Erstellt am 18.09.2014 um 15:36 Uhr von moreno
Kannst Du das genauer beschreiben wir wissen ja nicht warum Du da drin bist und in was für einer Funktion! Wir wissen auch nicht was die PA ist :-)
Bist Du Betriebsratsmitglied und hast Dich für Betriebsratstätigkeit abgemeldet, bist Du in dieser Zeit ja von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt und die Dame muss halt warten bis Du Dich zurückmeldest.
Fragen darf sie natürlich :-)
Erstellt am 18.09.2014 um 15:46 Uhr von nicoline
*wir wissen ja nicht warum Du da drin bist und in was für einer Funktion!*
Bin der BRV. Wir sind gerade dabei alle alten BV durchzuarbeiten
*wissen auch nicht was die PA ist *
Personalabteilung
Erstellt am 18.09.2014 um 16:00 Uhr von moreno
,,Bin der BRV'' wurde leider erst später ergänzt da sieht der Antwortgeber leicht blöd aus :-)
aber egal als Betriebsrat egal ob Vorsitzende oder Mitglied wenn Du BR Tätigkeit macht hat die Chefin für Ersatz zu sorgen.
Fragen kann sie natürlich, aber was Du dann machst entscheidest Du ganz allein!
Erstellt am 18.09.2014 um 18:22 Uhr von Pickel
Hängt mal ganz stark davon ab, was dein Job ist.
Wenn du Notärztin bist und der AG merkt, dass eine Unterbesetzung vorliegt, wird er auch während einer BR-Sitzung ein wichtiges Interesse durchsetzen können.
Bist du im Call Center_verkauf, dann wohl eher nicht...
Erstellt am 18.09.2014 um 19:10 Uhr von gironimo
Extremfälle mag es überall geben. Aber grundsätzlich hat die BR- Arbeit Vorrang vor der sonstigen Tätigkeit und das BR-Mitglied entscheidet selbst nach pflichtgemäßen Ermessen, ob es seine Freistellungsansprüche wahrnimmt.
Ich würde da eher den Auftritt Deiner Chefin dazu nutzen, dem AG zu verdeutlichen, dass in Deiner Abteilung die ungehinderte BR-Arbeit wegen Personalmangel offenbar nicht möglich ist und dass dringender Handlungsbedarf des AG besteht, den Missstand abzuschalten.-Tätig
Erstellt am 18.09.2014 um 19:13 Uhr von Moreno
@pickel in welchem Gesetz steht denn für welche Berufsgruppen das BetrVG zählt?
Erstellt am 18.09.2014 um 23:08 Uhr von Pickel
Moreno, im BetrVG. Wichtige betriebliche Belange sind bei der BR-Freistellung zu beachten. Nicht so schwierig oder?
Erstellt am 19.09.2014 um 11:33 Uhr von moreno
Ja Pickel ganz einfach das BRM entscheidet selber egal welcher Beruf es hat. Das ein Notarzt diese Abwägung wahrscheinlich anders macht als ein Maurer habe ich mit keinem Wort abgestritten.
Erstellt am 19.09.2014 um 12:55 Uhr von Pickel
Moreno, § 37 BetrVG:
"(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Ganz eindeutig: Das BRM ist vom AG zu befreien (AG ist aktiv, BRM ist passiv), er kann also auch die Befreiung untersagen und ist damit dann im Recht, wenn wichtige betriebliche Gründe das rechtfertigen. Die angesprochene Notarzt-Situation ist ein extremes, aber einleuchtendes Beispiel, das in diesem Falle die Entscheidungsgewalt eben nicht beim BRM sondern beim AG liegt.
Auch in deutlich weniger kritischen Situationen kann es je nach Dringlichket der BR-Arbeit zu einem übergeordneten betrieblichen Interesse kommen, das dazu führt, dass BR-Arbeit verschoben werden muss.
Erstellt am 19.09.2014 um 13:10 Uhr von Kulum
Autsch. Chef? Du hier?
Deine Argumentationskette hab ich hier schon von Vorgesetzten gehört. In der Realität ist sie fast bedeutungslos.
Falls du tatsächlich gewillt bist deine Argumentation zu untermauern - Wie viele Beschlüsse sind dir bekannt, in denen ein BRM tatsächlich auf die Finger bekommen hat, weil es sich trotz "untersagen" von der Arbeit befreit hat?
Im übrigen, dein "aktiv" bezüglich der Freistellung nach 37.2 ist bestenfalls ein aktives hinnehmen/ dulden. Ein BRM fragt nicht, ob es gerade passt, es meldet sich schlicht und ergreifend ab und muss eben nicht fragen.
Erstellt am 19.09.2014 um 13:22 Uhr von rtjum
also ich glaub ja wenn jedes BRM das verantwortungsvoll macht dann gibt es überhaupt keine problemen, bei uns z.B. gibt es s ab ca. 14- 16.30Uhr die Hauptarbeit zu verrichten wenn dann BR-ARbeit kommt passiert es schon öfter mal das ich die erst mache wenn das Hauptgeschaft vorbei ist, wir sollten doch alle einen gesunden Menschenverstand haben...
Erstellt am 19.09.2014 um 14:46 Uhr von moreno
Oh Pickel Du vergewaltigst hier aber das BetrVG!!!
Das BRM ist vom Arbeitgeber zu befreien, da kannst es wohl die nächsten 100 Jahre warten bis der Chef sagt nun geh mal in die Personalabteilung und mach Deine Betriebsratsarbeit!
Das Betriebsratsmitglied meldet sich ab mit der voraussichtlichen Dauer der Tätigkeit danach wieder zurück.
Das Amt übt er eigenverantwortlich aus!
Wenn dein Chef Dir was anderes erzählt hat brauchst Du das hier ja nicht weiter verbreiten ;-)