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Betriebsvereinbarung Arbeitszeit

M
MrBig66
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute ! Wir sind in der Vorbereitung unserer ersten BV Arbeitszeit. im geltungsbereich steht der Satz Alle Bestimmungen dieser BV gelten für Vollzeit und teilzeitbeschäft. gleichermaßen, (und nun kommt der teil der mich stört) sofern nicht in Einzelbestimmungen des jeweiligen Arbeitsvertarges abweichende Details geregelt sind. Dieser Teil öffnet doch alle Türen für den AG wenn Er den bestehenden Vertragsvordruck ändert und Neueinstellungen vorlegt. Habt ihr eine bessere Formulierung für mich.

Danke

Big

6.32706

Community-Antworten (6)

D
DonJohnson

10.08.2007 um 16:00 Uhr

Hallo Big. Was regelt eure BV eigentlich? die lage der Wöchentlichen Arbeitszeit, inklusive eventueller Überstunden, inklusive Gleitzeit oder sonstige Zeitkonten? Ohne nähere Infos ist es schwierig dir zu antworten. Die von dir beanstandende Formulierung finde ich aber auch mehr als "unglücklich", aber nicht tragisch. Ich erkläre auch eben warum: in der Herachie steht die BV über dem Einzelvertrag, das bedeutet, dass ein Einzelarbeitsvertrag nciht schlechter sein darf als die BV - Besser aber auf jeden Fall. Vielleicht ist das auch damit gemeint, ich vermute es mal einfach. Nur der AG sollte vielleicht darauf hingewiesen werden, denn einiges vergessen die manchmal. Nicht dass es wegen dieser unglücklichen Formulierung Streß gibt, den man eigentlich hätte aus dem Wege gehen können.

Bitte antworte mir aber noch, was die BV genau regelt. Danke

M
MrBig66

10.08.2007 um 16:33 Uhr

Hi Don ! Arbeitszeitkonten ( Ampelkonto ) regelung Mehr und Minderarbeit/ Regelarbeitszeit/ Schichten und Pausen

Gruß

Big

B
BMW

10.08.2007 um 18:52 Uhr

Hallo Mrbig 66

(und nun kommt der teil der mich stört) sofern nicht in Einzelbestimmungen des jeweiligen Arbeitsvertarges abweichende Details geregelt sind.

Dieser Teil öffnet doch alle Türen für den AG

Antwort: Jein Arbeitsveträge sind Individualrecht

Arbeitsverträge sieht kein BR! wenn jemand besonders verhandeln kann kann er auch alles verhandeln. er kann individuell seinen eigenen Nutzen daraus ziehen

BMW

W
Waschbär

10.08.2007 um 20:22 Uhr

öffenungs klauseln wie diese sind normal und sind kein grund zur sorge. der geltungsberech ist o-k.

BMW steht das nicht für "Bring Mich Werkstatt " ??

DAH
Der alte Heini

10.08.2007 um 22:50 Uhr

Der BR sollte mit solch einer Formulierung nicht seine Rechte aus der Hand geben.

Regel die Arbeitszeiten mit einer BV anders und zwar so, das der BR jederzeit im Rahmen seiner Rechte zu beteiligen ist.

So wie ich vermute wird hier wieder ein BR über den Tisch gezogen.

T
tju79

13.08.2007 um 19:50 Uhr

aber auch hier zählt das günstigkeitsprinzip, d.h. zum vorteil des arbeitnehmers kann ein arbeitsvertrag immer anderweitig abgeschlossen werden (individualrecht)

als dummes beispiel fällt mir nur dieses ein:

Betriebsvereinbarung sieht keine festen pausenzeiten vor, im Arbeitsvertrag sind diese geregelt.

oder

BV steht "einmal im Monat Samstag frei" und AV sieht vor, dass jeden Samstag frei ist.

Schaut mal nach Muster-Vereinbarungen. Diese solltet ihr nicht komplett 1:1 übernehmen, aber der eine oder andere Absatz ist bestimmt hilfreich.

Gruß Thomas

Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel sollte ein Jurist aufgesucht werden.

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