Erstellt am 09.10.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
Da kommen §§ 90 ff BetrVG ins Spiel (beachte hierbei auch § 92a BetrVG). Ich würde daher den AG auffordern, seine umfassenden Informationspflichten umgehend nachzukommen.
Wenn schon mit Stellenabbau gewunken wurde, hat der Arbeitgeber ja schon konkretere Vorstellungen. Die Unternehmensberatung hat also schon entsprechende Vorgaben. Sie hat nur noch den Auftrag den "richtigen" Weg aufzuzeigen - ist also Mittel zum Zweck.
Die Mitarbeiter durch umfassende Informationen über die Sachlage auf dem Laufenden zu halten, ist auch sehr wichtig (Infoblatt, Betriebsversammlungen ....)
Erstellt am 09.10.2012 um 10:44 Uhr von rkoch
Änderungen der Organisation lösen auch i.d.R. eine Betriebsänderung aus, siehe Sozialplan, Interessenausgleich, Informationspflichten des AG.
Im Grunde erste Aufgabe: tief nachbohren, bis die GF die Hosen runterläßt.