Überstunden zu Hause ableisten
liebes Forum, der AG hat bei uns Überstunden für einen Mitarbeiter beantragt, die dieser von zu Hause nach Ende der regulären AZ ableisten will. Eine Vereinbarung zu Telearbeitsplätzen haben wir nicht. Es handelt sich ja auch nicht um einen Telearbeitsplatz, weil es nur kurzfristig sein soll. Es ist keine Verteilung der regulären AZ geplant. Können wir hier einfach zustimmen? Gelten die ganze Telearbeitsplatzregeln für eine kurzfristige Maßnahme nicht? Wir können davon ausgehen, dass aufgrund der technischen Möglichkeiten viele MA auch von zu Hause arbeiten, ohne dass hier irgendetwas angerechnet würde. Was meint ihr? viele Dank und Gruß Calais
Community-Antworten (2)
09.03.2018 um 17:50 Uhr
Wenn der AG anordnet, dass von zu Hause gearbeitet wird, dann muss er auch die dafür benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, was wiederum einem Telearbeitsplatz gleich kommt. §2 Abs.7 ArbStättV erklärt den Begriff des Telearbeitsplatzes. Ein Telearbeitsplatz wird im gegenseitigen Einvernehmen errichtet. Dazu sind arbeitsvertragliche Regelungen notwendig. Bei der von dir beschriebenen freiwilligen Ableistung der Überstunden von zu Hause ergibt sich spätestens im Falle eines Arbeitsunfalls im Homeoffice großes Konfliktpotential. Denn auch ein Telearbeitsplatz muss der Arbeitsstättenrichtlinie entsprechen. Dazu gehört auch eine Gefährdungsbeurteilung etc. Vielleicht solltet ihr darüber einfach nochmal mit dem AG und auch dem betreffenden MA reden.
09.03.2018 um 18:14 Uhr
vielen Dank, darauf will ich hinaus. Es ist kein Telearbeitsplatz nach ArbStättV ist, weil z.B. nichts arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt ist. Der AG ordnet hier auch nicht an, dass von zu Hause gearbeitet wird, sondern der MA möchte dieses und der AG kommt diesem Wunsch nach. Trotzdem ist es ein Arbeitsplatz, für den Regeln gelten. Gibt es da irgendwo eine Unterscheidung zwischen einem Telearbeitsplatz nach ArbStättV und gelegentlicher "Heimarbeit" ohne Vereinbarung? Danke!
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