Hallo zusammen,

folgender Fall:

BV über die Arbeitszeitregelung besteht, Kern Arbeitszeit von 9:30 Uhr bis 16:00.
Arbeitnehmer X kommt immer gegen 9:15 Uhr.
Arbeitsnehmer X erhält mehrmals die Anweisung vom Vorgesetzten um 9:00 Uhr zu kommen,
der Arbeitnehmer hält sich allerdings nicht daran. Nun gibt es eine Abmahnung.
Dies Abmahnung ist doch definitiv unwirksam oder?

Viele Grüße

Hans Peter