Unternehmensberatung im Haus - Handlungsoptionen
So -die Katze ist aus dem Sack- es wird eine Unternehmensberatung kommen mit dem Ziel einer Organisationsanalyse und einer klaren AUfgabe die Kosten der Verwaltung zu drücken, egal wie. Mit Stellenabbau und Sozialplan wurde schon gewunken.
Welche Rechte hat der BR bzw. wie seid Ihr bei Euch konkret mit so was umgegangen? Gruß von den Betriebsratten
Community-Antworten (2)
09.10.2012 um 11:47 Uhr
Da kommen §§ 90 ff BetrVG ins Spiel (beachte hierbei auch § 92a BetrVG). Ich würde daher den AG auffordern, seine umfassenden Informationspflichten umgehend nachzukommen.
Wenn schon mit Stellenabbau gewunken wurde, hat der Arbeitgeber ja schon konkretere Vorstellungen. Die Unternehmensberatung hat also schon entsprechende Vorgaben. Sie hat nur noch den Auftrag den "richtigen" Weg aufzuzeigen - ist also Mittel zum Zweck.
Die Mitarbeiter durch umfassende Informationen über die Sachlage auf dem Laufenden zu halten, ist auch sehr wichtig (Infoblatt, Betriebsversammlungen ....)
09.10.2012 um 12:44 Uhr
Änderungen der Organisation lösen auch i.d.R. eine Betriebsänderung aus, siehe Sozialplan, Interessenausgleich, Informationspflichten des AG.
Im Grunde erste Aufgabe: tief nachbohren, bis die GF die Hosen runterläßt.
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