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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratssitzung ausser Haus

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

könen wir unsere nächste Sitzung ausser Haus stattfinden lassen. Zum Beispiel bei unserem Rechtanswalt. 7 BR-Mitglieder also alle wären ausser Haus?

Welche Voraussetzungen müsste wir erfüllen damit das möglich ist?

Danke schonmal

1.940010

Community-Antworten (10)

C
celestro

11.04.2016 um 15:32 Uhr

Wäre das nicht wesentlich einfacher, den Rechtsanwalt ins BR-Büro zu holen ?

P
PaulBreitner

11.04.2016 um 15:37 Uhr

Ja, aber die BR-Kollegen wollen einen bezahlten Ausflug machen

U
Uller

11.04.2016 um 15:51 Uhr

Es gibt keine Voraussetzungen, die Begründung hast du selbst gegeben.

W
Widder

11.04.2016 um 16:40 Uhr

" die BR-Kollegen wollen einen bezahlten Ausflug machen"

Dann sollen sie sich einen Tag frei nehmen, der ist auch bezahlt......

S
stehipp

11.04.2016 um 16:57 Uhr

Ist wohl eine Frage der Notwendigkeit.

Grundsätzlich kenne ich es so, dass der BR sorgfältig abwägen soll, welche Ressourcen er einsetzt. Und dazu gehört auch, welche Kosten er produziert.

Wenn ihr den Termin beim Anwalt braucht und es unbedingt notwendig ist, dass ihr da alle hinfahrt, dann ist es eben so.

Wenn ihr aber nur auf Kosten des AGs einen Ausflug machen wollt, da muss ich gestehen habe ich auch als BR nicht wirklich Verständnis für.

Oberste Prämisse solltes es doch sein, die Ressourcen (Zeit und Geld) immer sinnvoll für das Wohl des Mitarbeiters und der Arbeitsplätze einzusetzen und nicht, den BR-Mitgliedern eine schöne Zeit zu bereiten.

C
celestro

11.04.2016 um 17:09 Uhr

"Wenn ihr den Termin beim Anwalt braucht und es unbedingt notwendig ist, dass ihr da alle hinfahrt, dann ist es eben so."

Du wirst aber beinahe IMMER den Beschluss vom AG um die Ohren gehauen bekommen. Denn mal ehrlich ... welche Fallkonstellation soll es geben, wo es in Ordnung ist, daß ein BR mit 7 Personen zum Anwalt fährt und nicht umgekehrt ?

G
Globus

11.04.2016 um 18:40 Uhr

völlig unverhältnissmäßig.... was wäre bei einem 45er Gremium? fahren die dann mit Bussen zum Anwalt?

G
gironimo

11.04.2016 um 21:13 Uhr

.... ein Doppeldecker reicht :-)

Ich sehe auch keinen ausdrücklichen Anspruch. Die "Erforderlichkeit" müsste begründet werden.

Andererseits machen natürlich viele Betriebsräte ein bis zwei mal im Jahr auch sogenannte Klausurtagungen. Das sind dann in der Regel für den ganzen Tag angesetzte BR-Sitzungen außer Haus (um sich z.B. auf komplexe Themen vorbereiten zu können oder ähnliches).

Aber am Besten fragt Ihr mal den Anwalt, zu dem Ihr gehen wollt, wie er das sieht.

P
Paddy

12.04.2016 um 01:11 Uhr

Leute denkt doch mal eine Nummer " Einfacher". Geht hin zum Arbeitgeber und fragt ob er damit einverstanden ist. Wenn ja, macht ihr außerhalb der Firma eure Sitzung.

Machen wir nämlich auch !!!!

O
Onkel

12.04.2016 um 08:18 Uhr

Also völlig unverhältnismäßig würde ich nicht sagen. Es kommt drauf an wie die Mitglieder zum Anwalt fahren. Mit Bus und Bahn kann billiger sein als wenn der Anwalt mit dem Taxi in die Firma fährt. Die Anwalts Stunden muss der Arbeitgeber eh bezahlen. Aber ob es Sinnvoll ist den Kollegen gegenüber ist eine andere Frage. Ich persönlich würde mich über solche Geschichten ärgern.

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