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Haus bleibt geschlossen, was ist mit den Stunden?

F
freizeit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir haben einen Schichtbetrieb mit fast 200 Angestellten. Hin und wieder kommt es zu einer Schließung des Betriebes durch höhere Gewalt. Z.B. Bombenentschärfung. Sofern man da im Sperrkreis liegt muss man den Betrieb für die Zeit schließen.

Unsere Geschäftsführung hat jedoch nachdem der Sperrkreis aufgehoben wurde, das Haus dennoch geschlossen gelassen obwohl Dienstpläne aushingen nachdem die Mitarbeiter hätten arbeiten müssen. Es gab nur eine Rundmail, dass das Haus geschlossen bleibt.

Meines Wissens nach, hätte der Betriebsrat da mitbestimmen müssen. Wir wurden nur per Rundmail wie alle anderen Mitarbeiter informiert.

Haben wir jetzt das Recht, die GF aufzufordern, für die betreffenden Tage den Mitarbeitern ab Öffnung des Sperrkreises und Dienstbeginn die "verlorenen" Stunden gutzuschreiben?

Danke...

1.65201

Community-Antworten (1)

G
gironimo

20.12.2013 um 17:47 Uhr

Natürlich solltet Ihr das fordern. (§ 80 BetrVG; Der BR hat folgende allgemeine Aufgaben .....)

Vom Grundsatz her ist die Vergütung der Zeit allerdings ein individueller Anspruch (Annahmeverzug > Bürgerliches Gesetzbuch). Aber Ihr als Betriebsräte seit ja gleichzeitig auch betroffene AN und Ihr könnt ja (stellvertretend für alle anderen Kollegen) diesen Anspruch geltend machen.

Und natürlich ist auch die Mitbestimmung des BR bei der vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit gefragt. Der BR kann auch hier die Mitbestimmung einfordern.

Selbstverständlich solltet Ihr zunächst einmal klären, warum der AG den Betrieb nicht wieder geöffnet hat (Informationsanspruch § 80 BetrVG).

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