Erstellt am 07.08.2017 um 16:15 Uhr von outofmemory
Bei der Abhörung der Mitarbeiter, so verstehe ich es, hat nicht der AG abgehört, sondern die Polizei. Somit ist meiner Meinung nach nicht mitzubestimmen.
Wenn die Polizei ermittelt und auch Mitarbeiter als Ergebnis der Ermittlungen festnimmt, dann werden die schon ihre Gründe haben. Als BR würde ich jetzt wegen der Anhörung abwarten und mir die Begründungen mit etwaigen Beweisen anschauen und entsprechend handeln.
Sollte es sich herausstellen, dass Mitarbeiter dem Unternehmen geschadet haben, dann kann man so einer Anhörung auch schon mal zustimmen.
Dass der AG hier etwas angefasst reagiert, kann ich im ersten im Moment verstehen. Klar kann man es auch besser ausdrücken, das man sich wünscht, dass der BR neutral die ihm zugestellten Unterlagen zu einer Anhörung prüft und entsprechend seine Entscheidung trifft.
Die Frage, wer hätte noch Verständnis für einen BR, der MA "schützt", die dem Unternehmen geschadet haben (sofern erwiesen), muss man sich als BR auch stellen.
Erstellt am 07.08.2017 um 16:43 Uhr von gironimo
Wenn der AG wegen der Kündigung des BRV auf euch zukommt, würde ich schweigen. Im §103 BetrVG ist schweigen keine Zustimmung. Der BR ist doch überhaupt nicht in der Lage, die Angelegenheit rechtssicher zu beurteilen. Durch Schweigen zwingt ihr den AG, die Angelegenheit zuvor gerichtlich prüfen zu lassen.
Wenn es zur Anhörung kommt, kommt dem AG mit eurer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit zuvor. Lasst euch dazu ggf. beraten; z.B. durch die Gewerkschaft oder durch einen Fachanwalt.
Erstellt am 08.08.2017 um 09:48 Uhr von challenger
Zitat :
" ......aber unser BRV ist jetzt in U-Haft. "
In unserem Rechtssystem hat jemand so lange als unschuldig zu gelten, bis die Schuld durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wird. Aber da gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten Verdachtskündigung.
Zitat :
" Unser AG hat schon angekündigt nun auf den BR wegen der Kündigung unseres Vorsitzenden zuzukommen und hat uns angedroht, dass wenn wir widersprechen er alle Register der Öffentlichkeitsarbeit gegen uns nutzen wird. "
Der AG braucht ZWINGEND die Zustimmung des BR'tes. Wenn der AG die Anhörung einleitet, einfach Schweigen und die Frist verstreichen lassen. Denn Gironimo hat recht.
Der BR ist doch überhaupt nicht in der Lage, die Angelegenheit rechtssicher zu beurtei-len.In diesem Fall muß der AG ein arbeitsgerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten, weil eine Zustimmung gerade nicht vorliegt.
Ihr Könnt dem AG innerhalb von drei Tagen auch mitteilen, :
" .... das derzeit keine Gründe vorliegen, der beabsichtigten Kündigung die Zustimmung zu verweigern "
Auch in diesem Fall liegt keine Zustimmung vor, sodass der AG auch hier ein arbeitsge-richtliches Zustimmungsersetzungsverfahren einleiten muß.
Erstellt am 08.08.2017 um 09:55 Uhr von Pjöööng
Ich würde mir auch in solch einem Falle BRe wünschen die genügend A*sch in der Hose haben, klare Entscheidungen zu treffen und diese auch zu vertreten.
Ein " .... das derzeit keine Gründe vorliegen, der beabsichtigten Kündigung die Zustimmung zu verweigern " ist einfach nur peinlich!
Erstellt am 08.08.2017 um 10:08 Uhr von Challenger
Hallo Pjöööng,
Du schreibst wieder mal Müll. Was genau ist denn an meinem Beitrag peinlich ???????????????????????????????????????????????????????????????????????
Erstellt am 08.08.2017 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 08.08.2017 um 10:42 Uhr von anwatec
Die Anhörungen für diese vier liegen auf dem Tisch. Und natürlich werden wir uns klar dagegen aussprechen. Unser Anwalt ist auch schon involviert damit wir keine (Form-)fehler machen.
Der AG macht maximal Druck. Mit der Anhörung hat er beantragt Daten der Telefonanlage, Daten der Buchhaltung, Bestandssysteme, Lagerführungssoftware und Warenwirtschaftssystem auswerten zu dürfen. Das verbunden mit dem Hinweis, dass der Chef schon mit dem Staatsanwalt gesprochen hat, dass wenn wir nicht zustimmen und nicht unternehmensintern ausgewertet werden kann der Staatsanwalt die Daten beschlagnahmen wird. Unser Anwalt hat mit dem Staatsanwalt gesprochen und der bestätigt dies. Gleichzeitig in der Betriebsöffentlichkeit Kampagne des AG: Diebstahl gefährdet Arbeitsplätze. Arbeitgeber will dies vollständig aufklären, wenn das nicht gelingt werden die Arbeitsplätze verlagert. Auf dem Parkplatz gegenüber unseres Werkes sind die LKW aus Tschechien schon aufgefahren. Klar das ist eine Menge Säbelrasseln und die wahren Gründe für eine Verlagerung wären andere. Aber die Kollegen im Werk sind für unsere Argumente nicht (mehr) zugänglich und rennen uns die Bude ein. Da wird uns teilweise echt mit Gewalt gedroht. Unser Chef spielt hier richtig Brunnenvergifter. Wir werden nun den Auswertungen zustimmen, da es am Ende auch nichts mehr ändert...
Erstellt am 08.08.2017 um 11:46 Uhr von Pickel
Fernab von allem Lagerdenken:
Ein eventuell groß organisiert abgelaufener Diebstahl / Unterschlagung muss selbstverständlich rückhaltlos aufgeklärt werden. Bei der Auswertung der Daten zu diesem Zwecke sollte auch der BR nicht auf Barrikadepositionen gehen - denn schneller kann er das Vertrauen der Belegschaft gar nicht verspielen.
Erstellt am 08.08.2017 um 11:46 Uhr von Pjöööng
Wenn hier ein Richter Untersuchungshaft anordnet, dann muss es eine sehr große vWahrscheinlichkeit geben, dass es zu einer späteren Verurteilung kommt.. Es ist aber auch richtig, dass auch hier bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Die Stellung eines Betriebsrates, dessen Vorsitzender wegen Diebstahls zum Nachteil seines Arbeitgebers in U-Haft sitzt ist aber auch alles andere als einfach. Es steht immer der unasugesprochene Verdacht im Raum, dass der BR den BRV aus unseriösen Gründen stützt. Aus diesem Grunde scheint es mir notwendig, dass der BR hier ganz klar Position bezieht und dieses auch in die Belegschaft kommuniziert. Ebenso erscheint mir eine klare Sprache gegenüber dem Arbeitgeber angebracht.
Erstellt am 08.08.2017 um 12:56 Uhr von Challenger
Erstellt am 08.08.2017 um 10:42 Uhr von anwatec
" Die Anhörungen für diese vier liegen auf dem Tisch. Und natürlich werden wir uns klar dagegen aussprechen. "
Niemand von uns kennt die Details. Deswegen kann auch niemand sagen, ob es klug ist, die Zustimmung eventuell mit Begründung zu verweigern. Denn wenn die Fakten gegen den BRV sprechen, nützt es ihm überhaupt nicht, dass Ihr die Zustimmung verweigert habt. In diesem Fall würde das Arbeitsgericht die fehlende Zustimmung ersetzen.
Wenn Ihr dagegen schweigt, kann es ja durchaus sein, dass der AG kündigt, ohne das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen. Weiß mans ? Denn wenn Ihr schweigt macht Ihr auf keinen Fall etwas falsch.
Erstellt am 08.08.2017 um 13:55 Uhr von gironimo
Wie gesagt, ich würde mich als BR da nicht hinreißen lassen, mit juristischen Halbwissen und auf Basis von Behauptungen irgend etwas zuzustimmen. Möge der Staatsanwalt agieren.
Nur so am Rande. Käme es zu einer Kündigung, wäre der Gerichtstermin für die K-Schutzklage mit hoher Wahrscheinlichkeit vor dem Strafprozess.
Erstellt am 08.08.2017 um 14:04 Uhr von bürgermeister
An sich hätte Ich keine bedenken eine Kündigung zuzustimmen wenn es um Diebstahl geht, selbst wenn es den Vorsitzenden angeht. Aber wenn man so liest das eure GL Amerikaner sind, kommt bei mir der Verdacht des sich hier bei auch um Union Busting oder Betriebsrat Bashing handeln könnte. In letzter Zeit kommen immer mehr Fälle ans Tageslicht. Und da man so etwas nur schwer beweisen kann, würde ich mich einigen Vorrednern anschließen zum Thema schweigen.( ganz böse Gedacht)
Erstellt am 08.08.2017 um 16:22 Uhr von Erbsenzähler
Eine sch...ß Situation hier. Ich hoffe nie, dass ich in so einer Situation kommen werde. Jedoch weiß ich, dass ich alle Unterlagen vom Personalchef bekommen würde. Ich würde alles mit dem Rechtsvertreter der Gewerkschaft genauestens prüfen. Dann kann ich mir - egal ob deutsche oder amerikanische Inhaber - sogar eine Zustimmung bei hieb- und stichfesten Beweisen vorstellen.
Ich lese folgenden schwerwiegenden Punkt heraus:
"...aber unser BRV ist jetzt in U-Haft."
Wenn er nichts gemacht hätte oder nur den berühmten Pfandbon würde der BRV nicht hinter schwedischen Gardinen sitzen! Also bestätigt dieses eine erhebliche Straftat. Lest euch bitte mal https://de.wikipedia.org/wiki/Untersuchungshaft_(Deutschland) durch! Also muss schon etwas gewaltiges dahinterstecken! Es besteht auch ein "dringender Tatverdacht!"
Wir können bei solchen Maßnahmen von mehr als einen 5-stelligen Betrag ausgehen. Ich kenne eine Firma bei mir in der Nähe. Da war der Betrag 6-stellig und die Polizei hat nicht so einen Aufriss gemacht.
Also für mich ist nicht der Chef der Brunnenvergifter sondern die vier Tatverdächtigen! Auch der BR macht sich total unglaubwürdig. Versetzt euch mal in der Lage der Mitarbeiter: "Die setzen meinen Arbeitsplatz durch Diebstahl/Unterschlagung aufs Spiel und müssen gehen. Der BRV darf das und schlägt noch Kapital daraus!?!" Wenn die vorgelegten Argumente so stichfest sind wie ich es hier herauslese dann möchte ich nicht in eurer Haut stecken, wenn ihr das zu lässt. Nicht ohne dringenden Tatverdacht wird ein Staatsanwalt eure Daten einsehen wollen bzw. dürfen.
Bisher hatten wir auch schon Kündigungen von Betriebsratsmitgliedern wegen Betrugs und Diebstahls. Die Betrugsvorwürfe sind (leider) belegt und bestätigt worden. Da mussten wir zustimmen. Beim Diebstahl war es nicht eindeutig. Wir haben sogar die AG-Klage zur Ersetzung der Zustimmung vor Gericht gewonnen.
Auch bei Union Bashing hilft die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht mit. Besonders bei dem was da alles beim ersten Posting geschrieben wurde. Es wurden 4 MA "abgeführt" davon war einer der BRV. Von weiteren MAs steht nichts. Das ist kein Union Bashing!
Eins fällt mir noch ein. Wenn ihr der Kündigung widersprechen würdet, würdet ihr dann nicht auch allen erzählen: Wir haben der Kündigung des BRVs widersprochen und ihn beschützt! Oder würdet ihr schweigen??? Ihr würdet doch auch an die Öffentlichkeit gehen.
Erstellt am 09.08.2017 um 10:18 Uhr von anwatec
Wir werden den Kündigungen (nicht nur bei unserem BRV) widersprechen. Wir kennen offiziell die Polizeiaktion und das was in der Anhörung des AG steht. Da sind aber keine konkreten Tatbeiträge der einzelnen zu erkennen, wir kennen nicht die Ergebnisse der Abhöraktionen etc. Da haben wir Ansatzpunkte und wir werden das auch gut kommunizieren können.
Die Probleme kommen zur Zeit insbesondere auch aus der Furcht der Kollegen vor Arbeitsplatzabbau. Über die EDV können die z.B. sehen, dass Aufträge der Mutter gerade von uns abgezogen werden und nach Tschechien gehen. Das wird dann von der GL auch über den Flurfunk verbreitet. In der Nacht wurden auch Grundstoffe aus dem Lager abgeholt. Wahrscheinlich auch schon nach Osten unterwegs.
Über die Frau unseres BRV haben wir gehört, dass Haftbeschwerde bei unserem BRV läuft. Sein Anwalt ist auch optimistisch. Leider kennt aber auch da noch niemand was in den Akten der Polizei steht. Was diese Bespitzelung in unserem Haus ergeben hat. Es gibt sogar Anhaltspunkte dafür, dass unser BRV Zimmer verwanzt wurde (vielleicht sogar noch ist?). Was wir nun auch mitbekommen haben: der verdeckt arbeitende Polizist in unserem Haus hat eine seltsame Rolle gespielt. Der AG wurde über alles informiert (hat der Chef selber zugegeben) und er hat bei mehreren Kollegen, die nicht beschuldigt sind, versucht diese zu Straftaten zu verleiten. Was ist das für ein Rechtsstaat
Erstellt am 29.08.2017 um 12:37 Uhr von WillsWissen
Ganz ehrlich!
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, der BRV in U-Haft sitzt, ein verdeckter Ermittler im Unternehmen war, dann stellt Ihr wahrscheinlich keine Kuscheltiere her!
Bis der deutsche Rechtsstaat solche Geschütze auffährt, muss schon einiges passieren.
Ich hoffe nur, dass ihr nicht der BR von Kraus-Maffei, Rheinmetall oder ähnlichen Unternehmen seit.
Zu den vorliegenden Kündigungen: Wenn die Kollegen sich auf Kosten anderer bereichert haben (und den Verdacht muss man wohl in Betracht ziehen) dann müssen die gehen! Ob BRV oder Gärtner ist dann vollkommen egal!