Was nicht in der BV steht, ist wenn er diese halbe Stunde abfordert, dass er eine Information an den BR gibt, an diesem Tag wurde / wird die halbe Stunde an dem und dem Standort (mehrere Standorte) abgefordert. Kann der BR für die durch die BV zugestimmte halbe Stunde vom AG eine Info abverlangen, wenn diese abgefordert wird?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

25.07.2023 um 01:50 Uhr

Wenn es wie Du sagst "nicht in der BV steht", dann nicht. Man könnte es rein schreiben ... dann ja.

NB
nicht brauchen

25.07.2023 um 10:08 Uhr

Wann kann der AG eigentlich dies anordnen? Wenn es am gleichen Tag ist, dann ist es für die Mitarbeiter nicht gut. Beispiel: Am Montag sagt der AG heute eine halbe Stunde länger. Nächsten Montag ist man krank und bekommt die halbe Stunde nicht, obwohl alle anderen länger arbeiten. Wird noch schlimmer wenn die Überzeit im Verhältnis zunimmt. Beispiel: 3h Regelarbeit und 5h eventuell... Solchen BVs sollte man nicht zustimmen.

M
Moreno

25.07.2023 um 10:31 Uhr

Auch so eine BV wofür der BR einen dicken Tritt in den Allerwertesten verdient hat! Das Arbeitsende sollte grundsätzlich feststehen, für Überstunden gibt es Ankündigungsfristen!

NB
nicht brauchen

25.07.2023 um 11:25 Uhr

Wenn übrigens nicht explizit drinsteht, dass hier der BR nicht mehr zustimmen muss so ist der BR wie immer dabei!

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