Hallo,

ich habe eine Frage.
Wir haben einen Schichtbetrieb mit fast 200 Angestellten.
Hin und wieder kommt es zu einer Schließung des Betriebes durch höhere Gewalt.
Z.B. Bombenentschärfung. Sofern man da im Sperrkreis liegt muss man den Betrieb für die Zeit schließen.

Unsere Geschäftsführung hat jedoch nachdem der Sperrkreis aufgehoben wurde, das Haus dennoch geschlossen gelassen obwohl Dienstpläne aushingen nachdem die Mitarbeiter hätten arbeiten müssen. Es gab nur eine Rundmail, dass das Haus geschlossen bleibt.

Meines Wissens nach, hätte der Betriebsrat da mitbestimmen müssen.
Wir wurden nur per Rundmail wie alle anderen Mitarbeiter informiert.

Haben wir jetzt das Recht, die GF aufzufordern, für die betreffenden Tage den Mitarbeitern ab Öffnung des Sperrkreises und Dienstbeginn die "verlorenen" Stunden gutzuschreiben?

Danke...