Hallo Leute !
Wir sind in der Vorbereitung unserer ersten BV Arbeitszeit. im geltungsbereich steht der Satz Alle Bestimmungen dieser BV gelten für Vollzeit und teilzeitbeschäft. gleichermaßen,
(und nun kommt der teil der mich stört) sofern nicht in Einzelbestimmungen des jeweiligen Arbeitsvertarges abweichende Details geregelt sind.
Dieser Teil öffnet doch alle Türen für den AG wenn Er den bestehenden Vertragsvordruck ändert und Neueinstellungen vorlegt. Habt ihr eine bessere Formulierung für mich.

Danke

Big