Erstellt am 12.01.2024 um 10:49 Uhr von GabrielBischoff
Die Sitzung per Videokonferenz ist erlaubt solange die Geschäftsordnung sie zulässt und die Vorrangigkeit der Präsenz gegeben ist.
Betriebsversammlung und ähnliche Dinge gehen nicht mehr online.
Erstellt am 12.01.2024 um 10:51 Uhr von rtjum
Für Betriebsräte beantwortet diese Frage das Betriebsverfassungsgesetz im §30
Erstellt am 12.01.2024 um 10:51 Uhr von takkus
Schau mal in § 30 BetrVG.
Erstellt am 12.01.2024 um 10:53 Uhr von Meph1977
Wenn ihr das das abhalten von BR Sitzungen per Videokonferenz in der Geschäftsordnung geregelt habt und keiner dagegen ist das die entsprechende Sitzung in Präsenz gehalten wird dann dürfen da auch Beschlüsse gefasst werden. Ist eines davon nicht der Fall müssen die Sitzungen in Präsenz abgehalten werden.