Erstellt am 10.08.2007 um 14:00 Uhr von DonJohnson
Hallo Big. Was regelt eure BV eigentlich? die lage der Wöchentlichen Arbeitszeit, inklusive eventueller Überstunden, inklusive Gleitzeit oder sonstige Zeitkonten? Ohne nähere Infos ist es schwierig dir zu antworten. Die von dir beanstandende Formulierung finde ich aber auch mehr als "unglücklich", aber nicht tragisch. Ich erkläre auch eben warum: in der Herachie steht die BV über dem Einzelvertrag, das bedeutet, dass ein Einzelarbeitsvertrag nciht schlechter sein darf als die BV - Besser aber auf jeden Fall. Vielleicht ist das auch damit gemeint, ich vermute es mal einfach. Nur der AG sollte vielleicht darauf hingewiesen werden, denn einiges vergessen die manchmal. Nicht dass es wegen dieser unglücklichen Formulierung Streß gibt, den man eigentlich hätte aus dem Wege gehen können.
Bitte antworte mir aber noch, was die BV genau regelt. Danke
Erstellt am 10.08.2007 um 14:33 Uhr von MrBig66
Hi Don !
Arbeitszeitkonten ( Ampelkonto ) regelung Mehr und Minderarbeit/ Regelarbeitszeit/ Schichten und Pausen
Gruß
Big
Erstellt am 10.08.2007 um 16:52 Uhr von BMW
Hallo Mrbig 66
(und nun kommt der teil der mich stört) sofern nicht in Einzelbestimmungen des jeweiligen Arbeitsvertarges abweichende Details geregelt sind.
Dieser Teil öffnet doch alle Türen für den AG
Antwort:
Jein
Arbeitsveträge sind Individualrecht
Arbeitsverträge sieht kein BR!
wenn jemand besonders verhandeln kann kann er auch alles verhandeln.
er kann individuell seinen eigenen Nutzen daraus ziehen
BMW
Erstellt am 10.08.2007 um 18:22 Uhr von waschbär
öffenungs klauseln wie diese sind normal und sind kein grund zur sorge. der geltungsberech ist o-k.
BMW steht das nicht für "Bring Mich Werkstatt " ??
Erstellt am 10.08.2007 um 20:50 Uhr von Der alte Heini
Der BR sollte mit solch einer Formulierung nicht seine Rechte aus der Hand geben.
Regel die Arbeitszeiten mit einer BV anders und zwar so, das der BR jederzeit im Rahmen seiner Rechte zu beteiligen ist.
So wie ich vermute wird hier wieder ein BR über den Tisch gezogen.
Erstellt am 13.08.2007 um 17:50 Uhr von tju79
aber auch hier zählt das günstigkeitsprinzip, d.h. zum vorteil des arbeitnehmers kann ein arbeitsvertrag immer anderweitig abgeschlossen werden (individualrecht)
als dummes beispiel fällt mir nur dieses ein:
Betriebsvereinbarung sieht keine festen pausenzeiten vor, im Arbeitsvertrag sind diese geregelt.
oder
BV steht "einmal im Monat Samstag frei" und AV sieht vor, dass jeden Samstag frei ist.
Schaut mal nach Muster-Vereinbarungen. Diese solltet ihr nicht komplett 1:1 übernehmen, aber der eine oder andere Absatz ist bestimmt hilfreich.
Gruß
Thomas
Alle Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel sollte ein Jurist aufgesucht werden.