Meeting mit GL: Abmeldung und Meetingdauer
Hallo zusammen,
als kürzlich nachgerücktes Mitglied des BR/ GBR und des GBR Betriebsausschusses stehe ich - auch als Mitarbeiter in einem betriebsratsfeindlichen US Konzern- sehr im Fokus meines direkten Vorgesetzten.
Dieser sieht BR Arbeit als im besten Fall ineffiziente Zeitverschwendung und springt beinahe jeden Tag mit neuen Taktiken aus dem Busch, nicht müde werdend zu versuchen, Betriebsratsarbeit zu erschweren oder zu verhindern. Auch vor massiven persönlichen Schikanen schreckt dieser Mann nicht zurück.
Neueste Methode ist, dass mein Vorgesetzter nun vorab exakt wissen möchte, wann Meetings beginnen und wie lange diese dauern. Er erwartet auch, dass ich mich dann persönlich abmelde und pünktlichst von den Verhandlungsrunden mit dem EU Management verabschiede, auch wenn diese mal länger dauern sollten. Mein Gegenargument: Freistellungen sind formfrei, ich bevorzuge Mails aufgrund der Nachhaltigkeit und Beweiskraft.
Mein Gegenargument war auch, dass der GBR Vorsitzende und nicht er diese Meetings (und auch deren Ende) festlegt und ich gerne im Nachgang das Ende des Meetings melden kann. Er möchte dies aber so nicht, ich soll bereits im Vorfeld wissen, wie lange die Meetings dauern (was einfach utopisch ist, da wir momentan ziemlich diskussionsfreudige Themen behandeln).
Allerdings möchte ich das Problem an sich geregelt haben, deshalb die Frage an die Experten:
- kann der AG hier verlangen, dass ich Meetings mit der GL früher verlasse? Ich denke nicht, schließlich bin ich ordentlicher freigestellt.
- kann der AG quasi einen Stunden Nachweis über die Dauer der Meetings verlangen?
- Ist es meine Aufgabe, diese Meeting Zeiten exakt im Voraus zu wissen?
und das wichtigste: wie setze ich mich hier erfolgreich zur Wehr?
Danke für hilfreiche Antworten
Community-Antworten (5)
06.10.2017 um 15:26 Uhr
- kann der AG hier verlangen, dass ich Meetings mit der GL früher verlasse?
Eindeutig NEIN
- kann der AG quasi einen Stunden Nachweis über die Dauer der Meetings verlangen? Nein. Du musst Dich nur von der Arbeit abmelden und nach Beendigung der Sitzung wieder zurückmelden.
- Ist es meine Aufgabe, diese Meeting Zeiten exakt im Voraus zu wissen? Da Du keinen Einfluss auf die Dauer einer BR- und/oder GBR-Sitzung hast, kannst Du lediglich nur eine ungefähre Aussage treffen.
Dieser sieht BR Arbeit als im besten Fall ineffiziente Zeitverschwendung und springt beinahe jeden Tag mit neuen Taktiken aus dem Busch, nicht müde werdend zu versuchen, Betriebsratsarbeit zu erschweren oder zu verhindern. Auch vor massiven persönlichen Schikanen schreckt dieser Mann nicht zurück.
Wenn das so zutrifft, wie Du vorträgst, dann erfüllt Dein Vorgesetzer den Tatbestand der Störung und/oder Behinderung der BRtätigkeit. In diesem Fall kann sowohl der BR, als auch das einzelne BR-Miglied beim Arbeitsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Vergleich : Fitting oder Däubler,Kommentar zu §78 BetrVG
§ 78:Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenver-tretung, der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Wirtschaftsausschus-ses, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, der in § 3 Abs. 1 genannten Vertretungen der Arbeitnehmer, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle (§ 76 Abs. 8) und einer betrieblichen Beschwerdestelle (§ 86) sowie Auskunftspersonen (§ 80 Absatz 2 Satz 4) dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
06.10.2017 um 15:59 Uhr
Warum sagst du nicht einfach das die Sitzung 10 Std dauern wird und er an dem Tag eher nicht mehr mit dir rechnen soll. Wenn du dann doch schon nach 5 Stunden wieder kommst machst du ihm sogar noch eine Freude.
07.10.2017 um 14:40 Uhr
Warum sagst du nicht einfach das die Sitzung 10 Std dauern wird und er an dem Tag eher nicht mehr mit dir rechnen soll.
Das wäre keine gute Idee !!!
08.10.2017 um 20:28 Uhr
aktion ./. arbeitsunrecht e.V. | Initiative für Demokratie in Wirtschaft ... https://aktion.arbeitsunrecht.de/ arbeitsunrecht hat sich vorgenommen, den augenzwinkernden Aberglauben in ... arbeitsunrecht betreibt zu diesem Zweck den Blog >> http://arbeitsunrecht.de.
aktion ./. arbeitsunrecht Logo Solidarisch gegen Arbeitsunrecht Dieser Blog dokumentiert die systematische Bekämpfung von Beschäftigten, Betriebsräten und gewerkschaftlicher Organisierung in Deutschland. Wir wollen durch Aufklärung und Analyse einen Beitrag zur Gegenwehr leisten. Mehr über uns >> hier
09.10.2017 um 12:44 Uhr
CorvusCorax Guckst du hier, vielleicht hilft das: https://www.betriebsrat.com/redaktion/betriebsrat/betriebsratsarbeit/neu-im-betriebsrat/infoblatt_fuer_vorgesetzte.pdf
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